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Steuerklasse und Kinderfreibetrag

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(@westfale)
Schon was gesagt Registriert

Tag auch,

Hab versucht hier aus den Beiträgen was rauszulesen - bin aber noch nicht so richtig schlau.

Also zusammengefasst.

Meine Frau ist im Sommer ausgezogen und hat beim Einwohnermeldeamt ne Trennungserklärung gemacht
Meine Kinder 14 und 19 wohnen bei mir
Meine Frau hat nen 400 € Job und bezieht ergänzend Hartz4
meine 19 Jährige Tochter geht noch zur Schule und jobt nebenbei geringfügig auf Steuerkarte
ich erhalte für beide Kinder das Kindergeld
meine Frau zahlt keinen Unterhalt und ich ihr auch keinen Trennungsunterhalt (nach Prüfung durch Stadt)
bisher hatten wir die Lohnsteuerklassen 3/5

nun trudelte die Steuerkarte für 2010 ins Haus und da hab ich jetzt Klasse 1 und 0,5 Kind

Denke mal da ich ja alleinerziehend bin wäre ja Lohnsteuerklasse 2 angebracht- Hab aber nen Passus gesehen, dass keine weitere Person über 18 im Haus wohnen darf (was ist mit der 19 jährigen Tochter?)

Was ist mit dem Kinderfreibetrag? würde mir nicht der volle zustehen, da meine Frau ja kein Einkommen im steuerrelevanten Sinne hat und auch keinen Unterhalt leistet.

Entschuldigt wenn dies in einem anderen beitrag schonmal erklärt wurde - konnte irgendwie nix passendes finden.

Vielen Dank vorab für eure Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2009 18:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

für dich maßgeblich ist >§ 24b EStG<. Hiernach gefhrdet ein volljähriges in deinem Haushalt lebendes Kind so lange des Entlastungsbetrag nicht, so lange du Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hast. Mithin bis zur Beendigung einer Ausbildung oder bis zum Ende des 25. Lebensjahres.

Die steht die Steuerklasse 2 derzeit also zu.

Der Kinderfreibetrag auf der LSt-Karte wird völlig überbewertet und bringt dir auf das Jahr gerechnet keine 30 €. Wichtiger ist der Kinderfreibetrag in der ESt, der dir voll zusteht, weil die Ex keine 75 % des KU zahlt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2009 18:56
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Westfale,

Du kannst bei der Steuererklärung die du in 2011 für 2010 machst auch noch rückwirkend die Lstkl 2 geltend machen. Es geht dir also nichts verloren wenn du die Karte nicht änderst.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2009 18:58
(@westfale)
Schon was gesagt Registriert

Der Kinderfreibetrag auf der LSt-Karte wird völlig überbewertet und bringt dir auf das Jahr gerechnet keine 30 €. Wichtiger ist der Kinderfreibetrag in der ESt, der dir voll zusteht, weil die Ex keine 75 % des KU zahlt.

DeepThought

Meinst du mit Est die Steuererklärung?

D.h. also ich mach das volle Kind dann bei der Steuerklärung für 2010 erst geltend?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2009 21:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Eintragung auf der LSt-Karte macht sich nur minimal beim Solidaritätszuschlag bemerkbar. Erst bei der Veranlagung zur Einkommensteuer werden die Kinder "richtig" berücksichtigt.

Sofern Du mit den Kindern allein bleibst, würde ich Stkl. 2 beantragen und dann die Steuererklärung machen (dann Pflicht!).

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2009 21:41
(@moselfranke)
Zeigt sich öfters Registriert

Guten Morgen,
und wie kommt denn der ganze Kinderfreibetrag in die Steuererklärung?
(ich hoffe, ich mache in diesem Thread kein neues Fass auf).
Mein Sohn (2 Jahre alt) lebt bei der Mama, diese von mir (Betreuungsunterhalt). Sie hat alleiniges Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, erhält also auch das Kindergeld. Da sie nicht arbeitet, braucht sie den halben Kinderfreibetrag effektiv nicht. Kann man den auf mich übertragen, und wenn ja, wie muss man formell vorgehen (die Kooperationsbereitschaft meiner Ex ist, sagen wir mal: volatil)?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gtüße,
Moselfranke 

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 12:04
(@dadwithouthope)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wenn die Mutter nicht einverstanden ist, bekommst du auch nicht den ganzen Freibetrag. Sie muss ihn auf dich übertragen lassen.

Meine Ex hat auch für unsere Kinder den halben Freibetrag, obwohl sie nichts arbeitet. Wahrscheinlich glauben Exen die Kinder gehören ihnen nicht mehr " ganz " wenn sie auf den Freibetrag verzichten.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 12:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wenn die Mutter nicht einverstanden ist, bekommst du auch nicht den ganzen Freibetrag. Sie muss ihn auf dich übertragen lassen.

Das stimmt so nicht. Wenn der unterhaltsverpflichtete Elternteil seine Unterhaltspflicht zu 75% oder mehr nicht erfüllt, kann der betreuende Elternteil dei Übertragung des KFB auf sich beantragen. Hierzu ist lediglich ein Kreuz erforderlich (Anlage Kind, Seite 2, Zeile 31).

Das FA führt einen Datenabgleich der ESt-Erklärungen durch und würde ggf. den Bescheid des unterhaltsverpflichteten Elternteiles korrigieren, wenn der betreuende Elternteil seinen Antrag auf Beweise stützen kann.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 13:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Deep: Die beiden wollen den KFB auf sich übertragen lassen, weil die Exxen ihn nicht benötigen. Das sieht aber das Gesetz nicht vor.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2009 21:57
(@moselfranke)
Zeigt sich öfters Registriert

So ist es. Ex arbeitet nicht, bekommt Unterhalt, der unterhalb der Steuergrenze liegt; zu dem ihren Anteil vom Kindergeld. Von dem hälftigen Kinderfreibetrag hat sie also nichts.
Ich komme meinen Unerhaltspflichten gegenüber Mutter und Kind in voller Höhe (100%?) nach.
Wie kann man denn in dieser Konstellation formell den KFB übertragen lassen?
Grüße
Moselfranke

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2009 02:07




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin!

Gar nicht! § 32 (6) EStG sieht die Übertragung des KFB vor, wenn der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

Selbst wenn Deine Ex es machen würde. Es geht nicht.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2009 02:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist ja auch logisch, die Steuervorteile da zu lassen, wo sie nichts bringen.

So werden in D Steuererleichterungen geschaffen!

Und die Leute meckern trotzdem!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2009 07:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nun ja, sieh den Vorteil: Man braucht sich mit Ex gar nicht erst darüber streiten. Sie kann ausnahmsweise mal nix dafür.  :phantom:

LBM

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2009 08:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ergänzend:

Es steht ja jedem frei, der eine Ex hat, die den KFB nicht geltend machen kann, den Antrag auf vollen KFB zu stellen und bei Ablehnung des FA den Weg Einspruch/Klageverfahren zu gehen. Die Zustimmung der Ex ist nicht notwendig, denn der Antrag erfolgt wie Deep schon schrieb über das Kreuzchen auf der Anlage K, das FA der Ex wird darüber informiert, dass kein KFB zu berücksichtigen ist.

Und dann weitersehen, was passiert.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2009 08:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wieso, was soll dann schon passieren?
Es wird abgelehnt, weil nicht vorgesehen.

Was soll das also bringen?
Es geht ja nicht darum, dass ich dir das nicht glaube, sondern darum, dass hier wieder nur Scheingeschenke verteilt werden.

Es wird Zeit, diesen Staat so behandeln, wie er uns behandelt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2009 08:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Geht auch nicht darum, dass ich glaube, dass Du mir nicht glaubst.

Sondern darum, dass ich nicht davon ausgehe, dass bei der Erfindung solcher Gesetze jemand händereibend da sitzt und sich darüber freut, eine Teilmenge der Steuerpflichtigen so richtig zu ärgern. Es gibt so viele (Steuer-)Gesetze, die korrekturbedürftig sind. Dafür muss aber diese auch erkennbar sein.

Und wie soll jemand darauf kommen, dass dieser Paragraph korrekturbedürftig ist, wenn es keiner reklamiert?

Ich weiß nicht, ob das

sondern darum, dass hier wieder nur Scheingeschenke verteilt werden.

Es wird Zeit, diesen Staat so behandeln, wie er uns behandelt.

irgendwen weiterbringt. Weder Dich, noch mich, noch die Allgemeinheit. Dass ein halber KFB verschenkt wird, könnte im Sinne der Gleichbehandlung der Kinder verfassungswidrig sein.

Also warum nicht konstruktiv rangehen?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2009 08:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Weil ich bei solchen Sachen mittlerweile Vorsatz unterstelle.

Der Reflex, die eigene Wiederwahl durch Panem et Circensis sicher zu stellen ist einfach zu groß.
Und da kein Geld mehr da ist, muss man eben nach Tricks suchen die Sicherstellen, das die Geschenke nichts kosten.
Und gerade die Merkel hat diese Lehre in idealer Hinsicht verinnerlicht.
Sie hat gemerkt, das sie für ihre Reformbemühungen (Leipzig, Kirchhoff, etc. nicht gelobt wurde und deswegen sagt sie jetzt, nach mir die Sintflut. Solange ich wieder gewählt werde ist alles Andere egal.

Und ausgerechnet die Justiz zu bitten, dieses Treiben zu unterbinden ist angesichts eines XII. BGH Senats ein schlechter Witz.

Andere Gerichte sind vielleicht nicht ganz so schlimm wie die aber der Anteil an Verbrechern ist unter diesem Pack so hoch, dass die mir mittlerweile auch beweisen müssten kein Verbrecher zu sein.
Da hat sich bei mir die Unschuldsvermutung in eine Schuldvermutung gedreht.

Aber auch das speigelt ja nur deren Verhalten mir gegenüber wieder.
Die haben mir als Vater gegenüber ja auch eine grundsätzliche Schuldvermutung, bzw. behandeln mich so.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2009 09:17
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

wäre das nicht ein schönes Thema für Abgeordnetenwatch?

Stichwort: Wahlweise Übertragung von KFB bei getrennt Lebenden Eltern.

Wen müsste man denn anschreiben, den neuen Finanzminister?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2009 11:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jepp!
Wobei ich die Antwort schon kenne:  :phantom:

"Diese Regelung dient gezielt der Entlastung der Alleinerziehenden und ist nicht für andere Personenkreise vorgesehen"

Du müsstest die Frage also so formulieren, dass eine Antwort wie diese nicht passen würde.
Was natürlich schwierig ist, das sie geübt sind, nichtige Antworten zu geben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2009 11:48
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

ich erhebe keine Urheberrechte auf die Idee  :rofl2:

Du hast schon mehrmals gut formulierte Anfragen platziert.

Also wenn es dich in den Fingern juckt leg los :thumbup:

Gruß

Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2009 19:50




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