Steuerklassen welch...
 
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Steuerklassen welche ist richtig ???

 
(@schuetze11)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe meine Frage richtig eingestellt zu haben.

Zuerst möchte ich den Machern dieser Seite Danken, das sie ein Forum wie dieses geschaffen haben und allen Usern die sich daran beteiligen.

Nun zu meiner Frage:

Ich lebe nun schon 2 Jahre von meiner Frau getrennt, in einer neuen Partnerschaft. Nun ist es bei uns soweit sich um die Scheidung zu kümmern. Die letzten 2 Jahre blieb alles beim alten, finanziell gesehen.
Nun wollen wir die Steuerklasse ändern lassen, für 2010.
Ist es sinnvoll die Steuerkarte für 2010 im Dezember schon zu ändern oder besser erst im Januar ??
Zurzeit haben wir 3 und 5, sie geht halbe Tage arbeiten, was ab nächstem Jahr mehr werden wird, ich bin Vollverdiener. Haben 2 Kinder die noch auf meiner Karte stehn.
Welche änderung wäre sinnvoll ???

Ich Danke schon mal allen die mir hierbei weiterhelfen...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2009 13:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Schuetze,

da ihr schon so lange getrennt seid, gibt es da gar keine Wahlmöglichkeit.

Du musst die 1 und sie, wegen der Kinder die 2 eintragen lassen.

Das solltet ihr in 2009 aber für 2010 auf der Steuerkarte 2010 eintragen lassen.

Wenn ihr schon seid 2 Jahren getrennt seid, so dürft ihr auch 2009 schon nicht mehr gemeinsam veranlagen.
(Oder euch nicht erwischen lassen.)
Wenn ihr nun getrennt veranlagt, so wirst vor allem du, mit der 3 erheblich Steuern nach zahlen müssen.

Anscheinend könnt ihr in finanziellen Dingen noch vernünftig miteinander reden. Gut so.
Sorge dafür, dass das so bleibt, solange ihr da noch gemeinsame Leichen im Keller habt.

Zahlst du Unterhalt?
Wie ist der geregelt?
Aufgeteilt nach KU und EU?
Wie alt sind die Kinder?
Klappt der Umgang?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2009 14:02
(@schuetze11)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Beppo,

Danke für die schnelle Antwort.

Offizell, gehen wir erst 2010 in Trennung.
Ja, für die Kinder nach DüsseldorferTabelle, nicht bereinigt, für sie einen kleineren Obulus obendrauf. das im beiderseitigem Einverständnis, also ohne Anwalt oder sonstiges, allerdings auch nicht schriftlich.
Unsere Jungs sind 13 und 15 Jahre Alt.
Ja, der Umgang klappt.

Ich sollte vieleicht noch erwähnen, wir sind ohne großen Krach auseinander gegangen, können deshalb auch noch sehr gut miteinander reden.

Also gehe ich recht in der annahme das wir beide noch eine gemeinsame Steuererklärung für 2009  (nicht erwischen lassen) machen müssen, oder besser sollten, da wir uns ja Offizell erst jetzt trennen, ohne das ich Nachzahlen muss. 2010 werden wir dann getrennt veranlagt.
Sie bekommt beide Kinder eingetragen ???

Ich dachte jeder eins, ist das falsch oder nicht ratsam ?

Richtig Verstanden ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2009 15:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ihr euch erst in 2010 trennt, braucht ihr erst in 2011 die 1 und 2, weil die im Jahr nach der Trennung fällig sind.

Aber auch wenn ihr sicher seid, es im Jahr 2010 mindestens noch einige Tage mit einer Versöhnung versuchen zu wollen, solltet ihr auf jeden Fall die Klassen 4/4 wählen.

Dann bekommst du zwar etwas weniger ausgezahlt, aber mit dem gemeinsamen Steuerbescheid gleicht sich das wieder aus, so dass keinerlei Verlust entsteht.
Ihr vermeidet jedoch Zank und Streit um falsche Annahmen aus dem scheinbar höheren Netto aus Klasse 3.

Wo sind die Kinder denn gemeldet?
Wenn beide bei ihr, dann du die 1.

Wenn bei dir auch eins, dann könnt ihr beide die 2 wählen.
Das geht aber auch nur, wenn sonst kein Erwachsener da wohnt. Fällt also bei schon mal aus.

Ab dem Jahr nachh der offiziellen Trennung solltest du sie bitten, für deinen kleinen Obulus die Anlage U zu unterschreiben.
Damit kannst du den Obulus absetzen, und sie muss ihn, vermutlich niedriger, versteuern.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2009 15:17
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo schuetze11,

Aber auch wenn ihr sicher seid, es im Jahr 2010 mindestens noch einige Tage mit einer Versöhnung versuchen zu wollen, solltet ihr auf jeden Fall die Klassen 4/4 wählen.

Dann bekommst du zwar etwas weniger ausgezahlt, aber mit dem gemeinsamen Steuerbescheid gleicht sich das wieder aus, so dass keinerlei Verlust entsteht.
Ihr vermeidet jedoch Zank und Streit um falsche Annahmen aus dem scheinbar höheren Netto aus Klasse 3.

Das ist prinzipiell richtig, jedoch kann es auch bei der Steuererstattung (wer bekommt welche Beträge?) hinterher Streit geben.

Vorteil der Kombination 3 / 5: schuetze11 bekommt gleich mehr Geld (und muss sich bei der Steuererklärung nicht um die Verteilung der Rückzahlung kümmern, da es vermutlich keine geben wird).
Nachteil(e): Das höhere Netto mit Stkl. 3 kann evtl. Begehrlichkeiten wecken; zudem ist eine Steuernachzahlung im Bereich des Möglichen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2009 19:08