Hallo zusammen,
wie in einem anderen Thema beschrieben geht’s bei mir grad hin und her, aber das ist ein anderes Thema.
Hier nun zu den Fakten. Ich habe zwei Kinder, einmal 6 und einmal 9 Jahre alt. Trennung war dieses Jahr und Scheidung erfolgt hoffentlich nächstes Jahr. Eigentlich wollte ich meine Lohnsteuerkarte zum 01.01.2010 auf Klasse 1 ändern und mit einem Kind drauf, so der Plan.
Aber, ab morgen zieht die Große zur Probe bei mir ein, die Probe ist bis Anfang April erstmal begrenzt, dann will man sich erneut treffen.
Wie ich hier gelesen habe, kann ich ruhig in Steuerklasse 1 wechsel, allerdings wird dann der Unterhalt mit Steuerklasse 2 berechnet, also warum nicht gleich dahin?
Was würdet ihr mir hier raten?
So als Zusatzinfo: Unterhaltzahlungen sind von der KM nicht zu erwarten.
Gruß der Zahltag
Moin.
Wie ich hier gelesen habe, kann ich ruhig in Steuerklasse 1 wechsel, allerdings wird dann der Unterhalt mit Steuerklasse 2 berechnet, also warum nicht gleich dahin?
Was würdet ihr mir hier raten?
Wo hast du das gelesen?
Wenn ein Kind bei dir gemeldet ist und kein anderer Erwachsener bei dir wohnt, kannst und solltest du die 2 wählen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
Wo hast du das gelesen?
Ergibt sich daraus, das es ja üblich ist, unabhängig von der tatsächlichen Steuerklasse, den KU nach der für die Berechnung günstigsten StKl. (der mit dem meisten Netto) vorzunehmen.
Da muß ich nochmal nachhaken:
Wenn ein Kind bei gemeldet ist und kein anderer Erwachsener bei dir wohnt, kannst und solltest du die 2 wählen.
Wenn nun die KM mit dem anderen Kind bei den Großeltern einziehen würde, dürfte sie nicht 2 wählen, sondern müßte die 1 nehmen?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Rischtisch!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Tina, hallo Beppo,
danke für die schnellen Reaktionen.
So wie es Tina geschrieben hat…
„Ergibt sich daraus, das es ja üblich ist, unabhängig von der tatsächlichen Steuerklasse, den KU nach der für die Berechnung günstigsten StKl. (der mit dem meisten Netto) vorzunehmen.“
…meinte ich das auch, hab mich nur schlecht ausgedrückt.
So Montag geh ich auf die Gemeinde und lasse mir die Steuerklasse 2 eintragen und mach aus 2 Kindern 1 Kind auf der Lohnsteuerkarte.
Schönen, dank.
Gruß der Zahltag
Moin Zahltag,
durch die Stkl. 2 hast Du ca. 40 Euro netto mehr. Wenn Du die Stkl. eintragen lässt, musst Du eine Einkommensteuerveranlagung durchführen lassen. Wenn Du es nicht tust, kannst Du eine Veranlagung machen lassen (es sei denn, es gibt andere Gründe, dass Du es musst) und dann kannst Du die Steuerklasse 2 "nachholen". Die bekommst Du über das Kreuzchen auf der Anlage Kind für den "Entlastungsbetrag für Alleinerziehende".
Es geht Dir also nicht verloren, wenn Du es nachträglich über die Steuererklärung machst, also ohne Eintragung auf der Lohnsteuerkarte.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."