Zum Thema Steuerklassenänderung gibt es immer wieder unterschiedliche Aussagen. Vielleicht kann mir hier jemand speziell zu meiner
Situation eine Frage beantworten.
Ich lebe seit 04.2007 von meiner Frau getrennt, beide Kinder (14 und 19J.) sind bei mir geblieben. EX hat eigene Wohnung, ich bezahle ihr einen
Unterhalt, den wir beide (ohne Anwälte) vereinbart hatten. Ex hat eigenen Verdienst (1x 400.-€ und 1x geringfügig verdienend), somit hatte ich bisher
Steuerklasse 3 und meine EX Klasse 5.
Meine Frage:
- Kann/muss ich ab 01.2008 in Steuerklasse 1 wechseln, oder wäre Klasse 2 (da die Kinder bei mir sind) besser?
- Auf welche Klasse muss meine EX wechseln?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Grüsse - twogether
...ich bin ja so froh, dass ich so froh bin...
wenn di Kinder bei dir leben bist du alleinerziehend undkannst somit Stk. 2 nehmen, deine Ex muß 1 nehmen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Du solltest auf Steuerklasse II wechseln, weil Du für 2008 die gemeinsame Veranlagung nicht mehr durchkriegst, und wenn Du Dir das ganze Jahr Dein Gehalt nach III bezahlen lässt, kommt da eine dicke Steuernachzahlung (typisch 4000 Euro) auf Dich zu, und damit stehst Du dann ganz alleine da.
Das wird dann auch bedeuten, dass Ihr den Unterhalt anpasssen müsst, Du also weniger bis garnichts mehr bezahlen kannst. Bisschen kompensiert Ex das dadurch, dass sie durch ihren Wechsel von V auf I mehr verdient.
Da der Fred genau die Überschrift hat die ich auch gewählt hätte, hänge ich mich mal hier mit dran. Bin total durcheinander.
Wenn wir uns im September trennen, muss ich dann sofort die Steuerklasse von III nach z.B. I wechseln? Oder kann ich oder soll ich besser erst zum 1.1.11?
Wenn bei beiden Eltern Kind(er) wohnen, können wir dann beide in Klasse II wechseln?
Werden wir dann nicht auch für das ganze Jahr nach Klasse I oder II veranlagt oder hat die Klasse mit der gemeinsamen/ getrennten Veranlagung nichts zu tun? Anders gesagt, kommt denn bei I/I oder II/II oder I/II eine andere Steuer raus als bei III/V?
Ich kapier's nicht.
Wenn ich meiner Frau nachdem das Baby 3 Jahre alt wird "freiwillig" weiter Unterhalt zahle, kann ich den dann trotzdem absetzen, oder nur wenn ich dazu "verpflichtet"/ verurteilt wäre?
Moin Sirius,
die Steuerklassen regeln nur die Höhe des Vorwegabzugs der Steuern. Die festgesetzte Steuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Da ist dann nur relevant, ob man alleine (nach dem Grundtarif) oder gemeinsam (nach dem Splittingtarif) besteuert wird. Das heißt: Die FESTGESETZTE Steuer ist die gleiche, egal welche Steuerklasse Du hast. Nur ob es zu einer Nachzahlung/Erstattung kommt, ist abhängig davon, wieviel man in Abhängigkeit von der Steuerklasse vorweg vom Lohn abgezogen bekommen hat.
Nach Deinen Ausführungen trennt ihr euch in 2010, also ist 2010 das letzte Jahr, in dem gemeinsam veranlagt werden kann. Bei diesen erheblichen Einkommensunterschieden könnt ihr bis zum Jahresende die Steuerklassen so lassen und ab 2011 beide in Stkl. 2 gehen, wenn
a) jeder von euch ein kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt hat
b) kein anderer Erwachsener im Haushalt lebt, der nicht kindergeldberechtigtes Kind ist. (Wenn man einen neuen Partner in der Wohnung leben hat, ist man nicht mehr alleinerziehend im Sinne der Steuergesetze).
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."