Ok, ich versuchs nochmal mit dem anderen Formular.
Moin,
wie Toto ist mir ebenfalls kein Formular bekannt, bei der die Exe unterschreiben muss, um nach Klasse 1 zu wechseln. Das Formular konnte ohne Probleme von einem Trennungswilligen gezeichnet werden. Gruß Ingo
Moin,
neues Formular nahezu ausgefüllt.
Da es ja steuerrechtlich egal ist, wann in diesem Jahr die Trennung erfolgte, kann ich als Trennungsdatum den 28.01.2013 eintragen ohne Folgen. Ist das so korrekt ?
LG + Danke
Laird
Der schon wieder 2 neue Anwälte mit ansprechenden AUftritten in seiner region gefunden hat, sind jetzt 7 zur Auswahl.
Wenn die nen "Qualität durch Fortbildung" Siegel haben, kann man dann darauf vertrauen, das die was auf dem Kasten haben ?
Und sollte ich als Mann eher nen Mann oder ne Frau wählen aus taktischen Gründen ?
Moin,
Da es ja steuerrechtlich egal ist, wann in diesem Jahr die Trennung erfolgte, kann ich als Trennungsdatum den 28.01.2013 eintragen ohne Folgen. Ist das so korrekt ?
Vorrausgesetzt, dass ihr in diesem Jahr noch zusammen veranlagt, dürfte es egal sein, da die Steuerschuld gleich bleibt.
Wenn die nen "Qualität durch Fortbildung" Siegel haben, kann man dann darauf vertrauen, das die was auf dem Kasten haben ?
Da bin ich überfragt.
Und sollte ich als Mann eher nen Mann oder ne Frau wählen aus taktischen Gründen ?
Dieses Thema wurde z. B. >>hier<< schon diskutiert. Vielleicht ist >>dies<< auch interessant in diesem Zusammenhang.
Gruß
Brainstormer
Hi Brainstormer,
danke dir für die Unterstützung.
Ich tendierte eh zu einem jüngeren Anwalt, der sich noch profilieren will und seine Sporen noch echt erarbeitet.
Hatte ich bisher immer bessere Erfahrungen mit, als mit den "Silberrücken" die nur noch unmotiiviert Geld sammeln. ( War im Bereich Mietrecht, Vertragsrecht, Notariat ).
Bei der Geschlechtsfrage, bin ich leider nicht weiter gekommen, da mir hier natürlich der Einblick in die sozialen Verflechtungen bei Gericht fehlt. 🙂
Aber grundsätzlich scheint es egal zu sein, man muß einfach den Joker ziehen.
Bewertungssysteme im internet fänd ich ja mal ganz brauchbar. 🙂
Also ich habe mich um sie gekümmert, finanziell und wenns mal um Behörden, Versicherungen etc. ging. Da hat sie keinen Plane von, das landet dann auf meinem Schreibtisch.
Jedoch hat sie gewaschen und seit der Trennung kaufe nicht mehr ich, sondern sie größtenteils ein. Und von dem eingekauften esse ich nunmal auch mit. Um einkaufen zu können überweise ich ihr jeden Monat Haushaltsgeld.
Dann geltet ihr dem Gesetz nach nicht als getrennt...
Danke für die Klarstellung, Eckchen.
So, das Trennungsformular Nr. 2 habe ich gestenr beim FA eingworfen.
Nun bin ich gespannt, was jetzt passieren wird.
Da ihr noch verheiratet seid, gibt es doch nur die Steuerklassenwahl 3+5 oder 4+4.
Wechselt ihr von 3+5 nach 4+4 darf/muss deine Ex auch unterschreiben.
War bei mir auch so. Madame hat den Steuerklassenwechsel beim FA beantragt und
ich musste das Formular auch unterschreiben (Wechsel von 3+5 in 4+4).
Nach der Scheidung musst du in Steuerklasse 1 wechseln und sie mit Kind in 2.
Das da deine Ex noch unterschreiben muss macht ja dann, als freier Mensch :wink:, keinen Sinn mehr.
EDIT:
Ich sehe gerade, dass es verschiedene Formulare gibt.
Teilweise mit beiden Unterschriften (in meinem Fall von 2012), teilweise nur eine Unterschrift (siehe Link)
Moin
Da ihr noch verheiratet seid, gibt es doch nur die Steuerklassenwahl 3+5 oder 4+4.
Ein weit verbreiteter Irrtum. Wenn die Ehepartner dauernd getrennt leben, muss spätestens ab dem 1.1. des Folgejahres in die StKl.1 gewechselt werden (§38b EStG).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin ihr Lieben Helferlein !
Kleines Update:
War heute beim FA. Mein Formular wurde bearbeitet, im PC haben sie vermekrt: Trennung 28.01.2013. Zum 01.01.2014 habe ich die St.-Kl. 1
Wenn ich sofortigen Wechsel will, nur auf gesonderten Antrag ( der erstgenannte in diesem Fred ), dann in die Kl. 4, allerdings NUR mit Unterschrift der DEF.
Denke, damit habe ich meine Steuermeldeschuld erfüllt.
Wenn das JA mir jetzt nen Titel unter die Nase reiben SOLLTE, wie sollte ich dann verfahren, wenn ich noch in der 3 bin ?
- Unterschrift verweigern vor dem 01.01.2014 ?
- Einfach nur aufpassen, daß sie mit dem fiktiven Werten für dei St.-Kl. 1 rechnen ?
- Alternative Lösung ?
LG
Laird
Moin Laird,
das Jugendamt hat genauso viele Rechte in Bezug auf die Festlegung des KUs, wie der Frisör deiner DEF - nämlich gar keine.
Wenn sie dir dort einen Titel auf Basis der LSK 3 unterjubeln wollen, dann bestehst du auf eine Befristung bis Ende des Jahres. Anschließend kann ein neuer Titel erstellt werden. Sollten sie sich weigern, gehst du zum Notar und lässt den Titel dort erstellen. Das kostet nur eine geringe Schreibgebühr.
Gruß
Brainstormer
Danke Brain,
mein Gedanke ist eh, das ich das lieber bei einem mir bekannten Notar machen möchte.
Möchte mich nur gegen Angriffe des JA absichern.
Wenn ich beim Notar Stufe 1 tituliere und KM/JA/Irgendwer etwas dagegen hat, kommt es zur Klage / Änderungsaufforderung ?
Moin Laird,
eine Abänderungsklage kann entweder die KM oder das JA einreichen, sofern dort eine Beistandschaft eingerichtet wurde. Ob sie dies tun, wird wohl hauptsächlich davon abhängen, inwieweit der titulierte Betrag und der anhand deines Einkommens errechnete Betrag laut DT auseinanderliegen.
Gruß
Brainstormer