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Steuerklassenwechsel wenn Trennung genau zum 1.01.?

 
(@schildkroete)
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Hallo zusammen,
eine kurze Frage: wenn ein Ehepartner im Rahmen der Trennung zum 1. Januar 2019 eine eigene Wohnung anmietet, kann er dann für 2019 in Steuerklasse 3 bleiben oder muss er in 1 wechseln?

Also wenn der Ehepartner sagen wir in der Silvesternacht noch in der gemeinsamen Wohnung genächtigt hätte,  dann wäre die eigentliche räumliche Trennung ja erst in 2019 und somit könnte man in Steuerklasse 3 bleiben, oder?

Oder argumentieren die Finanzbehörden dahingehend,  dass ein Mietvertrag schon zum 1.01. bestand und somit die Trennung genau zum Jahreswechsel und nicht in 2019 erfolgte was einen Steuerklassenwechsel erforderlich machen würde?

Vorab Danke.
Schildkröte

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2018 08:13
(@inselreif)
Moderator

Kriterium ist nicht die Anmietung oder der Bezug einer Wohnung sondern die Trennung von Tisch und Bett, die auch innerhalb einer Wohnung bestehen kann.
Es ist höchst lebensfremd, sich plötzlich und unerwartet am 01.01. zu trennen und präventiv zuvor bereits eine neue Wohnung angemietet zu haben. Von daher besteht ein starkes Indiz, dass die Trennung bereits in 2018 vollzogen wurde.
Ihr habt genug andere Probleme, als dass ihr durch Unehrlichkeit ein weiteres schaffen müsst.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2018 08:19
(@schildkroete)
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Hallo Inselreif,

danke für deine Antwort. Kann deine Argumentation natürlich nachvollziehen, aber...

Kriterium ist nicht die Anmietung oder der Bezug einer Wohnung sondern die Trennung von Tisch und Bett, die auch innerhalb einer Wohnung bestehen kann.

Eine Trennung von Tisch hat ja im Hinblick auf die Kinder noch nicht stattgefunden, ebenfalls nicht in anderen Aspekten der Haushaltsführung.

Es ist höchst lebensfremd, sich plötzlich und unerwartet am 01.01. zu trennen und präventiv zuvor bereits eine neue Wohnung angemietet zu haben. Von daher besteht ein starkes Indiz, dass die Trennung bereits in 2018 vollzogen wurde.

Ich befürchte, das Argument würde das FA wohl geltend machen.

Ihr habt genug andere Probleme, als dass ihr durch Unehrlichkeit ein weiteres schaffen müsst.

Es war und ist nicht meine Absicht, unehrlich zu sein. Es ging vielmehr um die Ausgestaltungsmöglichkeiten in der Trennungsphase.
Aber du hast Recht, ein weiteres Problem brauche ich nun wirklich nicht. Insofern werde ich wohl eher zu einem direkten Steuerklassenwechsel tendieren. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2018 09:32
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich weiß, als verantwortungsvoller Vater steigt einem Panik auf, wenn man sich für alles auch noch selber verantwortlich fühlt. Bist Du aber nicht mehr.
Du bist für Dich verantwortlich, damit auch für die Kinder. Dann für nichts mehr. Die KM muss selber klar kommen und schauen wie sie es geregelt bekommt und wenn das Geld nicht reicht, dann muss sie zur ARGE.
Es ist nicht Deine Baustelle.

Und wenn Du jetzt irgendwelche Schummeleien mit der Steuerklasse machst, dann gebe ich Dir Brief und Siegel darauf, dass Dir das später auch noch auf die Füsse fällt.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2018 09:53