Hallo ihr,
Heute also der Tag der 1000 Fragen, und vorher ein fettes DANKE! an die, die hier soviel Wissen und dieses Wissen teilen!!!
Wir haben gehört, dass es sinnvoll sei, den Wechsel der Steuerklasse schon im Trennnungsjahr zu machen, damit nicht Wahsinnsnachzahlungen auf uns zukommen.
Wie verhält sich das? Ist das so?
Danke!!!!!
Katrin
Das Leben ist kein Ponyhof!!!
Moin,
so pauschal kann das nicht gesagt werden.
Grds. besteht für das Jahr der Trennung die Pflicht zur Zusammenveranlagung, so dies für beide günstiger ist (>hier<). Zu beachten ist bei der Festsetzung des Unterhaltes, dass dieser im Trennungjahr durch die evtl. St.-Kl. III höher ausfällt und im Folgejahr der Trennung durch den Wechsel in St.-Kl. I niedriger sein wird. Wenn der Unterhaltspflichtige St.-Kl. IV hat, ist's egal, da der Steuersatz identisch zur St.-Kl. I ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ahh, ok... dass sich das verändern wird war uns klar, also daher besten Danke; ich dachte da käme noch allerhand andres mit...
Frage beantwortet,
Danke!
Katrin
Das Leben ist kein Ponyhof!!!