Hallo Zusammen!
Ich recherchiere im Augenblick bzgl. einer steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltskosten für eine Heimunterbringung unserer 14-jährigen Tochter.
Unsere (verheiratet) 14-jährige Tochter hat sich durch Einfluss "von Aussen" im Laufe von fast 2 Jahren so negativ verändert, dass sie nun mit Unterstützung ( :erstaunt078: ) des Jugendamts in ein Heim untergebracht werden muss.
Nun stellt sich die Frage, ob die nicht unerheblichen Kosten absetzbar sind. Laut telefonischer Auskunft vom Jugendamt sollte dies der Fall sein. Der ASP bezog sich dabei auf die Unterhaltspflich lt. SGB VIII, §10, Absatz 2.
Entsprechende Suchen über Google und in diversen Foren ergaben einer keine eindeutigen Hinweise.
Gibt es diesbezüglich Informationen oder Erfahrungen im Forum?
Beste Grüße,
Der Byteworm
Hi Byteworm,
es könnte eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG in Frage kommen, da ihr rechtlich und moralisch usw. verpflichtet seid, für diese Ausgaben aufzukommen und diese Ausgaben nicht der Mehrheit der steuerpflichtigen Bürger entstehen.
Möglicherweise kann aber ein Gutachten verlangt werden, dass die Betreuung außer Haus auf Grund von Verhaltensauffälligkeiten notwendig geworden ist. (BFH v. 21.04.05, BStBl. II, S. 602.)
Ich würde daher ab dem Jahr, in dem Ausgaben geflossen sind, außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen, entsprechend belegen und abwarten was passiert.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
. . Möglicherweise kann aber ein Gutachten verlangt werden, dass die Betreuung außer Haus auf Grund von Verhaltensauffälligkeiten notwendig geworden ist. (BFH v. 21.04.05, BStBl. II, S. 602.) . . .
Hallo LBM,
das ist ein äusserst hilfreicher Hinweis. Ich hoffe, dass wir noch rechtzeitig reagieren können (noch ist sie in einer Pflegestelle, das Heim wird noch gesucht). Hier steht's:
http://www.deubner-steuern.de/news/news_detail2.php?news_id=1652054&folderid=195358
Beste Grüße,
Uwe
Hallo Uwe,
es wird ja demzufolge erst für die 2009er Steuererklärung interessant. Von daher müsstet ihr auch in der Lage sein, zu reagieren. Viel Erfolg und lass uns mal teilhaben, wie es weiter geht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Klar berichte ich weiter - wer Hilfe sucht, sollte auch bereit sein, Hilfe zu geben :yltype:
Heute nachmittag kriegt der Dr. W aus Bn (der aus den verschiedenen FS-Reportagen :rofl:) von mir die Bitte um ein entsprechendes Gutachten auf den Tisch ...
Beste Grüße,
Uwe