Wie kann ich eigentlich die Lohnsteuerlichen Auswirkungen von nachehelichen Unterhaltszahlungen berechnen?
Kann ich für meine Steuerersparnis in einem Steuerrechner, z.B. der hier:
http://www.anwalt.de/online-rechner/gehaltsrechner.php
die Unterhaltszahlungen als "Jahresfreibetrag aus LS Karte" eintragen und
für die Gegenrechnung den gleichen Betrag beim Unterhaltsemfänger als
"Jahreshinzurechnungsbetrag" eintragen?
Die Steuerersparnis wäre dann die Differenz der beiden Netto-Einkünfte.
Richtig?
Hallo,
bei deinem Brutto wird der Unterhalt abgezogen und bei ihrem Brutto draufgeschlagen.
Damit zahlst du entsprechend weniger Steuern und sie mehr.
Allerdings kannst du ihren Nachteil nicht berechnen, ohne dass du ihr Brutto weisst, denn hier können Sprünge in der Einkommenstabelle entstehen durch die Addierung.
Warum willst du das als Freibetrag eintragen lassen?
Weckt das nicht evtl. Begehrlichkeiten weil du jetzt mehr Netto hast auf deinen Abrechnungen als vorher?
Wenn du es nicht als Freibetrag einträgst, kannst du jedes Jahr entscheiden ob sich die Anlage U lohnt oder nicht.
Sophie
Allerdings kannst du ihren Nachteil nicht berechnen, ohne dass du ihr Brutto weisst, denn hier können Sprünge in der Einkommenstabelle entstehen durch die Addierung.
Und wenn KM vorhersehbar mit dem Argument kommt "sag ich Dir nicht. Geht Dich nix an." kannst Du kontern: "Natürlich bin ich verpflichtet Dir den Nachteil auszugleichen. Und werde dies selbstverständlich auch tun. Aber bitte weise den Nachteil nach." Und dann kann KM entscheiden, ob sie Dir die Zahlen offenlegt.
Freibeträge würde ich ebenfalls nicht eintragen lassen, da diese ja keine Auswirkung auf die tats. Steuerlast haben, nur die mtl. Abführungen beinflussen und im Rahmen der für Euch sowieso verpflichtenden Einkommenssteuererkärung (aka Lohnsteuerjahresausgleich) abschließend berechnet werden.
toto
Ich möchte es halt monatlich machen und dem Finanzamt am Ende des Jahres was zurück zahlen, anstatt umgekehrt.
Ausserdem muss das Finanzamt dann Ihrem Geld "hinterherlaufen" und nicht umgekehrt.
Das ganze habe ich mal mit zwei Zahlen durchgespielt:
4700€ Brutto, St.Kl.2, 0,5 Ki.Freibetrag, 700€ UnterhaltsZAHLER:
270€ Steuerersparnis
1200€ Brutto, St.Kl.1, 0,5 Ki.Freibetrag, 700€ UnterhaltsEMPFÄNGER:
173€ Steuermehrbetrag
Gesamt- Steuerersparnis also knappe 100€.
wobei ein Versöhnungsversuch (der an insgesamt 4 Wochen zum Jahreswechsel von 2015 auf 2016 tatsächlich stattgefunden hat) mit Klasse 3 & 5 195€ monatlichen Steuer-Vorteil bringt.
Hi funsurfer,
ich kann nur vor solchen Jonglierereien warnen.
Die Kombi III / V wird, wenn Deine Ex nicht gerade nahe Null verdient, dazu führen, dass Du am Jahresende dem Finanzamt eine Nachzahlung schuldest, weil ihr in Summe zu wenig Steuern gezahlt habt. Das kann schon bei ganz normal verheirateten Paaren kräftig ins Kontor hauen. Bei Euch käme dann aber vielleicht noch hinzu, dass Deine Ex mit der Klasse V mehr Steuern vorauszahlt, als sie am Ende anteilig leisten muss und daher einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen Dich hat.
Du musst bei solchen Rechnungen immer
- den monatlichen Vor-/Nachteil bei Dir und der Ex
- die jährliche Erstattung oder Nachzahlung
- die Aufteilung der Erstattung oder Nachzahlung bei Zusammenveranlagung nebst eventuellem Ausgleich
- die Auswirkungen auf Unterhaltsberechnungen
als Paket betrachten. Ja, das ist kompliziert und es gibt keinen Rechner, der Dir das einfach so ausspuckt. Aber alles andere ist eine Milchmädchenrechnung.
Von daher: Finger weg von allen Lösungen, die zu Nachzahlungen führen können, wenn Du Dir nicht 100% sicher bist.
Da ihr 2016 aufgrund der Versöhnung zusammen veranlagt, spielt der nacheheliche Unterhalt dieses Jahr eh keine Rolle und Du kannst Dir die Gedanken über den Freibetrag für 2017 aufsparen.
Gruss von der Insel
Zumal das Kind doch bei der Mutter lebt? Da stimmt doch schon die Steuerklasse nicht.
Moin f77.
Zwei Anmerkungen - in Ergänung zu den Ausführungen von Inselreif:
wobei ein Versöhnungsversuch (der an insgesamt 4 Wochen zum Jahreswechsel von 2015 auf 2016 tatsächlich stattgefunden hat) mit Klasse 3 & 5 195€ monatlichen Steuer-Vorteil bringt.
Das man in Summe durch den Versöhnungsversuch Geld spart wenn dadurch nicht beide SK1 haben, ist klar. Dann sollte aber niemanden irgendwann einmal einfallen, den anderen mit diesem Versöhnungsversuch zu erpressen...
SK3/5 ist nur ein unterjähriger Cash-Vorteil ggü. SK4/4 - die Folgen hat Inselreif exemplarisch aufgezeigt. Klarer ist jeder seine eigene SK4 - gerade weil ihr ja jetzt schon wisst, dass der Versöhnungsversuch nicht geklappt hat und eigentlich jeder seine eig. Steuererklärung zu machen hat. Wenn Du versuchst mit dem Rückzahlungsanspruch der Ex diese bei anderen Aspekte "gefügig" zu machen, dann ist das 1. nicht die feine Art, trägt 2. nicht zu einer Einigungsatmosphäre bei und wird 3. Dir am Ende vermutlich auf die Füße fallen (s. meine Eingangsbemerkung zum Versöhnungsversuch). Mach es nicht durch (halb)legale Tricksereien unnötig kompliziert.
dem Finanzamt am Ende des Jahres was zurück zahlen, anstatt umgekehrt.
Ausserdem muss das Finanzamt dann Ihrem Geld "hinterherlaufen" und nicht umgekehrt.
Das zeigt, dass Du die Logik mit den SKs und Freibeträgen verstanden hast 😉
Ich halte das für sehr kurz gedacht (solange unterjährig das zuviel bezahlte nicht zum Leben "fehlt"), da 1. das FA ein solventer Schuldner ist, 2. Dir in jedem Fall hinterher laufen und Dich einholen werden und 3. nichts ätzender ist, als eine Steuerschuld begleichen zu müssen und das Geld dann ausgegeben ist...
Neunmalklug zu sein ist nicht immer smart 😉
gruß, toto