Steuerliche Berücksichtigung der neuen Lebenspartnerin
Hallo Zusammen,
Seit 2006 läuft die Scheidung, seit 2006 lebe ich mit meiner Lebenspartnerin zusammen in 1 Wohnung. Meine Lebenspartnerin ist Ausländerin und wir dachten in 2006 dass die Scheidung nach 1 oder ½ Jahre vorbei ist, und weil dieser Zeitraum überschaubar war und weil es Aufgrund des Sonderstatus`s des Ausreiselandes ohne Visa möglich ist, ist Sie bei der Ausländerbehörde in Deutschland mit einem Status versehen der Ihr keine Arbeit erlaubt. Seit 2006 hat Sie schon unzählige Deutschsprachkurse erfolgreich besucht. Sie darf aber aufgrund des Status nicht arbeiten, und kann somit kein Geld verdienen. Manche sehen das unterschiedlich aber meine Lebenspartnerin und ich wollen sofort nach meiner Scheidung heiraten.
Das heißt für alle Kosten (a – Krankenversicherung b- Sprachkurse c – Lebensunterhalt d- … Sonstiges) komme ich auf , da meine Lebenspartnerin „Null“ Euro Unterstützung erhält oder sonstige staatliche Unterstützung bekommt.
Kann ich für meine Lebenspartnerin Kosten wie Krankenversicherung, Sprachkurse, diverse Arztrechnungen die von der Krankenversicherung nicht bezahlt wurden steuerlich bei der Lohnsteuererklärung absetzen, oder wird dies als ein „Luxusproblem“ steuerlich meinerseits gesehen und bleibt somit unberücksichtigt?
Vielen Dank für konstruktive Rückantworten und Tipps,
papaaufpapier
Moin,
in Frage käme die außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG. Da wird je nach Deinem Einkommen und ob Kinder vorhanden sind 1-7% Deines Gesamtbetrags der Einkünfte als "zumutbare" Eigenbelastung von der Summe der Kosten abgezogen, der Rest kann anerkannt werden, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dich aus rechtlichen, sittlichen oder tatsächlichen Gründen den Aufwendungen nicht entziehen kannst.
Da die Aufenthaltsgenehmigung wahrscheinlich davon abhängig ist, dass eine dritte Person für die Kosten, die der Aufenthaltsnehmer verursacht, aufkommt, liegen diese "rechtlichen Gründe" m. E. vor.
Also: Mantelbogen, außergewöhnliche Belastungen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo, Danke für die Info.
Wie ich heute erfahren habe stimmt das Finanzamt der Kostenerstattung zu wenn ich nachweisen kann dass meine Lebenspartnerin zu " 100 % Hilfsbedürftig " ist.
Weiß jemand bitte in diesem Zusammenhang was "100 % Hilfsbedürftig" bedeutet, und welche Dokumente diesbezüglich erforderlich sind um das zu Beweisen? Das Ausländeramt erstellt keine diesbezügliche Bestätigung. Bei dem Sozialamt ist meine Lebenspartnerin nicht bekannt da Sie keine Leistung beziehen darf und auch nie beantragt hat. Als Sprachtouristen dürfte Sie ein paar Wochen zwischen den Sprachkursen arbeiten was aber nie funktionierte, aber zerschlägt schon nur die „Möglichkeit“ die 100 %ige Bedürftigkeit?
Hinweis: Meine Lebenspartnerin und ich wohnen zusammen seit 2006, Sie ist auch im Einwohnermeldeamt dort unter dieser Wohnadresse gemeldet, ich habe auch im Ausländeramt eine Kostenübernahme für den Aufenthaltsnehmer (hier Lebenspartnerin) unterschrieben.
Wieder vielen Dank vorab für eine evtl. Rückantwort,
papaaufpapier
Moin,
vielleicht kann das Ausländeramt Dir das bestätigen, dass Deine LG nur hier bleiben darf, wenn Du alle Kosten ihres Aufenthalts trägst.
Das sollte dann reichen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
ich weiß nicht wie das bei Ausländern gehandhabt wird..aber wir, also ic h habe einen Eigenbeleg zu Anlage U geschrieben..das ich in der Zeit von-bis..keine zum Unterhalt bestimmte Mittel aus inländischen, öffentlichen Kassen erhalten habe und auch keinen entsprechenden Antrag gestellt habe, das eine Lebenspartnerschaft in Haushaltsgemeinschaft mit ..Name des Mannes..geb, datum..wohnhaft in.., besteht und ich über keine Einkünfte oder Bezüge sowie über kein Vermögen verfüge...Mfg...Unterschrift...fertig..absetzbar 7680€ im Jahr...
einfach ignorieren wenn sich das Thema schon erledigt hat....
Hallo,
Entschuldigung, aber ich habe diesbezüglich auch eine Frage, die ich hier passenderweise gleich mit reinsetze.
Wie sieht es aus, wenn die Lebensgefährtin Bafög bekommt (ca. 600 €), ihr aber monatliche Kosten für Ausbildung von ca. 300 € entstehen. Mindert dies das Einkommen, und ich kann die Differenz bis zu den maximal absetzbaren 640€ steuerlich geltend machen? Danke für eine Antwort.
Grüße
Moin,
anzurechnen sind alle Einkünfte und Bezüge der unterstützen Person. Bafög stellt "Bezüge" dar. In Abzug gebracht werden kann eine Kostenpauschale von 180 Euro p. a., wenn nicht höher Ausgaben, die mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehen, nachgewiesen werden.
Das heißt also konkret, dass die Ausgaben eindeutig im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen und nachgewiesen werden müssen. Deine Freundin hätte also, wenn man von 300 Euro pro Monat ausgeht, 3600 Euro anrechenbare Bezüge. Auf diese bleiben 624 Euro anrechnungsfrei. Das heißt, wenn Du 7.680 Euro Aufwendungen für sie hättest, würden 3.600-624 = 2.976 Euro angerechnet werden. Du würdest dann 4.704 Euro anrechnen können.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ich danke Dir für die ausführliche Erklärung.
Da freu ich mich ja schon auf die nächste Steuererklärung 😉
Moin,
ja, aber Du musst beachten, dass das nur funktioniert, wenn Deiner Freundin irgendwelche Sozialleistungen mit Hinblick auf Euer Zusammenleben gestrichen worden sind. Nach dem BGB bist Du Deiner Freundin nicht zum Unterhalt verpflichtet und eine andere Begründung für die Berücksichtigung als AGB lässt sich dann auch nicht konstruieren.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Na eigentlich bin ich doch verplichtet, wir haben einen 1,5-jährigen Sohn. Hab ich vergessen zu sagen.
Aber wenn sie Bafög bekommt, hat sie ja sowieso keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen.
Vor ihrer Schule war das kein Problem, da sie aufgrund meines Einkommens keine Ansprüche auf Sozialleistung hatte, und ich somit die kompletten 640€ pro Monat ansetzen konnte.
Grüße