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Steuerliche Berücksichtigung des Kindsunterhalts

 
(@incertus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich wende mich zunächst mit einer Frage an Euch: der Kindsunterhalt ist ja bekanntlich nicht steurlich abzugsfähig. Warum eigentlich nicht?

Soweit ich weiß, ist die steuerliche Bewertung ursprünglich bei der Neuregelung des Kindsunterhalts irgendwann in den 70ern durchaus geplant war, dann aber, vermutlich wegen Haushaltslage, nie verwirklicht worden.

Wichtiger aber: warum hat in bei getrennten Eltern die Mutter einen steuerlichen Vorteil (nämlich das Kindergeld, das ja nichts weiter als ein aufgefüllter Freibetrag ist), der Vater jedoch nicht? Verstößt das nicht eklatant gegen den Gleichheitsgrundsatz?

Die Sachlage ist so, dass der Kindsunterhalt der Väter nicht steuerlich berücksichtigt wird. Hat jemand von Euch Kenntnis von Petitionen oder Klagen, die sich mit diesem Thema beschäftigen?

Vielen Dank für Eure Antworten

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2010 21:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

der Kindsunterhalt ist ja bekanntlich nicht steurlich abzugsfähig. Warum eigentlich nicht?

Weil sonst alle Eltern die Versorgung ihrer Kinder von der Steuer absetzen dürfen müssten. Ich persönlich finde das auch richtig, dass man das nicht kann. Weder für getrennt lebende noch für zusammen lebende Eltern. Irgendwo muss mal die Kirche im Dorf bleiben, man kann nicht für jeden Lebensbereich Steuervergünstigungen vom Staat fordern.

Wichtiger aber: warum hat in bei getrennten Eltern die Mutter einen steuerlichen Vorteil (nämlich das Kindergeld, das ja nichts weiter als ein aufgefüllter Freibetrag ist), der Vater jedoch nicht? Verstößt das nicht eklatant gegen den Gleichheitsgrundsatz?

Das stimmt ja so nicht. Der Tabellenbetrag lt. DDT ist ja höher als der Zahlbetrag. Beim Zahlbetrag wird das KG ja hälftig in Abzug gebracht. Also erhält er ja diese steuerliche Freistellung hälftig.

Die Sachlage ist so, dass der Kindsunterhalt der Väter nicht steuerlich berücksichtigt wird. Hat jemand von Euch Kenntnis von Petitionen oder Klagen, die sich mit diesem Thema beschäftigen?

Ich nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.03.2010 22:06