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steuerliche Berücksichtigung von TU

 
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo in die Runde,
ich bin mal wieder voll blond bei der Steuererklärung. Mein LG auch  :redhead:

Ich weiß dass Ehegatten-Unterhaltsleistungen steuerlich berücksichtigt werden.
Meine Frage: von ersten Cent an, oder erst wenn eine zumutbare Belastungsgrenze ereicht ist?

Ich frage deshalb, weil das Steuerprogramm-Plausibilitätsprüfung- meinen LG auf folgendes hinweist.

Bestimmte außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten) wirken sich steuerlich erst aus, wenn Sie die so genannte zumutbare Eigenbelastung überschritten haben. Diese beträgt nach § 33 Abs. 3 EStG in Ihrem Fall 3 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte (=X €), also Y€.

Und das obwohl er keine außergeöhnlichen Belastungen für 2008 eingetragen hat (außer eben den gezahlten Trennungsunterhalt).

Und nun befürchte ich dass sein gezahlter TU gar nicht steuerlich berücksichtigt wird ???

Danke für erklärende Worte für uns Steuerdummies

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2009 17:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Ginnie,

wie will er den denn berücksichtigen?

Im Idealfall nämlich als Sonderausgabe, dafür muss die Hexe die Anlage U unterschreiben. Dann sind es keine außergewöhnlichen Belastungen, sondern Sonderausgaben. (S. 4 im Mantelbogen).

Wenn Du den als außergewöhnliche Belastung geltend machst, musst Du darauf achten, dass das nicht nach § 33 EStG sondern nach § 33a EStG geschieht. §33a EStG kennt keine zumutbare Eigenbelastung, jedoch einen Maximalbetrag von 7.680 Euro, der gekürzt wird, wenn Ex mehr als 624 Euro eigene Einkünfte im Jahr hat.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2009 17:29
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LBM,

er will es mit der Anlage U berücksichtigen, die sie sicher auch unterschreibt.

Ach so, und wenn sie das tut, sind es Sonderausgaben und keine außergewöhnl. Belastungen...und somit keine Belastungsgrenze... ja nee schon klarer  :thumbup:

Ok, wenn sie es nicht tut, wird er das FA auf §33a hinweisen  😉

Danke, hast mir sehr weitergeholfen

ligr ginnie 

(die das mit der Unterschrift für Anlage U erst glaubt wenn sie drauf ist, die Unterschrift. Ex neigt zu Erpressungsversuchen ala ich unterschreibe erst die Anlage U wenn du mir den kinderbonus lässt  :rofl2:  sie hat ihm neulich schon weinerlich auf eine Schramme an ihrem auto und ihre abgelatschten Schuhe hingewiesen)

---> und mein LG? der hat gesagt kannst ja einfach ein paar Stunden mehr arbeiten gehen, dann nix problem mehr mit Shoppen  :rofl2: :rofl2:

Aber im ernst, schön zu wissen welche konkrete Alternative es zu Anlage U gibt. Ist immer ein Buch mit mehreren Siegeln für uns...

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2009 17:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*lach*

Ich erkläre es Dir nächsten Samstag gerne 😉

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2009 17:45
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

*mit lach*

na ja jetzt sind wir fast fertig mit der Steuererklärung und ob ich es mir bis nächstes jahr merken kann ??

ligr ginnie

die sich auch schon auf nächste Woche freut

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2009 17:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

die sich auch schon auf nächste Woche freut

Ick mir oooch!  :phantom:

Vor allem jetzt,wo Berlin so frü-hü-lings-haft wird. 😀

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2009 18:08
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Möönsch hätte ich mir doch denken können...
aber ginnie glaubt ja immer noch an Fairness, warum überhaupt?

Natürlich hat Hexe meinem LG  die anlage U dieses WE nicht unterschrieben. Sie müsse erst ihre anwältin fragen. Na die freut sich bestimmt schon.
Und als mein LG sagte sie kann es ihm ja dann schicken, stellte sie sich stur, und meinte er könne es ja abholen. Das nächste Mal wo er den Sohn abholt, ist aber erst in eine Monat  :exclam: Und 70 km für so'ne Unterschrift fahren ist auch nicht wirklich wirtschaftlich...
Und Steuererstattung lässt somit auf sich warten...
Mann ich war so sauer, dass die jede gelegenheit nutzt ihm den dicken Daumen zu zeigen..und er ist immer so lieb und opfert Briefmarken wenn die ihm was schickt für die Schule, was er unterschreiben soll (ich wäre an seiner Stelle schon lääängst so stur wie die)  :gunman:

Na was solls. Greift eben Plan B, §33a.

Muss sie den TU dann auch als Einkommen versteuern? Oder nur bei Anlage U?

li gr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2009 00:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Ginnie,

dann wartet doch lieber... wie war denn das jetzt, verdient die zusätzlich zum EU was? Denn dann könnte sich der Betrag, der anerkannt wird, drastisch verringern.
Sie muss das nicht als Einnahme versteuern, wenn er es als außergewöhnliche Belastung geltend macht.

Ihr könntet auch die Erklärung persönlich abgeben und bitten, die Veranlagung bezüglich der Sonderausgaben "vorläufig nach § 165 (1) AO" durchzuführen. Der Vorteil ist, dass die "restliche" zu erwartende Erstattung schon mal kommt und ihr die Sonderausgaben nachträglich geltend macht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2009 00:18
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LBM,

dein Vorschlag ist auch gut. Danke  :thumbup:

ja sie verdient so ca. 12.000 im Jahr

der Tu ist gegenüber den hier manchmal gehandelten Beträgen auch eine Lachnummer, aber wie gesagt wer am Selbstbehalt lebt, der möchte auch gern die paar Kröten Steuererstattung.

Na bis nächste Woche Samstag warten wir noch. dann lasse ich es mir von dir für blond erklären und vielleicht hat Hexe bis dahin auch schon die anlage U geschickt. War ja vielleicht nur heiße Luft und Ärgern-Wollen. Sie kann sich eben nicht damit abfinden, dass mein Lg nicht mehr in ihrem Wirkungskreis für Attentate bereitsteht und nutzt so jede Gelegenheit ihm die Neese zu zeigen

(schlechter Charakter eben)

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.03.2009 00:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

genau so machen wir das! Bei einem Einkommen von 12000 macht das als agB keinen Sinn.

LG LBM

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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 23.03.2009 00:41