Nettes Hallo an alle ...,
vorab eine Bemerkung an alle Wochenendväter. War eine harte Zeit für mich damals, als meine Ex vor 9 Jahren samt Kindern 500 km weit weg gezogen ist. Aber wie das Leben so spielt, seit einem Jahr lebt zumindest mein Sohn wieder bei mir.
Nun zu meiner Frage:
Nachdem ICH jahrelang Unterhalt gezahlt habe, ist meine Ex nicht leistungsfähig. Habe irgendwo einen kleinen Hinweis gelesen, dass dieser mir zustehende Kindesunterhalt den ich nicht erhalten habe, zumindest in meiner Einkommensteuer auf Antrag berücksichtig wird. Habe schon bei Google gesucht aber nichts gefunden.
Hat da jemand ne konkrete Info für mich?
Gruß und Dank
Peter
Hi Gauker1
Ich kann mir nur vorstellen, dass hier auf den Kinderfreibetrag abgezielt wird, welcher Dir statt zur Hälfte unter diesen Umständen im ganzen Umfang zusteht.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
...vielen Dank für Deinen Hinweis, hat mir weitergeholfen.
Gruß
Peter