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Steuerliche Berücksichtigung wenn KEIN Kindesunterhalt gezahlt wird.

 
(@gauker1)
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Nettes Hallo an alle ...,

vorab eine Bemerkung an alle Wochenendväter. War eine harte Zeit für mich damals, als meine Ex vor 9 Jahren samt Kindern 500 km weit weg gezogen ist. Aber wie das Leben so spielt, seit einem Jahr lebt zumindest mein Sohn wieder bei mir.

Nun zu meiner Frage:

Nachdem ICH jahrelang Unterhalt gezahlt habe, ist meine Ex nicht leistungsfähig. Habe irgendwo einen kleinen Hinweis gelesen, dass dieser mir zustehende Kindesunterhalt den ich nicht erhalten habe, zumindest in meiner Einkommensteuer auf Antrag berücksichtig wird. Habe schon bei Google gesucht aber nichts gefunden.
Hat da jemand ne konkrete Info für mich?

Gruß und Dank

Peter

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2010 15:50
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Gauker1

Ich kann mir nur vorstellen, dass hier auf den Kinderfreibetrag abgezielt wird, welcher Dir statt zur Hälfte unter diesen Umständen im ganzen Umfang zusteht.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2010 16:42
(@gauker1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Oldie,

...vielen Dank für Deinen Hinweis, hat mir weitergeholfen.

Gruß

Peter

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.04.2010 09:04