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Steuerliche Geltendmachung von Unterhalt für Kind im Ausland

 
(@wollo33)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
ich zahle für meine Tochter, die mit ihrer Mutter in Finnland lebt Unterhalt.

Nach der Düsseldorfer Tabelle, unter Berücksichtung des finnischen Kindergeldes, also zahle ich etwas mehr. Nun will ich meine Zahlungen steuerlich geltend machen. Welche Unterlagen benötige ich hierfür ? Welche Summe kann ich geltend machen, die höhere  ?

Gruss

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2011 15:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Welche Unterlagen benötige ich hierfür ?

Gar keine.
Weil man KU nicht absetzen kann.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2011 15:22
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Weil man KU nicht absetzen kann.

Ganz falsch beppo....

Wenn für das Kind in Deutschland kein Kindergeld-Anspruch besteht un der andere Elternteil in Deutschland nicht steuerpflichtig ist, kann man den VOLLEN (=7004€ !) Kinderfreibetrag geltend machen, ggf. gekürzt um einen Länderfaktor, der für Finnland aber 100% sein dürfte.

Wie aber jetzt genau ausländisches Kindergeld da rein spielt, weiss ich nicht.

So wie ich es verstehe, braucht man dazu einfach nur die ganz normale Anlage K

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2011 15:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, aber das ist, dachte ich, durch das KG abgegolten.

Aber du hast natürlich recht.
So eindeutig klar ist das nicht.  :redhead:

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2011 16:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

PS hat Recht, es wird die ganz normale Anlage K abgegeben, unter der Angabe des Staates und ganzjährig Wohnort im Ausland. Für Finnland gibt es die vollen Beträge (Ländergruppe 1) und da die Mutter nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, gibt es die doppelten Beträge. Anspruch auf ausländisches Kindergeld wird aber angerechnet (wohlgemerkt ANSPRUCH, nicht die tatsächlich erhaltene Leistung).

Kindergeld erhalten die Eltern in Finnland ebenfalls. Es wird bis zum 17. Lebensjahr des Kindes bezahlt. Es ist nach Kinderzahl gestaffelt. Für das erste Kind gibt es 100 Euro, für das zweite Kind 110,50 Euro, für das dritte Kind 131 Euro, für das vierte 151,50 Euro und für das fünfte und jedes weitere Kind 172 Euro. Alleinerziehende erhalten pro Kind zusätzlich 36,60 Euro. Stärker als in Deutschland ist die Höhe des Kindergeldes von der Zahl der Kinder abhängig, um die Familien anzuregen, mehr als ein Kind zu bekommen. Allerdings erscheinen die Abstände als zu gering, um diesen Effekt wirklich erzielen zu können.
QUELLE

Du müsstest also, wenn Dein Kind Kind Nr. 1 der KM ist, in die Kennziffer 15 eintragen: 1.200 Euro, das ist der ganzjährige Anspruch des ausl. KG.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.04.2011 19:08
(@wollo33)
Schon was gesagt Registriert

Danke, das hilft mir enorm weiter.

Wenn ich mir die Finnen ansehen, haben die kein großes demografisches Problem. Es fällt einem direkt auf, dass es dort viele junge Mütter gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.04.2011 19:37