Steuerliche Veranla...
 
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Steuerliche Veranlagung im Trennungsjahr bei Prívatinsolvenz?

 
 Sash
(@sash)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo!

Jetzt wo der Umgang im gerichtlichen Vergleich geregelt wurde, kann ich mich wieder meiner Finanziellen Situation witmen :-/ (wird zwar immer noch die Gesprächsebene und telefonkontakt boykottiert - aber Kids sehe ich)

Folgende steuerliche Situation:

Seit 09/2005 getrennt
Seit 01/2006 Stkl. 1
--
letzte eingereichte Steuererklärung für 2003
2004 und 2005 muss ich jetzt mal schnell fertig machen :-/
--
Da meine Frau zuerst nicht gearbeitet hat, haben wir unsere Steuererklärung gemeinsam veranlagt.
Meine Frau brachte jedoch in die Ehe 100.000 DM schulden mit.
Wir beschlossen eine einseitige Privatinsolvenz durchzuführen. (heißt: ich bin nicht betroffen)
Daraufhin wurde die letzte Steuererklärung (2003) erstmalig getrennt veranlagt.
--
Da hier öfters geschrieben wurde, das die KM im Trennungsjahr einer gemeinsamen Veranlagung zustimmen muss, stelle ich mir die Frage ob das bei mir Sinn macht und überhaupt geht!

Seit Okt.2005 hat sie einen Job auf 400,- EUR basis gemacht. Inzwischen (seit Juni 2006) hat sie ja einen Job, der ihr monatlich 1100,- EUR Netto einbringt (also gut 13200,- EUR p.a.)
Ich selber verdiene ca. 30.000,- EUR netto.

Soll ich ganz normal die Steuererklärung für 2004/05/06 getrennt veranlagt einreichen?
Nur das Trennungsjahr?
Oder alle Jahre gemeinsam?

Hätte ich dadurch einen Vorteil? Kann sie sich aufgrund ihrer Privatinsolvenz rausreden? Tips währen super!

Gruß Sash

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2006 12:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Sash,

kannst dir ja den Spaß machen und in deiner Software die Einzelveranlagung für dich durchrechnen. Die vom Programm ausgewiesene Nachzahlung wird dich schnell auf den Dreh bringen, die Zusammenveranlagung zu wählen. Grund: Du hast LSt nach St.-Kl. III im lfd. Jahr gezahlt, wirst in der ESt aber nach der Grundtabelle und nicht nach der Splittingtabelle veranlagt.

Eine Frage würde ich jedoch mit dem "Insolvenzverwalter" besprechen: Wie wird eine evtl. Erstattung seiner Meinung nach aufgeteilt? Nach meinem Rechtsempfinden stünde sie dem zu, der das Geld verdient und die lfd. Kosten bedient hat.

Rausreden kann sie sich aus den dir bekannten Gründen nicht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2006 12:27
 Sash
(@sash)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Deep,

ähm..hab noch keine Software :-/

Du meinst also, ich sollte in jedem Fall ab dem Zeitpunkt wo meine Frau verdient die Zusammenveranlagung wählen sonst bekomme ich Nachforderungen?

Ich glaub ich brauch nen Steuerberater. Hast du nen link für mich, wo ich mich mal einlesen kann?

Gruß Sash

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2006 12:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

ich meine, dass du für alle Veranlagungsjahre, in denen du nach St.-Kl. III abgerechnet wurdest, die Zusammenveranlagung wählen solltest, damit es kein böses Erwachen gibt.

Dein zu versteuerndes Einkommen resultiert aus deinen Einnahmen abzgl. deiner Ausgaben. Bei geschätzten 30.000 netto kommt nach Abzug von allerlei Kleinkrams und Freibeträgen irgendwas raus. Ich rechne einfach mal hier mit 20.000 zu versteuerndem Einkommen.

Hieraus resultiert eine ESt i.H.v. 2.904 € bei Einzelveranlagung und 834 € bei Zusammenveranlagung. Nun guckst du mal auf deine LSt.-Karte nach der Höhe der einbehaltenen LSt und du wirst verstehen...

Was ein StB in der Sache zu suchen weiß ich zwar nicht - wenn du jedoch meinst...

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2006 12:51