Steuerlicher Abzug ...
 
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Steuerlicher Abzug für Ferienwohnung zur Kinderbetreeung am WE?

 
(@ce1970)
Schon was gesagt Registriert

:question:Hallo zusammen,
seit meiner Trennung lebe ich ca. 300km entfernt von meiner Frau und meinen Kinden, die in unserem bisherig Haus weiter wohnen.
Die Entfernung kommt durch meine berufliche Tätigkeit. Bisher bin ich regelmäßig gependelt, habe jetzt aber meinen festen Erstwohnsitz in der Nähe meiner Arbeit.

Nun zu meiner Frage: Ich miete für jedes zweite Wochenende eine Ferienwohnung am Wohnort meiner Kinder an, um das WE mit meinen Kindern dort zu verbringen.
Das sind ca. 120-140 EUR pro WE. Ist es möglich, diese Ausgaben als Kinderbetreuungskosten oder ähnliches von der Steuer abzusetzen?

Wenn jemand Erfahrung damit hat, wäre ich für einen Ratschalg dankbar.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2014 14:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

nein. Die Umgangskosten sind Kosten der privaten Lebensführung und als solche nicht absetzbar. Kinderbetreuungskosten sind etwas komplett Anderes. Das sind Kosten, die Du aufwendest, um Dritte zu bezahlen, damit Du bspw. einer Berufstätigkeit nachgehen kannst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2014 15:24
(@ce1970)
Schon was gesagt Registriert

Ok, vielen Dank! Hatte ich schon vermutet/befürchtet....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.06.2014 15:55
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke LBM,

nein. Die Umgangskosten sind Kosten der privaten Lebensführung und als solche nicht absetzbar.

Wenn's keine Ferienwohnnung wäre (die von Fall zu Fall angemieten wird), sondern ein Appartement als Zweitwohnsitz - käme dann evtl. "Doppelte Haushaltsführung" in Frage?

Merci 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2014 20:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein. Die kommt nur in Frage, wenn der neue, zusätzliche Haushalt aus berufsbedingten Gründen begründet wird.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2014 22:10