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Steuernachzahlung nach Scheidung

 
(@willik)
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Hallo zusammen, ich habe ein paar Fragen an die Steuerexperten,

ich habe den Steuerbescheid 2008 zurückerhalten (bzw. Ex und ich, noch gemeinsam veranlagt), aufgrund einer Abfindung meiner Ex (wg. Aufhebung des Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber nach Kinderzeit) in Jahr 2008 ist eine dicke Steuernachzahlung fällig. Die Abfindung war nur mit einem geringen Pauschalbetrag versteuert. Lt. Steuerbescheid wurde für die Abfindung vermutlich Steuerkl. 5 angesetzt.

Wir sind seit Sommer 2009 geschieden, 2008 noch zusammen veranlagt, Ex hat nicht gearbeitet, ich war in Steuerklasse 3. Seit 2009 bin ich in Steuerklasse 1. Ex arbeitet jetzt halbtags.

1. Wer bezahlt die Nachzahlung ? Nach meinem Rechtsempfinden Ex und ich je zur Hälfte, da diese Steuerschuld rückwirkend irgendwie zum Vermögensausgleich gehört ... hat ja mit dem Unterhalt nichts zu tun. Oder anteilig nach dem jetzigen Einkommen ? Das wäre nicht gut für mich ...

2. Wie ist das mit der Einkommenssteuerklärung für 2009, sind Ex und ich noch zusammen veranlagt oder macht jeder seine eigene Erklärung (hoffentlich...) ?

3. Ist es korrekt, dass derartige Abfindungen voll versteuert werden oder kann man da noch Einspruch erheben ?

Wäre toll wenn jemand antworten könnte, danke schonmal ...

Gruß Willi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2009 19:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zu 1) Man kann die Steuerschuld aufteilen lassen, da ist aber unter den Gegebenheiten, dass Du Stkl. 3 und sie die 5 hat, Vorsicht geboten. Ihr habt gelinde gesagt einfach die falschen Steuerklassen gewählt. Durch die Abfindung habt ihr kaum noch Einkommensgefälle. Abfindungen werden aber normalerweise bei Auszahlung versteuert, das heißt, die Nachzahlung wird weniger aus der Abfindung herrühren, weil der Steuerabzug durch Stkl. 5 schon extrem hoch gewesen sein dürfte. "Anteilig" wäre richtig, aber anhand der in 2008 zu leistenden Lohnsteuer von jedem von euch.
zu 2) Jeder seine eigene, weil ihr in 2009 schon nicht mehr zusammen gelebt haben dürftet, wenn ihr in 2009 geschieden worden seid.

zu 3) Ja sicher ist das korrekt. Wie sollte man Abfindungen denn sonst versteuern? Das einzige was Du prüfen musst ist, ob im Erläuterungstext vom Bescheid steht, dass der § 34 (1) EStG für die Besteuerung der Abfindung angewandt wurde. Wenn ja, dann ist es richtig (und vorteilhaft). Du kannst alternativ gucken, in welcher Kennziffer der Anlage N die Abfindung untergebracht wurde. Richtig wäre KZ 166.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2009 19:57
(@willik)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackesmama,

danke Dir für die Info, der Abzug der Abfindung war aber rel. gering (nur 7%), und die Abfindung ist auch in Relation zu meinem Jahreseinkommen 2008 auch gering (25% meines Einkommens), wie sollte dann die Aufteilung aussehen ?

Ich wäre ja mit 50:50 zufrieden (so wie das letztendlich auch beim Vermögensausgleich gemacht wird), wenns nach dem Verursacherprinzip gehen würde, ist es eindeutig so, dass die Nachzahlung zu 100% von der fast gar nicht besteuerten Abfindung kommt ...

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2009 20:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Willi,

ohne genaue Zahlen zu kennen, kann man dazu nichts sagen, sorry.... Wenn ihr vernünftig reden könnt, dann einigt euch auf 50/50.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2009 21:01
(@willik)
Schon was gesagt Registriert

... ok 50:50 ist ja in meinem Sinne, nur zur Eingung gehören immer 2

Ich nenn mal die ca.-Zahlen

mein Einkommen 50.000 Brutto, versteuert Kl. 3, keine Nachzahlaung daraus
Abfindung 13.000 Brutto, ausbezahlt 12.100 !!! Darauf kommen 3500,- Steuer (in der Zeile §34 Absatz 1 EStG)
Nachzahlung 3.200

meiner Meinung wurde eben die Abfindung viel zu gering besteurt, daher die Nachzahlung ...

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.12.2009 21:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

auf den ersten Blick sieht das nicht stimmig aus. Ich schicke dir mal eine PN.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2009 21:56