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Steuerrückerstattung für 2010 wie aufteilen?

 
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage :

Wir haben uns im Jahr 2012 getrennt und holen momentan gerade die Steuererklärungen für 2010 und 2011 nach.
Für 2010 habe ich heute den Bescheid bekommen das wir eine Rückerstattung von 4600 € erhalten, die im Steuerbescheid ausschließlich dadurch zustande kommt das ich sehr hohe berufliche Werbungskosten ansetzen konnte.

Muss ich jetzt meiner Ex-Frau trotzdem die Hälfte bezahlen da wir zusammen veranlagt und zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht getrennt waren ? Was habe ich für Möglichkeiten ?

Vielen Dank für Eure Meinungen !

Gruss
Gemini77

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2013 15:17
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gemini,

Muss ich jetzt meiner Ex-Frau trotzdem die Hälfte bezahlen da wir zusammen veranlagt und zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht getrennt waren ?

Hat Deine Ex-Frau in diesem Zeitraum einkommensteuerpflichtig gearbeitet ?

Ist Scheidungsantrag gestellt, oder seid Ihr gar geschieden ?
Ist Trennungs-/Nachehelicher Unterhalt strittig ?

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2013 15:31
(@gemini77)
Schon was gesagt Registriert

Moin United,

Also meine Frau hat zu diesem Zeitpunkt nicht einkommenssteuerpflichtig gearbeitet.

Der Scheidungsantrag ist noch nicht gestellt.

Der Trennungs/Nachehelicher Unterhalt ist nicht strittig.

Gruss

Gemini77

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2013 22:32
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Gemini,

Also meine Frau hat zu diesem Zeitpunkt nicht einkommenssteuerpflichtig gearbeitet.

So Ihr nichts anderes vereinbart habt, bist Du vor diesem Hintergrund nicht verpflichtet, sie an der Erstattung zu beteiligen.

Da Scheidungsantrag noch nicht gestellt ist (oder Ihr den Zugewinn bereits notariell beendet habt), befindet sich Ihr Euch noch in Zugewinngemeinschaft.
D.h. legst Du das Geld aufs Sparbuch und ist es zum Zeitpunkt des Endes der Zugewinngemeinschaft (Zustellung des Scheidungsantrags) dort, fliesst es in den Ausgleich ein.

Das soll keine Aufforderung sein, das Geld zu verschleudern oder beiseite zu schaffen, sondern vielmehr dazu anregen, Euer Vermögen im Vorwege der Scheidung auseinander zu dividieren (und die Kohle zur Verteilung in den Ring zu werfen).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2013 10:57