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Steuerrückzahlung Steuernachzahlung Auswirkung auf Unterhalt?

 
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo,

wenn ich Pech habe und BaldExe zeigt an, dass wir keinen Versöhnugnsversuch in 2010 hatten,
dann muss ich wohl Steuern zurückzahlen.

Ist das dann einkommensmindernd zu zählen bzw. kann ich dann weniger Untehhalt zahlen?

Wenn sie aber zustimmt, dann sind wir (offizielles TJ 2009) in 2010 ja getrennt zu veranlagen
mit oder ohne Anlage U, das weiß ich noch nicht weil sie jetzt noch Stl. 5 hat und dann wohl in 2 oder 1 müsste.

Wenn ich aber, weil noch gemeinsam in 2010 veranlagt dadurch Steuerrückzahlungen erhalte,
erhöht das dann wiederum mein Einkommen für Unterhalt?

Gruss Karlo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2010 18:20
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Karlo,

wenn ich Pech habe und BaldExe zeigt an, dass wir keinen Versöhnugnsversuch in 2010 hatten, dann muss ich wohl Steuern zurückzahlen.

Yep, du bist erpressbar.

Kannst du eventuell beweisen, dass ein solcher Versöhnungsversuch tatsächlich stattgefunden hat, und deine Ex das jetzt nur leugnet, weil sie dir einen beipuhlen möchte?

Wenn sie aber zustimmt, dann sind wir (offizielles TJ 2009) in 2010 ja getrennt zu veranlagen mit oder ohne Anlage U, das weiß ich noch nicht weil sie jetzt noch Stl. 5 hat und dann wohl in 2 oder 1 müsste.

Weswegen wir hier ja nun auch üblicherweise dazu raten, so schnell wie möglich von III/V nach IV/IV zu wechseln und die Unterhaltsberechnung auf dieser Basis zu machen; die Beute einer eventuellen Steuerrückzahlung kann man dann ja immer noch aufteilen, wenn sie vom Finanzamt gezahlt wurde. Und genau diese Änderung der Steuerklassen solltest du jetzt und sofort auch machen, um den zu erwartenden Schaden zu begrenzen.

Das Problem ist halt: Wenn sie den "Versöhnungsversuch" leugnet und ihr somit für 2010 getrennt veranlagen müsst, dann hast du von Januar bis September zu viel Unterhalt gezahlt - und praktisch keine Chance, von deiner holden Ex auch nur einen lumpigen Cent davon zurück zu bekommen. Auf dich kommt eine fette Steuernachzahlung zu (weil du mit der falschen Steuerklasse III viel zu wenig Steuern gezahlt hast) und sie wird eine ordentliche Steuerrückzahlung bekommen (weil sie mit der falschen Steuerklasse V viel zu viel Steuern gezahlt hat).

Ist das dann einkommensmindernd zu zählen bzw. kann ich dann weniger Untehhalt zahlen?

Falls noch kein Titel existiert, kannst du den Unterhalt praktisch sofort herabsetzen (also ändere die Steuerklasse möglichst gleich ab Oktober); ansonsten muss der Titel geändert werden.

Wenn sie aber zustimmt, dann sind wir (offizielles TJ 2009) in 2010 ja getrennt zu veranlagen mit oder ohne Anlage U,

Wenn getrennte Veranlagung, dann ist prinzipiell Anlage U möglich. Wenn du ihr Nachteilsausgleich zusicherst, ist sie an und für sich auch dazu verpflichtet, dir die Anlage U zu unterschreiben.

Wenn ich aber, weil noch gemeinsam in 2010 veranlagt dadurch Steuerrückzahlungen erhalte, erhöht das dann wiederum mein Einkommen für Unterhalt?

Richtig. Die Steuerrückzahlung wird bei der Unterhaltsberechnung über die zwölf Monate des Jahres verschmiert und erhöht so dein bereinigtes Netto, und damit natürlich auch die Unterhaltszahlungen. Vielleicht ist deine Ex wenigstens diesem Argument zugänglich ... allerdings fürchte ich, ihr Vorteil durch ihre eigene Steuererstattung aus Steuerklasse V könnte größer sein als der zu erwartende Mehr-Unterhalt, und dann wird sie wohl eher ihren eingeschlagenen Weg weitergehen ;-(

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2010 18:55
(@karlo)
Rege dabei Registriert

Hallo Malachit,

wieder mal bestens erklärt, danke!

Falls noch kein Titel existiert, kannst du den Unterhalt praktisch sofort herabsetzen (also ändere die Steuerklasse möglichst gleich ab Oktober); ansonsten muss der Titel geändert werden.

Es gibt keinen Titel. Sie vertraut mir wohl noch, dass ich anständig bin und brav zahle. Mach ich ja auch bisher.
Wenn auch etwas widerwillig. Deswegen bin ich froh, das jetzt der Scheidungsantrag eingericht ist.

Ich hoffe, das sie dem Versöhnugnsversuch zustimmt und die Steuerrückzahlung (bekamen wir bis jetzt immer) mit mir teilt.
Das hatten wir für 2008 auch so gemacht. Hoffentlich auch für 2009 und 2010.

Gruss Karlo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2010 19:12