Steuervorauszahlung
 
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Steuervorauszahlung

 
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Ihr Lieben,

ich habe mal eine Frage an die Steuercracks..
Das Steuerjahr 2014 war zugegebenermaßen etwas kompliziert.
Ich hatte von Januar bis März einen Job auf Stkl. 2, der ab April dann auf Stkl. 6 lief, weil ein zweiter, von der Stundenanzahl umfangreicherer Job hinzukam, der dann die Stkl. 2 bekam. Gesamtjahresbrutto 23.025€.
Im Juni zog dann mein zweites Kind zu mir. Für beide Kinder beantragte ich den vollen Steuerfreibetrag, weil die Kinder vom Vater keinen Unterhalt bekamen. Für den Kleinen gab es Unterhaltsvorschuß. Das Kindergeld für die Große bekam ich rückwirkend von Juni bis Dezember im Februar 2015.
Ich hatte von April bis Dezember an 165 Tagen 18 km Arbeitsweg (einfache Fahrt).

Die Steuererklärung ergab eine Nachzahlung von 240.17€. Diese habe ich gezahlt.

Außerdem gab es eine Berechnung zur Vorauszahlung von insgesamt 750,00€ für 2015.

Mein Problem ist die Vorauszahlung. Warum soll ich zusätzlich zur abgezogenen Lohnsteuer noch Vorauszahlungen leisten?
Da sich in diesem Jahr mein Einkommen ab August dahingehend geändert hat, daß ich nur noch einen Job auf Stkl. 2 habe (brutto 1.848,13€, netto 1.279,88€) und die zwei Kinder immer noch ohne Unterhalt versorge, ist es mir schlichtweg nicht möglich, diese Vorauszahlungen zu leisten. Ich habe Aussetzung der Vollziehung beantragt, die wurde abgelehnt. Daraufhin habe ich mit aktuellem Einkommensbescheid nochmals um Aussetzung der Vollziehung gebeten, daraufhin kam bisher keine Antwort. Ich wurde lediglich zur Begleichung der Säumniszuschläge aufgefordert.

Wie würdet Ihr die Sache sehen? Was sollte ich tun?

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2015 09:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Frieda,

natürlich ist da ärgerlich, trotzdem denke ich nicht, dass Du die Steuervorauszahlung erlassen bekommst. Es ist ja nicht so, dass das Geld weg ist, es wird ja am Ende (das dauert leider) mit der Steuerschuld verrechnet.
Die Vorauszahlung kommt durch die Steuererklärung für 2014 zu stande, wenn sich die Dinge wieder ändern, dann wird es auch für 2016 wieder anders.

Ob man Dir die Vorauszahlung erlassen kann, weiss ich nicht. Du kannst aber auf alle Fälle versuchen Ratenzahlung zu  vereinbaren, dass sollte helfen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2015 10:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also ich würde mir erst mal die genaue Berechnungsgrundlage schicken lassen. Ob das nach der Ablehnung noch was bringt, ist natürlich fraglich.

LBMMMMM!!!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2015 11:32
(@psoidonuem)
Registriert

Ich kann mir schon die Nachzahlung nicht erklären. Aber irgendwas sagt mir, dass Aussetzung der Vollziehung das falsche Mittel zum Zweck war. Wann kam denn der Bescheid?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2015 11:46
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei der Wahl 3/5 kommt es auch zu Stuervorauszahlungen, wenn die Einkommen zu gleich sind.
Meine Vermutung in Deinem Fall ist die Steuerklasse 6. Hier gibt es praktisch keine Freigrenzen und dgl. Wenn die nicht wieder auftaucht, dann gibt es auch kein Vorauszahlung mehr.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2015 12:02
(@donizetti)
Zeigt sich öfters Registriert

Außerdem gab es eine Berechnung zur Vorauszahlung von insgesamt 750,00€ für 2015.

... Ich habe Aussetzung der Vollziehung beantragt, die wurde abgelehnt. Daraufhin habe ich mit aktuellem Einkommensbescheid nochmals um Aussetzung der Vollziehung gebeten, daraufhin kam bisher keine Antwort.

Der erste Fehler war "Aussetzung der Vollziehung".
Du hättest Widerspruch gegen die Vorauszahlung einlegen müssen.
Ein Widerspruch ist möglich, wenn sich die zu erwartende Lage der Einnahmen oder erhöhte Ausgaben absehbar ändern.
Bei mir ging es auch ohne Belegung der Fakten, sondern durch Ankündigung erhöhter Abschreibungen.
Ich persönlich hatte noch nie Erfolg bei Aussetzung, bei Widerspruch allerdings häufig.

Ich kenne die restlichen Einkommen nicht, aber bei 18 km Arbeitsweg (ca. 900 EUR abzusetzen) wundert mich die Nachzahlung mit 23000 brutto.
Annahme: Du hast Kindergeld für Beide erhalten und angerechnet bekommen?

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2015 14:03
(@psoidonuem)
Registriert

Die 900€ kommen nicht zum Tragen, sind doch weniger als die Werbungskostenpauschale.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2015 14:11
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Ui, Ihr seid ja schnell! 🙂

Annahme: Du hast Kindergeld für Beide erhalten und angerechnet bekommen?

Ja, für den Kleinen das ganze Jahr und für die Große ab 06/14 als Nachzahlung im Februar 2015.

Widerspruch gegen den Steuerbescheid habe ich eingelegt, zusammen mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Auf den Wiederspruch wurde noch nicht reagiert, nur auf die Aussetzungssache.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2015 15:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, du müsstest nicht dem Steuerbescheid widersprechen, sondern der Vorrauszahlung, bzw. die Grundlage der Berechnung anfordern.
Ich kenne es eigentlich auch so, dass es reicht, darzulegen, warum es im Folgejahr keinen Grund für eine Vorrauszahlung mehr gibt.
Dann wurde das immer recht schnell entsprechned meinen Aussagen geändert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2015 15:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Magst du mir mal den Steuerbescheid senden? Wenn ja dann PN.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2015 16:24




(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Frieda,

da ich ähnliche Probleme mit den Vorauszahlungen habe: Das Problem liegt meist am zusätzlichen Einkommen nach LSK 6. Denn dieses wird nicht nach einem anderen Steuersatz versteuert. Hier ergeben sich Unterschiede, die zu den Nachzahlungen führen.
Wie beschrieben ist die Vorauszahlung ein eigener Verwaltungsakt. Hier bin ich auch schon reingefallen, da man das als "Laie" auch erst nachher erfährt.
Somit wirst Du aus der Nummer kaum rauskommen. Dazu gilt, dass die Vorauszahlungen solange weiterlaufen, bis Du wieder unter die kritische Grenze kommst. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2015 20:27
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Ihr Lieben,

ich hab dem Finanzamt schon mitgeteilt, daß der Job mit Stkl 6 entfallen ist. Bisher gab es darauf keine Antwort.

LBM, mach ich gerne, ich muß nur mal die Technik in Gang kriegen, das wird noch dauern... Ich hab die Papierform und noch keine elektronische Steuererklärung, also muß ich den Scanner modifizieren.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

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Themenstarter Geschrieben : 02.10.2015 20:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit dem Handy abfotografiert und per Mail schicken?

Wenn du den Antrag auf Anpassung geschickt hast, sollte dem entsprochen werden, wenn die Anspruchsgrundlage entfallen ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 02.10.2015 22:26
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Frieda,

Ich kenne es eigentlich auch so, dass es reicht, darzulegen, warum es im Folgejahr keinen Grund für eine Vorrauszahlung mehr gibt.
Dann wurde das immer recht schnell entsprechned meinen Aussagen geändert.

Kenne ich auch nicht anders.

ich hab dem Finanzamt schon mitgeteilt, daß der Job mit Stkl 6 entfallen ist. Bisher gab es darauf keine Antwort.

Paier ist geduldig. Dem sieht man nicht an, wie eilig eine gewünschte Bearbeitung bzw. Änderung ist. Meist war ein Anruf oder Besuch beim zuständigen Sachbearbeiter zielführender als die ganze hin- und her Schreiberei. Dann bin ich halt mal 2 Stunden im Büro gewesen. Der Finanzbeamte hat mir dann genau gesagt, welche Belege er braucht oder was ich ihm gleich vor Ort unterschrieben soll, damit er den Vorauszahlungsbescheid ändern kann - und dann gab es schneller einen neuen Bescheid  (der den alten aufgehoben hat) als der alte wirksam geworden wäre.

Schönen Sonntag noch!
LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2015 14:34
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Ihr Lieben,

es rührt sich was, gestern kam ein Brief vom Finanzamt, in dem tatsächlich einige Fragen geklärt wurden und in dem auch die Absenkung der Vorauszahlung auf 0,00 € angekündigt wird. Jetzt warte ich mal auf den neuen Steuerbescheid, der dem ja nun folgen sollte.
Spannend finde ich jedes Mal, wieviel Zeit vergeht, wenn man selbst auf Bearbeitung eines Antrags wartet, und wie wenig, wenn die amtliche Stelle (egal welche) etwas von einem möchte.  😉

Danke für Eure guten Tips und danke LBM für Deine Bereitschaft, Dir die Unterlagen anzuschauen, ich denke aber, das ich Dir die Arbeit nicht mehr aufbürden muß.

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2015 08:57