Steuervorauszahlung
 
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Steuervorauszahlung

 
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Zusammen,

leidiges Thema (Anlage U)kommt wieder auf.

Ex hat mal wieder keine Steuerklärungen gemacht und jetzt erst für 2019 nach Mahnung vom Finanzamt.
Nachtteile habe ich ausgeglichen. Jetzt macht sie erst 2020 das muss ich wenn es dann den Bescheid gibt ausgleichen. Das ist mir auch klar. Jetzt will das Finanzamt von ihr aber wieder Vorauszahlungen rückwirkend für 2021 und natürlich für 2022.

Diese soll ich natürlich bezahlen. Es gibt ja Urteile die diesem wieder sprechen und welche die diesem zustimmen. Da ich so wie so nicht amüsiert bin immer noch Unterhalt für sie zahlen zu müssen und im Sommer wenn Junge 12 wird wieder vor Gericht ziehen muss um davon endlich los zukommen, möchte ich das auf keinen Fahl bezahlen. Zumal keiner Weiß was Madam so anstellt, wahrscheinlich wird sie wieder bis zum OLG gehen um weiter für sich Geld zu bekommen.

Wie seht ihr die Chancen das sie damit durch kommt (Vorrauszahlung)?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2022 17:52
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

habe das neu gefunden

"Diesen teilweise nur schwer nachzuvollziehenden zusätzlichen Erfordernissen hat das OLG Hamm jetzt eine klare Absage erteilt: der steuerliche Nachteil entsteht für den Unterhaltsempfänger bereits mit der Festsetzung der Vorauszahlungen; daraus folgt, dass der Unterhaltspflichtige die Vorauszahlungen zu übernehmen hat (Im Juristendeutsch nennet sich das freizustellen hat) bzw. bereits erfolgte Steuervorauszahlungen zu erstatten hat.

(OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2018, 4 UF 79/18)

ich bin Aktuell bereits Finanziell am Limit, das Geld für den Nachteilsausgleich 2020 (wenn diese Steuerklärung mal gemacht ist von Ihr habe ich bei Seite gelegt ca. 2000,-€). aber jetzt bereits für 2021 Vorrauszahlungen zu leisten plus für 2022 überfordert mich Massiv.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2022 18:18
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich würde ihr mitteilen, dass sie ja bereits jetzt mit der Steuererklärung für 2021 beginnen kann, so dass eine rückwirkende Vorauszahlung nicht mehr notwendig sei. Und dies auch dem Finanzamt so mitteilen.

Und bezüglich 2022, da wirst du vermutlich nicht drum rum kommen.

Lohnt es sich für dich den Unterhalt steuerlich abzusetzen, wenn du einen so hohen Betrag als nachteilsausgleich zahlen musst?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2022 19:36
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

noch lohnt es sich. Für 2021 werde ich es nicht mehr machen. Keine Lust mehr auf den Stress. Ich habe an meine andere EX hohen Unterhalt gezahlt und diese hat selbst keine Einahmen so das ich gut was wiederbekommen aber wenig bis nix nach zahlen müsste (gezahlt ca. 12.000,-€).

Für die andere (wo jetzt der Ärger ist ca. 4100,-€ plus).
Wie sieht es da eigentlich mit Vorauszahlung aus, wenn jetzt schon klar ist das ab Ende Juni kein Unterhalt mehr bezahlt wird?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2022 20:33
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Dann würde ich das dem Finanzamt so mitteilen. Dann könnten sie höchstens bis Ende Juni die Vorauszahlung einfordern, denke ich.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2022 21:25
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Mein Steuerberater hat mir geraden der Ex zu sagen das sie die Anlage U für 2021 Wiederrufen soll.
Dann müsste für 2021 und für 2022 keine Vorrauszahlungen gemacht werden.

Wenn ich dann doch entscheiden sollte die Anlage U für 2021 zu fordern bei der nächsten Steuerklärung dann muss sie wieder unterschreiben. Und das sie das Finanzamt anschreiben muss bin ich da erstmal raus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2022 14:20
(@risiko)
Rege dabei Registriert

Entweder hast du den Steuerberater falsch verstanden oder aber der hat von dem Thema keine Ahnung. Ein Widerruf der Zustimmung der Ex (hier in Form der Anlage U) zum Sonderausgabenabzug ist weder für 2021 noch für 2022 möglich. Zitat aus § 10 EStG: "Der Widerruf ist vor Beginn des Kalenderjahres, für das die Zustimmung erstmals nicht gelten soll, gegenüber dem Finanzamt zu erklären." Dies steht als Hinweis übrigens auch vorn auf der Anlage U.

Was steuerrechtlich evtl. möglich ist, ist ein Einspruch der Ex gegen die Steuervorauszahlungen aufgrund Unsicherheit bei der Frage, ob der Sonderausgabenabzug überhaupt erfolgen soll. Vielleicht meinte der Steuerberater genau das. Sollte er drauf angesprochen werden.

Aber letzteres ist aus meiner Sicht allenfalls dann denkbar, wenn DU dir aufgrund der Unterhaltszahlungen KEINE Freibeträge für 2021 bzw. 2022 eintragen lassen hast. Denn mit dem Eintrag von Freibeträgen bist du an die Durchführung des begrenzten Realsplittings gebunden.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2022 15:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@akoser: Magst Du bitte Deine E-Mail-Adresse in Deinem Profil aktualisieren. Ich bekomme ständig die Benachrichtungs-E-Mails wegen neuer Beiträge zurück. Danke!

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2022 18:18
(@akoser)
Nicht wegzudenken Registriert

Freibeträge habe ich keine eingetragen.
Mein Steuerberater macht das für mich seit 10 Jahren.
Von daher mal schauen was das Finanzamt dazu sagt.

Dieses schreibt ja nicht mich an sondern EX.
Er meinte für 2020 mit Wirkung für 2021 das sollte klappen.

Mal sehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.01.2022 18:56
(@traurig2019)
Zeigt sich öfters Registriert

Kann ich mich mit einer Zusatzfrage dranhängen:

Bearbeiten die Finanzämter die Steuererklärungen mit Anlage U erst dann, wenn beide Steuererklärungen eingetroffen sind? Und wenn es unterschiedliche Finanzämter sind, gleichen die das vermutlich per Brieftaube ab...
(Das würde bei mir die inzwischen ungewohnt lange Bearbeitungszeit erklären...)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2022 18:59




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Akoser: es ist so wie Risiko sagt.

@Traurig2019: Nein, auf keinen Fall.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.01.2022 19:09