Hallo, habe einmal eine Frage,
ich war vor ein paar Tagen auf der Gemeinde um eine Haushaltsbescheinigung zu holen.
Auf dieser Bescheinigung sind nur ich und meine Kinder aufgeführt. Ich fragte nach weshalb LG nicht aufgeführt ist, ist er doch unter meiner Adresse gemeldet. Man sagte mir er wäre nicht aufgeführt da er nicht zur Familie/Haushalt zählt.
Ich habe damlas als er zu mir gezogen ist meine STKL von II auf I gewechselt,da es ja heißt II gilt nur solange bis ein anderer Volljähriger im Haushalt lebt. Zählt LG nun zum Haushalt oder nicht ? STKL I oder II ?
Schon einmal vielen Dank
Hallo anfree72,
hm, bei einer Haushaltsbescheinigung geht es vermutlich ums Kindergeld? Dann ist relativ klar, warum weitere Bewohner nicht aufgeführt werden, denn beim Kindergeld kommt es in erster Linie darauf an, ob deine Kinder bei dir mit Hauptwohnsitz gemeldet sind - ob da sonst noch jemand wohnt, ist für das Kindergeld hingegen völlig unerheblich, und sollte deshalb allein schon aus Gründen des Datenschutzes nicht erwähnt werden.
Beim Freibetrag für Alleinerziehende (aka Lst-Klasse II) kommt es hingegen sehr wohl darauf an, ob da noch jemand wohnt - bei einer Haushaltsgemeinschaft gibt's den besagten Freibetrag nämlich nicht, und damit ist dann auch Lst-Klasse I die einzig mögliche Wahl.
So gesehen vermute ich: Hier ist alles so, wie es sein sollte 😉
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.