Trennung in 09, Ste...
 
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Trennung in 09, Steuerrückzahlung 07 + Vorauszahlungen 09 - wer muss was zahlen

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(@go-for-it)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Mein Anliegen, ist so fair wie möglich, so friedlich wie möglich. Aber es gelingt mir nicht so ganz.
Ich habe schon meinen Finanzbeamten ausgequetscht und mich hier seit Tagen eingelesen.
Viele meiner Fragen konnte durch euer Fachwissen und die Diskussionen hier *Respekt* beantwortet werden.

Die Fakten:
In diesem Jahr 11 Jahre verheiratet.
1 Kind 10 J.
Seit 2/09 getrennt.
gemeinsame Veranlagung.
Mein Nochmann ist im Angestelltenverhältnis und hat seit 2001 zusätzlich ein Gewerbe (vom AG abgesegnet)
Ich habe, klassische Rollenverteilung, zuletzt in 7/99 steuerrelevantes Einkommen bezogen.

Punkt 1
Nun möchte mein Nochmann (stand noch die zur Debatte) das ich die Hälfte der Einkommenssteuervorauszahlungen (insgesamt je Euro 493 fürs Vierteljahr) leiste.
Das kann ich finanziell einfach nicht. Laut FA muss ich das auch nicht, weil ich 0 € Einkommen habe.
Ich habe ihm mitgeteilt, dass es sein EK, sein Gewerbe ist und er das alleine tragen muss.

Seine Argumentation; Es sei nicht seine Tätigkeit, sondern UNSER Einkommen, von dem wir ALLE 3 leben.
Wenn ich davon nichts mehr haben will, dann  soll ich ihn wissen lassen und er wird die Zahlungen einstellen.
Dazu sage ich erstmal mal nichts, das gehört auch nicht hierher.

Punkt 2
Dieses Jahr steht eine Steuerrückzahlung von ca. 2500 - 2800  Euro aus 2007  an, die im Wesentlichen darauf fußt,
dass ich sehr viele HP und Arztrechnungen hatte und eine Fortbildung.
Auch in den Jahren davor, waren die Rückzahlungen im Wesentlichen deswegen, weil ich abzugsfähige Belege eingereicht habe.
Auch für 2008 und evtl.  2009 stehen Rückerstattungen an.

Die Erstattung wird in Kürze auf sein Geschäftskonto auf seinen Namen erstattet wird (wir stehen aber beide im Bescheid)

Wie gehe ich jetzt vor?
Was kann/muss ich tun?
Wo sind meine bzw. seine Verpflichtungen?

Freue mich auf kluge Worte und hilfreiche Informationen  🙂

Beste Grüsse
go for it

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2009 14:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

gerecht wäre, wenn die Nachzahlung/Erstattung im Verhältnis des jeweiligen Einkommens am Gesamteinkommens aufgeteilt würde. Ob dies so machbar ist, müsst ihr irgendwie herausfinden. Die zu erwartende Erstattung an den in deiner Person begründeten Abzugsbeträgen festzumachen und daraus einen Anspruch zu generieren, halte ich für falsch, da du kein Einkommen hattest und dein Ex aus dem Familieneinkommen/seinem Einkommen diese Ausgaben finanzierte.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2009 14:33
(@go-for-it)
Schon was gesagt Registriert

Moin moin DeepThought,

danke für die schnelle Antwort.
Was ist mit Punkt 1?

da du kein Einkommen hattest und dein Ex aus dem Familieneinkommen/seinem Einkommen diese Ausgaben finanzierte.

DeepThought

das ist so nicht ganz richtig.
Die Fortbildung und anderen abzugsfähigen Posten wurden durch mein privates Geld (Geldgeschenk zum Geburtstag/Weihnachten meiner Familie) gezahlt.

... gerecht wäre, wenn die Nachzahlung/Erstattung im Verhältnis des jeweiligen Einkommens am Gesamteinkommens aufgeteilt würde. Ob dies so machbar ist, müsst ihr irgendwie herausfinden...

Wie soll das gehen???

Beste Grüsse
go for it

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2009 14:46
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

mein Rat: Versucht Euch zu einigen.

Wenn das nicht geht: Formal kann ich leider (oder Gottseidank) nichts dazu sagen.

Wir haben uns damals geeinigt. Bei der Eigenheimzulage habe ich Ex (die damals noch im Haus wohnte und bei der die Kinder leben) einen größeren Teil "gelassen", bei Steuersachen war die - auch gelebte - Einigung halbe/halbe, egal ob Nachzahlung oder Erstattung. Ex hat erst nach der Trennung mit Arbeiten angefangen (also vorher kein Einkommen).

neuezeit

edit: Welche Zahlungen erhältst Du seit der Trennung? TU / KU? Wohnt ihr noch zusammen?

So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2009 16:44
(@go-for-it)
Schon was gesagt Registriert

Hallo neuezeit,

wir erhalten KU und TU im Rahmen einer schriftlichen privaten Vereinbarung.

Wir wohnen nicht zusammen. Ich bin mit dem Kind in der Wohnung geblieben.

Beste Grüsse
go for it

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2009 17:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

das was Dir der Finanzbeamte gesagt hat, ist richtig. Ich würde ihm sowohl die Erstattung lassen, als auch die Vorauszahlung. Die Vorauszahlung, wie Du schon richtig schreibst, weil es sein Gewerbe ist, das die Vorauszahlungen verursacht. Und die Erstattung aus dem Grund, weil Du - wenn Du Dich allein veranlagen lassen hättest, auch nichts wieder bekommen hättest, weil Du schlicht keine Steuern gezahlt hast.

Du hast durch Deine Krankheitskosten seine Steuerlast gemindert, was im Rahmen der nachehelichen Solidarität in Ordnung ist, wie ich finde. Damit sollte es dann aber auch gut sein.

Ansonsten könnte ein Aufteilungsbescheid beantragt werden, da Du Null steuerrelevantes Einkommen hattest, wäre Deine Steuerlast bzw Rückzahlung Null, seine die, wie es bereits festgesetzt ist.
Da ihr wohl gemeinsam veranlagt wurdet und beide für die Steuern haftet, müsstest Du einen Antrag stellen, DEINE Vorauszahlungen auf Null setzen zu lassen, weil Du nur Einkünfte aus TU hast (Höhe beachten, auch da werden ggf. Vorauszahlungen fällig). Wenn diese den Existenzfreibetrag übersteigen, lass Dir Deine VZ korrekt berechnen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2009 17:55
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus go for it!
Oder auch anders ausgedrückt: sollte Nochman immer noch darauf bestehen, dass Du hälftig die Vorauszahlungen übernimmst, sollte er Dich folgerichtig hälftig an der Erstattung partizipieren lassen.
Ich trau mich wetten, dass das so nicht geplant ist.... 😉

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2009 18:10
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch die Steuererklärung für 2008 müsst ihr noch gemeinsam machen. Für 2009 nicht mehr.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2009 18:23
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für 2009 nicht mehr.

Aber selbstverständlich "müssen" sie das. Zumindest wenn einer es will und es für diesen ein finanzieller Nachteil wäre, wenn nicht zusammen veranlagt wird.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2009 20:56
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja hast natürlich Recht.

Für 2009 auch.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2009 23:28




(@go-for-it)
Schon was gesagt Registriert

DEINE Vorauszahlungen auf Null setzen zu lassen, weil Du nur Einkünfte aus TU hast (Höhe beachten, auch da werden ggf. Vorauszahlungen fällig). Wenn diese den Existenzfreibetrag übersteigen, lass Dir Deine VZ korrekt berechnen.

Hallo LBM,

1. Kann ich den  Aufteilungsbescheid alleine beantragen?
2. Hat das was mit getrennter Veranlagung zu tun? Oder sind das 2 verschiedene Sachen?
Denn sonst wäre es ja sittenwidrig, wie ich hier mehrfach gelesen habe, weil es nur zum steuerlichen Nachteil meines Nochmannes wäre.
3. Existenzfreibetrag: Was ist damit gemeint? Im Lexikon steht nix, google sagt auch nix konkretes.
4. Ich kenne eure Fachtermini nicht, was ist VZ? Vorauszahlung? Ich habe doch gar keine.
5. Was genau versteht man unter "nacheheliche Solidarität"?

sollte Nochman immer noch darauf bestehen, dass Du hälftig die Vorauszahlungen übernimmst, sollte er Dich folgerichtig hälftig an der Erstattung partizipieren lassen.

Hallo Marco,
die Vorauszahlung beträgt für 2009 4 x Euro 493 = Gesamt Euro 1.972 = mein zu zahlender Anteil Euro 986
Erstattung wird bei Euro 2700 liegen.
1. Rechnet sich das überhaupt?

2. Und was passiert, wenn für 2008 oder 2009 dann eine Rückzahlung fällig ist? Dann würde der Aufteilungsbescheid greifen?

3. Irgendwo in diesem Forum las ich, dass eine Rückerstattung auf das Einkommen angerechnet wird und sich somit der Unterhalt erhöht.
Richtig? Für welchen Zeitraum gilt das denn? Und nehmen wir mal an, wir lassen gemeinsame Veranlagung. Ich zahle die Vorauszahlungen hälftig, er zahlt mir die Rückerstattung hälftig.
Was passiert dann, wenn nachgezahlt werden muss. Verringert sich dann sein Einkommen und entsprechend der Unterhalt?

Für 2009 auch.

Hallo DeepThought und Sophie,

aber in 2010 ist dann endlich Schluss?
Oder geht das bis zur Scheidung? Die kann ja mitunter 3 - 5 Jahre dauern, wie ich bei mitbekommen habe.

Beste Grüsse
go for it

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.06.2009 02:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Go for it,

zu Deinen Fragen:

1. Kann ich den  Aufteilungsbescheid alleine beantragen?
Ja.

2. Hat das was mit getrennter Veranlagung zu tun? Oder sind das 2 verschiedene Sachen?
Das sind zwei verschiedene Sachen. Beim Aufteilungsbescheid geht es darum, eine Steuerlast (Nachzahlung) jedem anteilig am zu versteuernden Einkommen und der bisherigen Leistung zuzuordnen. Dabei bleiben aber die Vorteile der gemeinsamen Veranlagung erhalten. Das heißt, es entstehen ihm keine Nachteile, nur die bereits festgesetzte Steuerschuld wird zutreffend verteilt.

3. Existenzfreibetrag: Was ist damit gemeint? Im Lexikon steht nix, google sagt auch nix konkretes.
Wenn Du weniger als 7.680 Euro (ab 2009 7.834 Euro) Unterhalt bekommst, werden keine Steuern fällig. Würde Dein Mann getrennt veranlagen und Du ihm die Anlage U unterschreiben, müsstest Du den Unterhalt versteuern lassen. Das ist aber Zukunftsmusik für Dich, eben weil ihr noch gemeinsam veranlagt. Dein Mann profitiert insoweit noch vom Splittingvorteil, kann aber noch keinen Unterhalt steuermindernd absetzen. Das wird ab 2010 anders.

4. Ich kenne eure Fachtermini nicht, was ist VZ? Vorauszahlung? Ich habe doch gar keine.
Ja, VZ= Vorauszahlungen. Nein, wenn Du in 2008 und 2009 keinerlei Einkünfte hattest/hast, kannst Du auch bei einer Aufteilung keine Vorauszahlungen zu leisten haben.

5. Was genau versteht man unter "nacheheliche Solidarität"?
Das heißt, dass jeder Ehepartner alles zu unterlassen hat, was dem anderen Ehepartner schadet. Bspw. darfst Du ohne Einkünfte nicht auf eine getrennte Veranlagung bestehen, weil das zum Nachteil Deines Mannes wäre. Umgekehrt darf Dein Mann m. E. nicht verlangen, dass Du Dich an den VZ beteiligst, denn DU hast keine Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn. Unterhalt ist - ohne Anlage U - kein steuerliches Einkommen.

Ab 2010 ist keine gemeinsame Veranlagung mehr möglich, weil ihr im kompletten Jahr dauerhaft getrennt seid. In 2009 geht es nur, weil ihr Anfang des Jahres noch zusammen wart.

Den Aufteilungsbescheid gibt es nur, wenn ihn einer von euch beantragt. Solange haftet ihr für die festgesetzte Steuer gesamtschuldnerisch, unabhängig davon, wer  sie verursacht hat. Würde das FA pfänden, kann es sich aussuchen, bei wem. Da würden sie sich wohl wieder an Deinen Mann halten, weil Du eben keine Einkünfte hast.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.06.2009 11:08
(@go-for-it)
Schon was gesagt Registriert

Liebe LBM,

da bin ich ja an die richtige Fachfrau geraten.
Ganz herzlichen Dank, für deine Erklärungen.  🙂

Ich hab’ da noch ein paar Nachfragen.   :redhead:

3. Existenzfreibetrag: Was ist damit gemeint? Im Lexikon steht nix, google sagt auch nix konkretes.

Wenn Du weniger als 7.680 Euro (ab 2009 7.834 Euro) Unterhalt bekommst, werden keine Steuern fällig. Würde Dein Mann getrennt veranlagen und Du ihm die Anlage U unterschreiben, müsstest Du den Unterhalt versteuern lassen. Das ist aber Zukunftsmusik für Dich, eben weil ihr noch gemeinsam veranlagt. Dein Mann profitiert insoweit noch vom Splittingvorteil, kann aber noch keinen Unterhalt steuermindernd absetzen. Das wird ab 2010 anders.

Mein Unterhalt ist höher. In 2010 wären das (wenn er so bleibt) genau 2486 Euro mehr.
Die muss ich dann versteuern. So ca. mit 20 – 25 % Steuern?
Wovon zahle ich die dann, wenn ich dann noch kein Einkommen habe?

Wenn ich aber dann ein Einkommen habe UND auch noch Unterhalt, wie funktioniert das dann?

Kann ich denn auch irgendwas absetzen? Wo kann ich nachlesen was?
Ich habe da keien Ahnung von, weil durch das Gewerbe meines Nochmannes wurde das vom Steuerberater erledigt.

Ab 2010 ist keine gemeinsame Veranlagung mehr möglich, weil ihr im kompletten Jahr dauerhaft getrennt seid. In 2009 geht es nur, weil ihr Anfang des Jahres noch zusammen wart.

Der Finanzbeamte meinte, wenn mein Mann am 28.12.09 kommen würde und sagen: “Komm Schatzi, ich möchte Silvester mit dir feiern…“
und wir wären dann die Tage bis zum 1.1.2010 zusammen in meiner Wohnung, könnten wir für 2010 auf wieder gemeinsame Veranlagung beantragen, weil wir ja noch mal zusammen gelebt hätten:

Ich war doch sehr erstaunt, das zu hören.

Aber das will ich gar nicht. Ich will schnell geschieden werden. Nicht das mein Nochmann dann auf die Idee kommt, dem Richter zu sagen, wir wären nochmals zusammen gewesen. Aber das ist hier ja nicht das Thema.

Den Aufteilungsbescheid gibt es nur, wenn ihn einer von euch beantragt. Solange haftet ihr für die festgesetzte Steuer gesamtschuldnerisch, unabhängig davon, wer  sie verursacht hat. Würde das FA pfänden, kann es sich aussuchen, bei wem. Da würden sie sich wohl wieder an Deinen Mann halten, weil Du eben keine Einkünfte hast.

Geht das auch rückwirkend? Unsere Erklärung für 2008 ist noch nicht gemacht und ich vemute diesmal eine Steuernachzahlung.

P.S. Mit der Steuerrückzahlugn weiß ich jetzt  aber immer noch nicht, wie ich das hanhaben kann... wozu wir uns geenseitig verpflcihtetsind ... oder auch nicht ... weil es ja noch in der Ehe war.

Beste Grüsse
go for it

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2009 00:45
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

der Grundfreibetrag oder Existenzfreibetrag wird nicht versteuert. Das heißt, nur die Summe, die ihn übersteigt wird für die Steuer zugrunde gelegt.

Du hast einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro, Du kannst außergewöhnliche Belastungen (zB die von Dir genannten Belege) absetzen, die Kinder werden berücksichtigt, usw. Du machst dann eine ganz normale Veranlagung und auf 25% Steuern kommst Du dann sicher nicht.

Aber Zahlen kann ich Dir jetzt natürlich auch nicht liefern. Du zahlst die dann von Deinem Unterhalt, allerdings muss Dein Mann sie Dir ausgleichen, wenn Du ihm die Anlage U unterschreibst. (Nachteilsausgleich).

Da hast Du aber nen netten Finanzbeamten, wenn der Dir zu so einem Beschiss rät. Aber er hat natürlich Recht, wenn ihr euch versöhnen würdet, dann wäre auch 2010 die gemeinsame Veranlagung möglich.

Die Rückzahlung würde ich ihm überlassen. Er ist ja auch der Einzige, der Steuern gezahlt hat. Allerdings fällt der Rückzahlungsbetrag mit in die Bemessungsgrundlage für KU und TU.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2009 01:56
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Da hast Du aber nen netten Finanzbeamten, wenn der Dir zu so einem Beschiss rät. Aber er hat natürlich Recht, wenn ihr euch versöhnen würdet, dann wäre auch 2010 die gemeinsame Veranlagung möglich.

Beschiss, welch böses, böses Wort!

So ein Versöhnungsversuch muss natürlich schon ernst gemeint sein - aber wie das Leben so spielt, nicht alles, was man sich vornimmt, gelingt am Ende auch ...

Aber das will ich gar nicht. Ich will schnell geschieden werden.

Um so besser, dann brauchst du dir um das Spannungsfeld zwischen "Beschiss" und "Gestaltungsspielräume nutzen" auch keine weiteren Gedanken zu machen.

Nicht das mein Nochmann dann auf die Idee kommt, dem Richter zu sagen, wir wären nochmals zusammen gewesen.

Theoretisch müsste das sogar unschädlich sein. Schließlich soll das Trennungsjahr die Frage klären: Ist die Ehe noch zu retten, oder ist sie endgültig zerrüttet? Wenn die zwei Beteiligten einen Versöhnungsversuch starten und dieser Versuch scheitert, dann ist da ja auch nur eine Variante, diese Frage zu klären. Aber wie üblich gilt: Vor Gericht und auf hoher See ist man in der Hand Gottes.

Viele liebe Grüße,

Malachit,
den nicht einmal die Aussicht auf eine lebenslange Halbierung seiner Steuerzahlungen zu einem Versöhnungsversuch mit seiner DEF bewegen könnte 😉

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2009 03:04
(@go-for-it)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

du bist klasse, vielen Dank.
Ich werde meinen Nochmann alle für ihn relevanten Informationen weiterleiten.

Aufteilungsbescheid:
Noch mal nachgefragt: Geht das auch rückwirkend für 2008?
Der AB gilt immer nur für 1 Jahr und muss immer wieder neu beantrag werden?
Wo lese ich denn so was nach? Ist mir ja schon etwas peinlich, soviel nachzufragen  :redhead:

Die Rückzahlung würde ich ihm überlassen. Er ist ja auch der Einzige, der Steuern gezahlt hat. Allerdings fällt der Rückzahlungsbetrag mit in die Bemessungsgrundlage für KU und TU.

Okay, gut zu wissen.

Ich werde mich darauf einlassen, auch wenn es mich arg schmerzt, weil ich die ca. 1400 Euro sehr gut gebrauchen könnte  ;(
Meine Bremsen und Scheiben müssen gemacht werden und wir sind immer noch ohne Tisch/Stühle, Schränke ...

Auch, wenn mein Nochmann mich  im Jahr davor keinen Cent von der Erstattung hat sehen lassen, weil es auf seinem Gewerbekonto eingezahlt wurde, zudem ich keinen Zugriff hatte.

Wie ist das, wenn ich für die kommenden Steuererklärungen meine erstattunnsfähigen Belege (außer den üblichen Versicherungen) nicht einreiche?
Ist das gegen die  "nacheheliche Fürsorgepflicht" ?
Irgendwie sträubt es sich in mir, das er weiter an meinen erstattungssfähigen Belegen profitiert (die sind nun mal der Löwenanteil) ... aber wahrscheinlich werde ich jetzt doch kleinlich und unfair, sorry  :redhead:

Da hast Du aber nen netten Finanzbeamten, wenn der Dir zu so einem Beschiss rät. Aber er hat natürlich Recht, wenn ihr euch versöhnen würdet, dann wäre auch 2010 die gemeinsame Veranlagung möglich.

Ich war auch sehr verwundert, aber das Gespräch war so nett, da hat er sich wohl etwas hinreißen lassen  😉

Edit:
Noch eine Idee: Kann ich (rechtlich gesehen) darauf verzichten, dass die Erstattung 2009  in sein Einkommen einfließt und damit auf den Unterhalt angerechnet wird?
Ich vermute nämlich, dass es gar nicht dazu kommen würde, weil mein Nochmann dann wohl unter den Selbstbehalt kommt. So viel verdient er nämlich nicht.
Dann bin ich doch mit der Erstattung besser dran. Oder ist das jetzt eine Milchmädchenrechnung?

Hallo Malachit,

ich musste schmunzeln, in meinem wunderschönen Ehering ist ein Malachit eingearbeitet. Schade dass ich ihn nicht mehr tragen kann/will. ;(

Theoretisch müsste das sogar unschädlich sein. Schließlich soll das Trennungsjahr die Frage klären: Ist die Ehe noch zu retten, oder ist sie endgültig zerrüttet? Wenn die zwei Beteiligten einen Versöhnungsversuch starten und dieser Versuch scheitert, dann ist da ja auch nur eine Variante, diese Frage zu klären. Aber wie üblich gilt: Vor Gericht und auf hoher See ist man in der Hand Gottes.

Na, dein Wort in Gottes Ohr.

Malachit,
den nicht einmal die Aussicht auf eine lebenslange Halbierung seiner Steuerzahlungen zu einem Versöhnungsversuch mit seiner DEF bewegen könnte 😉

Hilfe, was ist das nun wieder - DEF?DämlicheDOOFEDUMME Ex Ehefrau?
Habt ihr hier irgendwo einen Duden für diese ganzen Abkürzungen?

Beste Grüsse
go for it

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2009 13:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Go for it!

DEF = DemnächstExFrau 🙂

Also, der Aufteilungsbescheid kann für jeden Veranlagungszeitraum gestellt werden und zwar in der Zeit zwischen Bekanntgabe des Leistungsgebots und Tilgung der rückständigen Steuerschuld.

Wenn Du also am 1.6.09 den Bescheid für 2008 erhalten hast in dem steht, "bitte zahlen Sie bis zum 4.7.09 xxxx Euro", kann es losgehen. Ist die Schuld beglichen (vor oder nach der Fälligkeit), kann kein Aufteilungsbescheid mehr erstellt werden.

Aufteilung geht aber nur für die rückständige Steuer, nicht für Vorauszahlungen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bekommt ihr aber eine Erstattung?!

Was Deine Belege angeht: Sieh es als nette Gabe an Deinen Ex, denn solange Du keine Einkünfte hast, hättest Du bei Einzelveranlagung auch keine Erstattungen bekommen (auch bei außergewöhnlichen Belastungen gibt's vom FA nur was wieder, wenn man vorher auch Steuern gezahlt hat  :wink:).

Ich finde, die Regelung ist ganz einfach: Solange Du keine eigenen Einkünfte hast, sind Erstattungen seine und Vorauszahlungen auch. Und ab der Einzelveranlagung macht jeder seins.
Du partizipierst an der der Erstattung (durch Deine Belege) indem diese ja in Deine Unterhaltsberechnung wieder zurückfließt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2009 13:54
(@go-for-it)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM

Wenn Du also am 1.6.09 den Bescheid für 2008 erhalten hast in dem steht, "bitte zahlen Sie bis zum 4.7.09 xxxx Euro", kann es losgehen. Ist die Schuld beglichen (vor oder nach der Fälligkeit), kann kein Aufteilungsbescheid mehr erstellt werden.

Aufteilung geht aber nur für die rückständige Steuer, nicht für Vorauszahlungen. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, bekommt ihr aber eine Erstattung?!

Stimmt. Der Bescheid für 2007 enthält eine Rückerstattung in Höhe von ca. 2700-2900.

Das andere, was ich meine ist der EinkommenssteuerVorauszahlungsbescheid für 2009 in Höhe von 4 x  493 Euro jährlich.
Davon will er, dass ich die Hälfte zahle. Die muss ich also auf keinen Fall zahlen? Ganz sicher?

Was ich gerade noch gefunden habe, das steht im Schreiben des Steuerberaters:
Abschlusszahlung zur Umsatzsteuer 2007 in Höhe von € 86,41
Allerdings hat das Steuerbüro mitgeteilt, dass sie beim FA einen Antrag auf Verrechnung der zu erwartenden Einkommenssteuererstattung 2007
mit der Umsatzsteuernachzahlung 2007 gestellt haben.

Ich kann also mit Aufteilungsbescheid nur nachzuzahlende Steuern verhindern? Also z.B. diese € 86,41?
Und ich kann die Vorauszahlungen auf 0 setzen lassen, weil ich keine Steuern zahle bzw. kein Einkommen habe.

Richtig?

Beste Grüsse
go for it

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2009 15:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein, die Umsatzsteuer wird vom Unternehmen geschuldet. Nicht von den Einkommensteuerschuldnern. Damit hat er nichts zu tun. Wenn Dein Ex nicht akzeptiert, dass er die ESt-Vorauszahlungen selbst zahlen musst, dann musst Du beim Finanzamt DEINE PERSÖNLICHE Vorauszahlungsverpflichtung auf NULL setzen lassen. Wenn Dein Ex die VZ nicht leistet, kann das FA an Dich herantreten, weil ihr eben gesamtschuldnerisch haftet.

Die Herabsetzung Deiner VZ-Verpflichtung auf Null würde ich am besten im persönlichen Gespräch vor Ort machen. Anhand des Steuerbescheides ist ersichtlich, dass Dein Anteil am zu versteuernden Einkommen Null ist. Ich muss mal noch mal überlegen, wie das technisch am besten geht. Solange ihr gemeinsam veranlagt werdet, seid ihr beide Schuldner. Aber da ihr nicht das erste getrennte Paar seid, mit gemeinsamer Veranlagung, gibts da einen Weg. Muss ich noch mal denken.

Jetzt muss ich erst mal Wahlhelfer spielen gehen. (Briefwahl, ätz).

Bis morgen, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2009 15:19
(@go-for-it)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die schnelle Antwort.
Ich hatte noch was ergänzt.

Ja, bitte denk' noch mal für mich nach  🙂

Lass dir nicht den Tag vermiesen. Da kommen auch nette Leute  🙂

Beste Grüsse
go for it

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2009 15:28




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