Trennung in 09, Ste...
 
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Trennung in 09, Steuerrückzahlung 07 + Vorauszahlungen 09 - wer muss was zahlen

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo go for it,

ich musste schmunzeln, in meinem wunderschönen Ehering ist ein Malachit eingearbeitet.

Na, solange du über solche Zufälle schmunzeln kannst, ist deine Welt ja noch halbwegs in Ordnung ... 😉

Hilfe, was ist das nun wieder - DEF?DämlicheDOOFEDUMME Ex Ehefrau?

Mit der korrekten Erklärung dieser Abkürzung ist Lausebackesmama mir natürlich mal wieder zuvorgekommen 😉 aber es gibt vermutlich ein paar Leute hier, die deinem Erklärungsversuch durchaus etwas abgewinnen können. Meine eigene Demnächst-Exfrau gehört allerdings bis dato nicht wirklich in diese Kategorie (anders gesagt, es hätte alles viel schlimmer kommen können), aber gewisse Dinge tun halt trotzdem so weh, dass ich sie am liebsten auf den Mars schießen würde, wenn da nicht die Kinder wären. Aber das ist eine lange Geschichte, und damit werd' ich dich jetzt lieber nicht langweilen 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit,
d.h. grün und undurchsichtig, und als Halbedelstein nur unwesentlich mehr wert als ein Kieselstein in irgendeinem Gebirgsbach 😉

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2009 15:41
(@go-for-it)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Malachit,

ich geh' zwar manchmal zum Lachen in den Keller, aber wenn ich gar nicht mehr lachen könnte, dann wäre es in manchen nachehelichen Momenten zappenduster  😉

Die Erklärung von LBM und dir klingt natürlich viel sachlicher als meine Variante  :rofl2:

Ich gehöre für meinen Nochmann durchaus in diese Kategorie, aber auch ich werde dich nicht behelligen ....
Außerdem habe ich mir fest vorgenommen nur noch das Gute in meinem Nochmann sehen zu wollen.

Ineressant übrigens, das du dir einen Frauenstein als Avatar ausgesucht hast  😉

Beste Grüsse
go for it

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2009 16:10
(@go-for-it)
Schon was gesagt Registriert

Liebe LBM,

ich hoffe dein Wahltag war nicht allzu dröge.

In Bezug auf mein Edit:

Edit:
Noch eine Idee: Kann ich (rechtlich gesehen) darauf verzichten, dass die Erstattung 2009  in sein Einkommen einfließt und damit auf den Unterhalt angerechnet wird?
Ich vermute nämlich, dass es gar nicht dazu kommen würde, weil mein Nochmann dann wohl unter den Selbstbehalt kommt. So viel verdient er nämlich nicht.
Dann bin ich doch mit der Erstattung besser dran. Oder ist das jetzt eine Milchmädchenrechnung?

Wenn die Hälfte der Erstattung Euro 1.400 sind, stehe ich doch damit besser da, als wenn das mit in den Unterhalt einfließt.
Das wären dann ca. 200 Euro weniger (wenn ich richtig gerechnet habe).

Also noch mal die Frage:
Kann ich meinen Nochmann diesen Deal anbieten?
Er zahlt mir in 2009 die Hälfte der Rückerstattung 2007, dafür verzichte ich darauf, dass Diese 2009 mit in den Unterhalt einfließt.

Außerdem habe ich dir Befürchtung, dass er mit der Summe unter den Selbstbehalt kommt, weil er eben nicht so viel verdient, trotz zusätzlichem Gewerbe.

Ich habe Dienstag einen Termin beim Anwalt, der mir den Unterhalt genaustes ausrechnen soll, weil wir ja nur eine private Vereinbarung haben.
Es wäre schön, wenn ich ihm sagen kann, ob er die Euro 2800 mit einrechnen soll oder eben nicht.
Da ich mit Beratungsschein komme, möchte ich ungern, dass der gute Mann zigmal für mich neu rechnen muss.

Beste Grüsse
go for it

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2009 16:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin go for it,

in diesem Forum werden manchmal auch Fragen gestellt, die sich aus anderen Fragestellungen ergeben. In Deinem Fall drängt sich mir angesichts Deiner Schilderungen die Frage auf: Wovon wirst Du - unabhängig von allem aktuellen steuerlichen Gesummsel - in Zukunft leben wollen?

Ich addiere die Fakten: Deine letzte Erwerbstätigkeit vor 10 Jahren + 10-jähriges Kind + nicht allzu reichliches Einkommen des bisherigen Alleinverdieners. In Summe ergeben sich da keine nachehelichen Unterhaltszahlungen, die Dir mit Kind ein sorgloses Leben ermöglichen, zumal sich die Gesetzeslage inzwischen etwas geändert hat (Stichwort: Gesteigerte Eigenverantwortung) und Dein Noch-Ehemann ab 2010 ausserdem wieder in Steuerklasse 1 zurückfällt. Da wird ein Alleinverdiener-Einkommen, das bisher irgendwie für einen 3-Personen-Haushalt gereicht hat, bei der Finanzierung von zwei Haushalten schon sehr knapp.

Während des derzeit laufenden Trennungsjahres musst Du noch nicht in hektische Erwerbsaktivitäten verfallen, aber es empfiehlt sich, möglichst bald mit der Suche zu beginnen. Unterm Strich ist das ungleich wichtiger als die "richtige" Aufteilung von Steuererstattungen, denn das sind nur Einmal-Beträge. Und auch hier empfiehlt sich das vertrauensvolle Gespräch mit Deinem Noch-Ehemann, damit Ihr beide Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung möglichst gut unter einen Hut bekommt.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2009 19:07
(@go-for-it)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

danke für dein Fürsorge.

Mir ist das alles bewusst und ich habe auch mit keinem Wort geschrieben, das dem nicht so sein wird bzw. das gehört mMn nicht in dieses Posting.
Aber ich bin erst bei Punkt B und nicht schon bei K.

Und das hier kannst du vergessen. Mein Nochmann und ich können aktuell nur per Mail kommunizieren. Alles andere endet in *willst du gar nicht wissen*.
Und die Lösung der Kinderbetreuung interessiert meinen Mann schon gar nicht.

Und auch hier empfiehlt sich das vertrauensvolle Gespräch mit Deinem Noch-Ehemann, damit Ihr beide Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung möglichst gut unter einen Hut bekommt.

Beste Grüsse
go for it

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2009 20:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin go for it,

danke für dein Fürsorge.

Mir ist das alles bewusst und ich habe auch mit keinem Wort geschrieben, das dem nicht so sein wird bzw. das gehört mMn nicht in dieses Posting.
Aber ich bin erst bei Punkt B und nicht schon bei K.

sagen wir so: Du hast eine Art "Schonfrist"; solange das Trennungsjahr läuft, bist Du nicht zur umgehenden Aufnahme einer Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn Ihr zu Ehezeiten das Einverdienermodell praktiziert habt. Von diesem Trennungsjahr ist allerdings schon ein Drittel rum; da empfiehlt es sich durchaus, mit Bewerbungsbemühungen zu beginnen. Ob Du Dich selbst erst bei Punkt B empfindest, spielt keine Rolle, wenn Du Unterhaltsforderungen geltend machen willst, denn mindestens der Verdienst aus einer Halbtagstätigkeit könnte Dir durchaus unterhaltsmindernd angerechnet werden, auch wenn Du diese Einkünfte gar nicht hast. Der Begriff "gesteigerte Eigenverantwortung" bedeutet für einen erwachsenen Menschen das, was er wörtlich besagt; ganz egal, an welchem Punkt des Trennungsprozesses Du Dich selbst wähnst.

Und die Lösung der Kinderbetreuung interessiert meinen Mann schon gar nicht.

dann nenn' es meinetwegen "Kindesumgang". Ihr seid und bleibt beide Eltern, auch nach Trennung und Scheidung. Und das Finden einer Eltern-Kommunikationsebene ist derzeit eine vordringliche Aufgabe; viel wichtiger als das Aufteilen irgendwelcher Steuervoraus- oder -nachzahlungen. Wir empfehlen bei nachehelichen Kommunikationsproblemen üblicherweise eine Mediation zur (Wieder-)Herstellung dieser Gesprächsebene.

By the way: Bist Du sicher, dass Deine Noch-Ehemann die Kinderbetreuungs-Frage genauso beantworten würde wie Du? Ohne Dir etwas unterstellen zu wollen: Auch ich habe im Rahmen meiner Trennung vom Gegenanwalt sowie über aussenstehende Dritte erfahren, dass ich mich zu Ehezeiten ja "bestenfalls 10 Prozent" um die Kids gekümmert hätte. Angesichts unserer Arbeitsplätze zuhause eine freie Erfindung meiner Ex. Aber es hörte sich für Fremde natürlich toll und bedauernswert an...

Tu Dir selbst den Gefallen, Deine Prioritäten frühzeitig richtig zu sortieren; ggf. unter Einbeziehung professioneller unbeteiligter Dritter (nein, damit ist KEIN Anwalt gemeint).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2009 21:01
(@go-for-it)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

danke nochmals, aber auch das weiß ich.

Bei Kinderbetreuung haben wir uns mißverstanden. Ich hatte daran gedacht, wenn ich arbeiten gehe, wie dann die Betreuung unseres Sohnes geregelt wird.

Du meinst den Umgang.
Das habe ich alles geregelt und ich sorge dafür, dass Vater und Sohn so viel Zeit wie möglich miteinander verbringen können.

Und was die professionellen Dritten anbelangt. Mediation? Hat mein Mann abgelehnt. Zu teuer.
Jugendamt kommt für mich never ever in Frage, die waren 2x schon der totale Reinfall.
Wie das Kind und ich sonst betreut werden, darfst du gerne per PN wissen.

Beste Grüsse
go for it

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2009 21:19
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin go for it

Bei Kinderbetreuung haben wir uns mißverstanden. Ich hatte daran gedacht, wenn ich arbeiten gehe, wie dann die Betreuung unseres Sohnes geregelt wird.

habt Ihr schon einmal über das so genannte >>>Wechselmodell<<< gesprochen, bei dem Ihr Euch die Betreuung etwa hälftig teilt und so Eurem Sohn auch nach der Trennung beide Eltern maximal erhaltet? Als Teil-Selbständiger könnte er da sicher eine ganze Menge an Zeit einbringen; überdies müssen (und wollen) 10-Jährige ja nicht mehr rund um die Uhr "bespielt" werden. Der "Nachteil" ist natürlich eine Verringerung eventueller nachehelicher Unterhaltsansprüche, aber wenn man dadurch Zeit für Erwerbsarbeit und damit eigene wirtschaftliche Unabhängigkeit erreicht, ist das ein guter Tausch.

Du meinst den Umgang.
Das habe ich alles geregelt und ich sorge dafür, dass Vater und Sohn so viel Zeit wie möglich miteinander verbringen können.

Du bist sicher, dass Du die Worte "sorgen" und "erlauben" nicht verwechselst? Denn sorgen kann Dein DEM da ganz allein dafür...

Wie das Kind und ich sonst betreut werden, darfst du gerne per PN wissen.

öööhm - warum musst Du "betreut" werden  :question: Abgesehen davon gibt's hier keine Privatberatungen per PN; was Du sagen willst, kannst Du sicher auch ganz offen im Forum mitteilen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.06.2009 21:35
(@go-for-it)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

habt Ihr schon einmal über das so genannte >>>Wechselmodell<<< gesprochen

Das Wechselmodell ist interessant, kommt aber nicht infrage, weil das organisatorisch überhaupt nicht möglich ist.

Du bist sicher, dass Du die Worte "sorgen" und "erlauben" nicht verwechselst? Denn sorgen kann Dein DEM da ganz allein dafür...

Wenn er es denn getan hätte. Nein, das ist genauso wie ich es schrieb. Die ganze Initative bzgl. Umgang und Vorschläge desselben etc. gingen von mir aus.

öööhm - warum musst Du "betreut" werden  Abgesehen davon gibt's hier keine Privatberatungen per PN; was Du sagen willst, kannst Du sicher auch ganz offen im Forum mitteilen.

Das fällt unter unbeteiligte professionelle Dritte.
Privatberatung wollte ich gar nicht  😉

Beste Grüsse
go for it

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.06.2009 21:47
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