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Trennungsjahr - Pflicht der Ex zur Zustimmung steuerlichen Zusammenveranlagung

 
(@wegnachvorn)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo an alle,

ich habe eine kurze Frage:

Meine Frau hat die Scheidung eingereicht. Es gibt diverse Streitigkeiten bzgl. SR, Umgang und Unterhalt.
Meine Frau "droht" mir, dass sie der steuerlichen Zusammenveranlagung im Trennungsjahr nicht zustimmt, wenn ich ihr nicht "entgegenkomme". Das wäre für mich eine Steruerückzahlung von rd. 10 T€

Ich meine gelesen zu haben, dass im Trennungsjahr die Ex verpflichtet ist, im Rahmen der 'nachehelichen Solidarität' der Zusammenveranlgung auf jeden Fall zuzustimmen und dass im Verneunungsfall zivilrechtlich auf Schadensersatz geklagt werden kann.

Ist das richtig? Gibt es Urteile hierfür bzw. habt Ihr darüber hinausgehende Informationen?

Danke
Wolli

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2010 14:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Einfach in genau dem Forum lesen, in das ich dein Topic verschoben habe.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2010 14:52
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Wolli,

passende Urteile habe ich nicht griffbereit, aber vielleicht hilft euch der folgende Gedankengang auf die Sprünge: "Steuerrückzahlung gibt's nicht " bedeutet "es gibt weniger Geld beim Zugewinnausgleich zu verteilen" und es bedeutet bei dir "bereinigtes Netto fällt niedriger aus" und demnach bedeutet es bei ihr "weniger Unterhalt". Vielleicht lässt sich ja unter diesen Randbedingungen eine einvernehmliche Lösung finden; und dieser Weg zur Erleuchtung wäre für euch beide auf alle Fälle einfacher, schneller, billiger und schmerzfreier als der Weg über's Gericht.

Bin immer wieder erstaunt darüber, wie viele Leute anstelle einer Verteilung des Kuchens den Kuchen lieber wegschmeißen - Hauptsache, der Schaden auf der Gegenseite ist größer als der Schaden auf der eigenen Seite ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2010 15:11
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

mache ein Schreiben fertig an die RAtte der Ex. Bei mir hat es damals sofort gefruchtet und
funktioniert.

Sehr geehrte Frau ............,

das Finanzamt ..... informierte mich, dass (H)exe nach deren Aktenlage nicht der Zusammen-
veranlagung zustimmte und auf deren Aufforderungsschreiben ihre Unterschrift nicht leistete.

Dies ist im Einklang mit dem Einkommensteuergesetz durchaus legitim.

Da Frau (H)exe mir jedoch dadurch einen massiven finanziellen Schaden zufügen würde, wäre
sie im Rahmen der (nach-)ehelichen Solidarität verpflichtet, ihre Zustimmung zu geben.
Die Zustimmung kann ggf. durch ein Gericht ersetzt werden.

Ich gehe davon aus, sie wusste das nicht und ihre Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung
wirdnun problemfrei erfolgen. Ein einfaches Schreiben an das Finanzamt ........ ist ausreichend.
Sie muss nicht dorthin fahren und auf dem Mantelbogen unterschreiben.

Weiterhin verweise ich darauf, dass Frau .......(H)exe in dem besagten Zeitraum negative, bzw.
geringfügige Einkünfte hatte. Ich verweise Sie hiermit auf R 26 (3) S. 4 EStR, nachdem der Wider-
ruf bzw. die Nichtzustimmung der Ehefrau rechtsunwirksam ist.

Hiermit räume ich Ihnen eine Frist von 8 Tagen ab Zugang dieses Schreibens ein. Mein Rechtsanwalt,
sowie das Finanzamt ....... erhält eine Abschrift dieses Schreibens als Nachweis.

Abschließend der Hinweis vorbeugend: Für den Fall, dass ich unnötigerweise Klage wegen
(H)exe´s fehlender Zustimmung einreichen müsste, würde ihr keine Prozesskosten-/Verfahrens-
kostenhilfe zustehen. Als Gründe für die Nichtgewährung sind für dieses Verfahren Mutwilligkeit und Aussichtslosigkeit anzuführen.

Mit vorzüglicher Hochachtung...

Damit sollte es gehen. Ich hatte binnen einer Woche die Unterschrift.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2010 16:16