Liebe Expert(inn)en,
wie üblich bei vorgeschrittener Aufschieberitis sitzt mir mal wieder das Finanzamt im Nacken und fordert die Steuererklärung für 2013. Bin gerade dabei meine Unterlagen zu sichten und hätte dabei eine Frage. 2013 war für mich ein "besonderes" Jahr, denn nach der Trennung landete ich wieder in Lohnstuerklasse I. Ich bin seit Sommer 2012 getrennt und seit Oktober 2013 geschieden. Nach der Trennung hatten wir - allerdings nur mündlich - vereinbart, dass ich statt Trennungsunterhalt zu zahlen weiterhin die Raten für das (ehemalige) Familienheim übernehme, welches weiterhin von meiner Ex und den beiden Kindern bewohnt wurde.
Nun habe ich gelesen, dass man Trennungsunterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann. Gilt dies auch für Sachausgaben wie die Finanzierung des Hauses? Wenn ja, wie muss ich die Sache angehen? Hat jemand von Euch einen Tipp für mich? Falls noch weitere Infos benötigt werden, bitte einfach nachfragen.
Gibt es darüber hinaus noch weitere Aspekte bei einer Scheidung, welche steuerlich berücksichtigt werden können? Habe hier mal gelesen, dass die Prozesskosten nicht mehr anerkannt würden, ist das noch Stand der Dinge, oder gab es inzwischen wieder Änderungen?
Danke schon mal vorab für sachdienliche Hinweise aller Art und liebe Grüße
vom
Mängelexemplar
Hallo Mängelexemplar,
Gibt es darüber hinaus noch weitere Aspekte bei einer Scheidung, welche steuerlich berücksichtigt werden können? Habe hier mal gelesen, dass die Prozesskosten nicht mehr anerkannt würden, ist das noch Stand der Dinge, oder gab es inzwischen wieder Änderungen?
Die höchstrichterliche Entscheidung steht meines Wissens immer noch aus.
Ich hatte sämtliche Kosten in der Steuererklärung angegeben; wurden nicht anerkannt. Darauf habe ich Widerspruch eingelegt mit Hinweis auf die noch zu erfolgende Entscheidung des Finanzgerichts.
Mein Steuerberater macht mir Hoffnung, dass ich so irgendwann eine nette Summe zurückerstattet bekomme - zzgl. 6% Zinsen...
Gruss,
gardo
gelöscht: Das mit den Zinsen fürs Haus gilt für die Berechnung des TU, nicht für die Steuer.
Gruss,
gardo
Moin Maengelexemplar,
bei der "Anlage U" (Realsplitting) gibt es eine extra Spalten für Sachleistungen.
Was Du dort anzugeben hast, hängt m.E. davon ob, in welchem Eigentumsverhältnis das Wohneigentum steht und welche Kosten Du übernimmst.
Grundsätzlich hat der BFH ([URL= http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BFH&Datum=18.10.2006&Aktenzeichen=XI R 42/04]XI R 42/04[/url]) entschieden:
Wird eine Wohnung unentgeltlich zu Unterhaltszwecken überlassen und dadurch der Anspruch der Unterhaltsberechtigten auf Barunterhalt vermindert, so ist die Wohnungsüberlassung einer geldwerten Sachleistung (Ausgabe) gleichzusetzen, mit der lediglich der Zahlungsweg der Unterhaltsleistungen abgekürzt wird. Ebenso kann der Unterhaltsverpflichtete die von ihm übernommenen verbrauchsunabhängigen Kosten der Wohnung einschließlich Schuldzinsen seiner geschiedenen Ehefrau bei gleichzeitigem Verzicht auf ihm zustehende Ausgleichsansprüche dem Grunde nach als —im Zahlungswege abgekürzte— Unterhaltsleistungen i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG geltend machen; und zwar auch insoweit, als sie auf einen im Eigentum der Ehefrau stehenden Wohnungsanteil entfallen. Maßgeblich hierfür ist, dass der Verpflichtete seiner Ehefrau auch einen entsprechend höheren Barunterhalt hätte bezahlen und im Gegenzug die Erstattung der von ihm übernommenen Kosten hätte fordern können (BFH-Urteil in BFHE 192, 75, BStBl 2002 II S. 130, unter II.3. der Gründe).
Zu den Scheidungskosten: Die gibst Du an und wartest den Bescheid ab (Kosten nach dem 01.07.13 werden sicher - vorläufig - nicht berücksichtigt, was davor lag, wird unterschiedlich gehandhabt).
Wie @gardo richtig schrieb, ist da nix endgültig entschieden (obwohl der Gesetzgeber das per Gesetz geklärt haben wollte).
Sollte das Geschriebene Quatsch gewesen sein, setze ich mein vollstes Vertrauen in unser aller Lieblingsfinanzbeamte.
Gruß
United
Sollte das Geschriebene Quatsch gewesen sein, setze ich mein vollstes Vertrauen in unser aller Lieblingsfinanzbeamte.
@ United: :thumbup: ich mache dir hier schon mal einen Arbeitsplatz bereit 🙂
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."