Hallo,
ich hätte mal eine Frage zum aktuellen Steuerrecht bzgl. Unterhalt. Ich mache gerade die Steuererklärung für 2018. Meine Ex und ich haben vereinbart, dass wir gemeinsam veranlagen. Ich habe von 08/12-12/12 (Trennungstermin: 01.08.2018) Trennungsunterhalt von 1400 €/Monat gezahlt. Kann ich diesen für 2018 steuerlich geltend machen?
Vielen Dank für euer Feedback
Pabloc
Hallo Pabloc,
wenn ihr gemeinsam veranlagt macht das doch keinen Sinn. Wäre ja rechte Tasche linke Tasche.
Wenn du den Trennungsunterhalt bei dir gelten machst muss sie ihn bei sich als Einnahme ja auch wieder angeben.
Das Ganze macht nur sinn bei getrennt Veranlagung.
Aber das sollen die Profis nochmal schreiben. 😉
Gruß MaD
Im Kalenderjahr der Trennung ist generell der Trennungsunterhalt nicht steurlich zu berücksichtigen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."