Hallo,
nachdem ich eine Teil-Rückzahlung des noch ausstehenden TU für 2013 vor kurzem erhalten hatte, habe ich durch Zufall vom FA erfahren, dass mein Nochgatte die Anlage U für 2013 unterschrieben bei seinem FA eingereicht hat und den TU-Betrag, den er mir in 2013 hätte zahlen müssen, aber erst in 2014 gezahlt hat, beim FA als gezahlten Unterhalt in 2013 angegeben hat.
Die Sachbearbeiterin hat mir die Kopie gesendet, weil sie keine Unterschrift zum Vergleich vorliegen hat und mich gebeten ihr schnellst möglich mitzuteilen, ob ich das so lassen will oder ob ich will, dass der Betrag als in 2014 gezahlt gilt, was ihr aber Aufwand betreiben würde, weil sie sich dann an das andere FA wenden und dort alles umgeschrieben werden müsse, mein Bald-Ex müsste die Anlage U neu einreichen …
Nur frage ich mich, was passiert, wenn er die noch ausstehenden TU-Nachzahlungen für 2011 und 2012 zahlt?
Dafür ist die Steuererklärungen ja schon gelaufen. Den ausstehenden TU aus 2011 und 2012 müsste er dann komplett in 2014 oder gar 2015 packen, wenn er nicht über seine 13.805 € Freigrenze kommen will, weil er ja auch noch laufenden TU zu zahlen hat.
Eigentlich passt mir das gut mit Zahlung 2013, denn dann muss ich zwar für 2013 eine Erklärung abgeben, habe aber keine Steuern zu zahlen, die ich in 2014 zahlen müsste, weil der Betrag inkl. des aktuellen Unterhalts die 8.314 € Freigrenze übersteigt.
Allerdings möchte ich mich vorher absichern, dass es mir nicht zum Nachteil wird. Ich trau der FA-Sachbearbeiterin nicht so ganz, dass ich entscheiden kann, wie ich es will.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir dazu was sagen könntet.
Danke und viele Grüße
Ona
Hi,
kannst Du auch nicht entscheiden. Der Zufluss war in 2014 also ist es da auch zu versteuern. Ich würde daher unmissverständlich sagen: In 2013 keinen Unterhalt erhalten, in 2014 xy Euro erhalten.
Die Arbeit muss sie sich eben machen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
ich hab's mir fast gedacht ... Danke.
Hat das Konsequenzen für meinen Bald-Ex, wenn das zurück an sein FA geht?
Ergänzende Frage zur Steuererklärung, wenn ich über die Freigrenze von 8.134 € komme,
kann ich dann Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen etc. angeben?
Wenn ich unter/bis 8.134 € bin, macht es ja keinen Sinn, weil ich ja eh keine Steuern zahle - oder?
Oder kann ich mir das Alles sparen, weil mir die Steuern über den Nachteilsausgleich sowieso von meinem Nochmann zurückgezahlt werden müssen?
Danke dir
LG Ona
Hi,
Du musst die Kinder angeben, Du kannst außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben angeben, Du kannst keine Werbungskosten angeben, weil Du keine Einkünfte hast, wo welche anfallen (also zB Fahrtkosten, um zu einem Arbeitsplatz zu kommen). Dazu noch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, sofern Du nicht mit einem anderen Erwachsenen zusammenlebst.
Du bist im Gegenzug zum Nachteilsausgleich (nicht steuerlich, aber familienrechtlich) verpflichtet, alles zu unternehmen, um den Nachteil für Ex gering zu halten. Heißt also: Hast Du steuerlich relevante Abzugspositionen, dann musst Du sie auch geltend machen.
Für ihn hat das keine Konsequenzen. Er hat vermutlich einfach gedacht, dass er Unterhalt für 2013 auch in 2013 erklären muss. Dass es nicht nach der wirtschaftlichen Zugehörigkeit sondern nach dem Abfluss der Zahlungen geht, muss man als Laie nicht unbedingt wissen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."