Hallo zusammen!
Eine kurze Frage an die Steuerexperten unter euch: Ist die Übertragung des BEA Freibetrags auf denjenigen bei dem das Kind gemeldet ist, auf die Zeit bis zur Volljährigkeit beschränkt? Unabhängig davon ob eine Ausbildung absolviert wird?
Hintergrund: Bei meinem Steuerbescheid wurde der BEA zu 3/4 berücksichtigt. Auf meinen Widerspruch teilte mir das Finanzamt meines Vertrauens mit, dass mein Anteil voll berücksichtigt wurde, der Anteil meiner EXE nur zur Hälfte, weil die bei mir lebende Tochter im Juni 18 wurde.
Ist dass so korrekt?
Danke und Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo Krümel,
stimmt leider, was das Finanzamt dir gesagt hat. Die Übertragung vom BEA geht nur bis zur Volljährigkeit (§ 32 Abs. 6 S. 8 EStG).
O.