Übertragung Kinderf...
 
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Übertragung Kinderfreibetrag an mich (Stiefmutter) möglich?

 
(@romyh)
Registriert

Hallo,
ich habe eine Frage. Wir sind nicht verheiratet, aber zusammenlebend. Beide Steuerklasse I. Ich habe 0,5 Kinderfreibertag auf der Lstk. Mein Partner hat 2,5: 0,5 von unserem gemeinsamen Sohn, 2 durch seine beiden bei uns lebenden Töchter, weil Mutti nix zahlt. Außer Kindergeld gibt es keinerlei weitere Leistungen.

Kann ich mir von ihm alle Freibeträge übertragen lassen, sodass ich 3,0 hätte und er 0? Mein Brutto lag im vergangenen Jahr bei etwas über 57000 €, seins bei etwas über 17000 €. Ich habe fast 14000 € Steuern bezahlt, bekomme aber leider nur knapp 300 € wieder raus... das kommt mir recht wenig vor... Würde es überhaupt was bringen, wenn ich die Freibeträge bekäme?

Könnte ich sonst iw die beiden Stiefis mit anrechnen lassen, denn ich komme ja für sie auf, obwohl ich rein rechtlich zu nichts verpflichtet bin, sittlich aber schon, da wir in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Bitte nicht falsch verstehen: ich mach das gern, aber verschenken möchte ich kein Geld, va da ihre Mutter letztlich von meinen Steuern lebt (überspitzt gesagt), und keinen Finger krumm macht, das Geld käme ja wieder der Familie zugute...

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2013 13:55
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Romy,

es ist zwar nicht Dein Fall, aber die grundsätzliche Aussage dürfte auch in Deinem Fall gelten. Du kannst weder Kindergeld noch Freibeträge für Kinder zu denen Du kein Verwandschaftsverhältnis hast bekommen, nur im Falle der Heirat könnte würde dies durch gemeinsame Veranlagung möglich.

http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp?topic_id=32681&ccheck=1

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2013 14:18
(@romyh)
Registriert

ach ja, ich dachte es mir fast...da wird man ja geradezu dazu gezwungen zu heiraten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2013 14:22
(@Inselreif)

Hi Romy,

in dem Fall finde ich das auch völlig ok. Von seinem Einkommen plus Kindergeld bzw. Freibeträge seinerseits könnte Dein LG seine Kinder vielleicht nicht luxuriös aber immerhin bezahlen.
Wäre Dein LG einkommenslos und auf Sozialleistungen angewiesen, die er wegen der Bedarfsgemeinschaft mit Dir nicht bekäme, könntest Du die Transferzahlungen an ihn auch in gewissem Rahmen steuerlich absetzen.

Allerdings sollte Dein LG mal prüfen, ob es für ihn nicht geschickter wäre, in der Steuererklärung nur die Übertragung des Freibetrags BEA und nicht die Übertragung des Kinderfreibetrags zu beantragen; im Gegenzug würde dann nur das halbe Kindergeld gegengerechnet.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2013 16:23
(@romyh)
Registriert

Hallo IR,

Zweites werde ich tun, aber zu 1. naja, würden wir nicht Zusammenleben, bekäme er aufstockend H4, da die KM keinen KU zahlt. Do üppig ist's also nicht.

Lg

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.03.2013 19:01