Hallo,
Ich bin nun seit 2 Jahren vor Gericht bezüglich Umgang und Sorgerecht. Ein Kollege meinte das letzte mal zu mir das Kosten für Gericht, Gutachter und auch Anwalt steuerlich abgesetzt werden können.
Habe versucht diesbezüglich zu recherchieren finde aber nur was bei Scheidungsprozessen...
Kann mir da jemand helfen?
Vielen lieben Dank
LG Nico
Der BFH hat entscheiden, dass Kosten für einen Zivilprozess teuerlich absetzbar ist, wenn glaubhaft gemacht werdenkann, dass Aussicht auf Erfolg besteht. Das muss man aber nicht a priori belegen, sondern erst auf verlangen nachweisen.
Da das, was Du führst, ein Zivilprozess ist, kannst Du die damit verbundenen Kosten auch absetzen und zwar i.S. der außergeöhnlichen Bleastung. Wie hoch Deine persönliche Belastungsgrenze ist, hängt von Deiner Steuerklasse, Deinen Kinderfreibeträgen und Deinem Einkommen ab.
Gruß, PP
(Im Zweifelsfalle: Es ist niemals verboten, bei der Steuererklärung irgendwelche Kosten anzusetzen. Denn Du stellst damit nur den Antrag, etwas von der Steuer abzusetzen, ob diesem Antrag stattgegeben wird, entscheidet das FA. Also keine falsche Scheu und keine falsche Bescheidenheit)
Zu diesem BFH-Urteil gibt es inzwischen einen Nichtanwendungserlass. Von daher wird das Finanzamt die Kosten nicht freiwillig anerkennen.
Es gibt inzwischen auch eine abweichende Rechtsprechung des FG Hamburg.
Je nach Art des Verfahrens (inbesondere bei Anwaltszwang) würde ich mir überlegen, ob ein Finanzgerichtsverfahren lohnt.
Und dazu muss natürlich erst einmal die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten sein!
Gruss von der Insel
Vorerst Danke Leute,
Ich werde es mal versuchen. Sehe das aber eher nicht so optimistisch so wie das ganze Verfahren halt. Letzendlich ist der Vater doch immer der angearschte auch wenn die Gerichte jetzt einen vorbeten von wegen die Rechte der Väter zu unterstützen usw.
Richter und Richterin trauen sich doch immer nicht diese auch durchzusetzen.
Ich habe zum Beispiel ein vorliegendes Gutachten wo vom Gerichtlich bestellten Gutachter ganz klar gesagt wird meine Tochter wird durch die Mutter und die Großmutter wissentlich vom Vater (ich) entfremdet dies stellt eine seelische Misshandlung dar.
Beschluss Gericht: Erstmal eine Therapie und dann soll ich mich in Geduld beweisen. Bin jetzt bei 9945 € an Fahrtkosten, Gerichtskosten, Verdienstausfall, mehrere Gutachten und Anwaltskosten.
Und Ergebnis ein Witz...was muss da noch passieren?