Und wieder naht die...
 
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Und wieder naht die Steuererklärung

 
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ihr Lieben, ich hab da ein paar Fragen:

Wann trifft Steuerklasse 2 zu? (habe jetzt die 1, veranlage getrennt seit letztem Jahr)
Wird das Kindergeld hälftig oder komplett angegeben?
Wer kann arbeitsbedingte Kinderbetreuungskosten geltendmachen? Beide  hälftig oder der, der sie tatsächlich auch zahlt?
(Ich bekomme das Kindergeld und in 2008  35€ pro Kind und Monat KU)

Momentan hat jeder einen Kinderfreibetrag bei 2 Kindern. Kann das so bleiben?

Ich hoffe Ihr habt ein paar Tips für mich. Danke!

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2009 00:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1. Steuerklasse 2, wenn Du alleinstehend bist, das heißt, außer Dir und den Kindern kein anderer Erwachsener mit Dir den Haushalt teilt.
2. KG immer 924 Euro pro Kind
3. Der, der sie zahlt. Allerdings wird der Höchstbetrag für die Betreuungskosten immer hälftig aufgeteilt. Achte darauf, dass Dir beim Bescheid die Kosten nicht wieder hälftig draufgerechnet werden. Wenn ja, Einspruch einlegen und dann noch mal nachfragen hier 😉
4. Ja.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2009 00:22
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ui, das ging jetzt schnell, danke!
Stkl. 2 käme dann für nächstes Jahr infrage, da LG und ich seit Januar getrennte Haushalte führen (bei 600 km Arbeitsweg macht sich ein Haushalt nicht so gut und Nebenwohnsitz würde voraussetzen, daß er eine bestimmt Anzahlt von Tagen im Jahr am Hauptwohnsitz verbringt, was aber nicht machbar ist, er ist jetzt ca. einmal im Monat für ein WE hier) Gilt da das  Ummeldedatum oder  der tatsächliche Eintritt der "Haushaltstrennung"?

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2009 00:33
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ihr Lieben,

die nächste Frage: Ich habe in 2008 ab Oktober Kindergeldzuschlag bekommen, wo gebe ich das an? In der Anlage Kind beim Kindergeld? Oder ist das anderswo einzutragen?

Danke schonmal,

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2009 23:03
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

hat keiner eine Idee? :question:

LG
Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2009 23:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

was für ein Zuschlag ist das? Öffentlicher Dienst?? Der wird als Bruttovergütung gezahlt und zählt als Arbeitslohn.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.04.2009 23:35
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

es ist dieser hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.04.2009 23:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nee, der wird nicht eingetragen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2009 00:07
(@frieda)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Danke, dann brauche ich das Feld dafür auch nicht mehr suchen 😉

Liebe Grüße

Frieda

Glaub nicht alles was Du denkst.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.04.2009 00:36