Hallo Ihr Lieben, ich hab da ein paar Fragen:
Wann trifft Steuerklasse 2 zu? (habe jetzt die 1, veranlage getrennt seit letztem Jahr)
Wird das Kindergeld hälftig oder komplett angegeben?
Wer kann arbeitsbedingte Kinderbetreuungskosten geltendmachen? Beide hälftig oder der, der sie tatsächlich auch zahlt?
(Ich bekomme das Kindergeld und in 2008 35€ pro Kind und Monat KU)
Momentan hat jeder einen Kinderfreibetrag bei 2 Kindern. Kann das so bleiben?
Ich hoffe Ihr habt ein paar Tips für mich. Danke!
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Moin,
1. Steuerklasse 2, wenn Du alleinstehend bist, das heißt, außer Dir und den Kindern kein anderer Erwachsener mit Dir den Haushalt teilt.
2. KG immer 924 Euro pro Kind
3. Der, der sie zahlt. Allerdings wird der Höchstbetrag für die Betreuungskosten immer hälftig aufgeteilt. Achte darauf, dass Dir beim Bescheid die Kosten nicht wieder hälftig draufgerechnet werden. Wenn ja, Einspruch einlegen und dann noch mal nachfragen hier 😉
4. Ja.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ui, das ging jetzt schnell, danke!
Stkl. 2 käme dann für nächstes Jahr infrage, da LG und ich seit Januar getrennte Haushalte führen (bei 600 km Arbeitsweg macht sich ein Haushalt nicht so gut und Nebenwohnsitz würde voraussetzen, daß er eine bestimmt Anzahlt von Tagen im Jahr am Hauptwohnsitz verbringt, was aber nicht machbar ist, er ist jetzt ca. einmal im Monat für ein WE hier) Gilt da das Ummeldedatum oder der tatsächliche Eintritt der "Haushaltstrennung"?
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Hallo Ihr Lieben,
die nächste Frage: Ich habe in 2008 ab Oktober Kindergeldzuschlag bekommen, wo gebe ich das an? In der Anlage Kind beim Kindergeld? Oder ist das anderswo einzutragen?
Danke schonmal,
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Moin,
was für ein Zuschlag ist das? Öffentlicher Dienst?? Der wird als Bruttovergütung gezahlt und zählt als Arbeitslohn.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
es ist dieser hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.
Moin,
nee, der wird nicht eingetragen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo!
Danke, dann brauche ich das Feld dafür auch nicht mehr suchen 😉
Liebe Grüße
Frieda
Glaub nicht alles was Du denkst.