Unterhalt als Einma...
 
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Unterhalt als Einmalzahlung

 
(@encina-elora)
Rege dabei Registriert

Hallo,

EU kann man ja, wie ich hier gelesen habe, von der Steuer absetzen, wie ist es dann, wenn der Unterhalt mit einer Einmalzahlung abgegolten werden soll, könnte man das auch von der Steuer absetzen?

LG

ee

Zitat
Topic starter Geschrieben : 17.10.2006 15:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja, bis zu einer Höhe von 13.805 € gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2005.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2006 15:48
(@lordi)
Rege dabei Registriert

Moin,

ja, bis zu einer Höhe von 13.805 € gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2005.

DeepThought

da streiten sich die geister!

leider.

lt. einschlägiger auffassung ist eine einmalzahlung nicht dem unterhalt gleichzusetzen und als solche nicht abzugsfähig!

so sieht das zumindest ein grossteil der leute die das wissen müssen (war bei mir ja damals auch der fall).

ABER:

wer sagt den das du dem FA gegenüber erklären musst das das nur eine einmalige zahlung ist?

betrag reingeschrieben, ex-frau füllt anlage U aus und gut is. 😉

wenns net gut is, kann man immer noch einspruch einlegen usw.

mfg
lordi

AntwortZitat
Geschrieben : 17.10.2006 15:59
(@encina-elora)
Rege dabei Registriert

Ohhh, danke, das ging aber schnell  🙂

Sorry für das falsche Forum.

LG

ee

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 17.10.2006 16:00