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Moin,
ja, bis zu einer Höhe von 13.805 € gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2005.
DeepThought
da streiten sich die geister!
leider.
lt. einschlägiger auffassung ist eine einmalzahlung nicht dem unterhalt gleichzusetzen und als solche nicht abzugsfähig!
so sieht das zumindest ein grossteil der leute die das wissen müssen (war bei mir ja damals auch der fall).
ABER:
wer sagt den das du dem FA gegenüber erklären musst das das nur eine einmalige zahlung ist?
betrag reingeschrieben, ex-frau füllt anlage U aus und gut is. 😉
wenns net gut is, kann man immer noch einspruch einlegen usw.
mfg
lordi
Geschrieben : 17.10.2006 15:59
Topic starter
Geschrieben : 17.10.2006 16:00