Hallo,
ich habe eine notarielle Trennungsvereinbarung, nach der ich freiwillig (und ohne Bindung durch eine Rechtspflicht) einen monatlichen Unterhalt X an meine Ex zahle.
Wir sind diese Jahr noch verheiratet und gemeinsam veranlagt. Die Scheidung erwarte ich für Q1 2008.
Am kommenden Wochenende wird meine Ex die Anlage U unterschreiben.
a.) Ich möchte mit der unterschriebenen Anlage U zum Finanzamt gehen und mir für 2008 einen Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Gibt es dabei etwas besonderes zu beachten?
b) Kann ich die in 2007 geleisteten Unterhaltszahlungen, trotz gemeinsamer Veranlagung, absetzen? Wenn ja, wie geht das, bzw. worauf muss ich achten?
Danke & Gruß,
PiR
Das Leben geht weiter - hoffentlich ...
Hallo,
zu 2008. Ja, Du kannst Dir einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dazu benötigst Du eben die Anlage U, von Deiner Exfrau unterschrieben. Beim Finanzamt musst Du einen sogenannten Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen. Das Finanzamt trägt Dir den steuerfreien Betrag dann ein und verteilt ihn gleichmäßig auf zwölf Monate. Damit wird dieser Freibetrag schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Zu 2007: Nein, nachdem ihr 2007 noch gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werdet, gibt es ja eh schon die günstigere Splittingtabelle. Damit ist der Abzug von Unterhaltsleistungen nicht möglich. ( deshalb wird die Anlage U auch manchmal als Realsplitting bezeichnet )
Halli Hallo,
Du solltest aber folgendes beachten. Der Unterhalt wird Deiner H(ex)e als "Verdienst" angerechnet. Jetzt ist nicht klar wieviel sie bekommt, da du diesbezüglich keine Zahlen genannt hast. Aber bedenke: Auch sie wird eventuell vom Finanzamt aufgefordert Steuern zu zahlen. Hier kommt es darauf an, wie die Vereinbarung vor Gericht lautet. Ich nehme an, dass ihr eine Vereinbarung getroffen habt, dass sie die Anlage U unterschreiben muss und das alle ihr daraus entstehende n Nachteile von Dir zu tragen sind und das alle Vorteile Dir zugute kommen. Tja, toll, dann wirst Du solange Du die Anlage U von ihr unterschreiben lassen wirst und die Unterhaltszahlungen in Deiner EKst. geltend machst ,auch dazu verpflichetet sein die ihr entstandenen Nachteile auszubaden.
Auch hier ein Tip:
Meine Ex versuchte dann naiver Weise lediglich den Unterhalt bei ihrer Ek anzugeben, sie hat jedoch nicht versucht ihre Altersvorsorge, bzw. Krankenversicherung mindernd anzugeben. Für letztes Jahr wollte Sie dann einige hundert Euro haben (Bescheid des Finanzamtes).
Ich hab ihr den Vogel gezeigt und habe die Zahlung verweigert, da sie nicht in der Lage ist die EK sachgerecht auszufüllen.(Und sowas hat mal als Bürokauffrau gearbeitet) :rofl2:
Ich habe bis heute nichts mehr gehört. Du solltest darauf achten, dass die H(ex)e ihre EK auch sachgerecht verfasst und nicht einfach denkt, "ach wenn ich dem Finanzamt was zahlen muss, dann muss das ja mein Ex sowieso übernehmen, also streng ich mich erstmal garnicht an darüber nachzudenken. "
Watch out!
Outlaw