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Unterhalt für volljähriges Kind absetzbar??

 
(@ralfk)
Zeigt sich öfters Registriert

Schönen guten Tag  Ihr Lieben zus.,

ich zerbrech mir mal wieder den Kopf wie ich genau die bald anstehende Auseinandersetzung mit dem Landkreis zwecks Unterhaltsforderungen (hier Bafög-Vorrausleistungen) für meinen mittlerweile
25. jährigen Sohn ( in schul. Ausbildg. zum Physiotherapeuten , seit April 2013 auch verheiratet ) angehen soll und hätte gerne gewusst, ob ich den vielleicht dann zu zahlenden Unterhalt steuerlich absetzen kann.
Ich selber habe Lohnsteuerkl. 1,  bin gesch. und habe noch eine Tochter, bei mir wohnend, ab August 2013 in Ausbildung stehend. Mein unbereinigtes Netto inklusives alles liegt bei ungefähr 38000 Euro.

Seit September 2012 macht mein Sohn ( ebenso wie seine Frau ) nun diese schul. Ausbildung, er hat vorher aber bereits mal eine mehrmonatige, bzw. einen kurzzeitigen Versuch einer anderen Ausbildung abgebrochen. Das BafögAmt zahlt ihm ca. 540 Euro, Kindergeld fällt weg, seine Frau bekommt kein Bafög. Beide haben noch geringe Nebeneinkünfte ( geschätzt 400 Euro )

Er zahlt Studiengebühren, ca. 250 Euro, wohnt ca. 700km von mir entfernt zusammen mit seiner Frau bei seinen Schwiegereltern im Haus, es gäbe aber auch hier bei uns  eine Ausbildungsmöglichkeit zum Physio.

LG....Ralf

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2013 12:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Ralf,

Kindesunterhalt - egal, ob das Kind nun minderjährig oder volljährig ist - ist nach meiner Kenntnis grundsätzlich nicht steuerlich absetzbar. Möglicherweise gibt es eine Berücksichtigungsmöglichkeit über die entsprechenden Freibeträge; da wissen steuerkundige User wie @Lausebackesmama aber besser Bescheid als ich.

Was mich allerdings wundert: Bei 540 EUR Bafög und 400 EUR eigener Einkünfte (oder auch 200, falls dieser Betrag von beiden verdient wird), ist die Tür für Unterhaltszahlungen eigentlich zu, denn der Bedarf auswärts lebender Kinder in Ausbildung oder Studium liegt aktuell bei 670 EUR. Welche Beträge reichst Du denn da aktuell noch über den Tisch?

Die Wahl des Ausbildungsortes und seines Lebensmittelpunktes ist Deinem Sohn überlassen; selbst wenn es bei Dir im Nachbarhaus eine Ausbildungsmöglichkeit gäbe, müsste er diese nicht wahrnehmen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2013 13:14
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin,

ich denke es geht hier hauptsächlich um den Anteil an der BAFöG-Vorausszahlung in Form von Unterhaltszahlungen, die Ralf bezahlen soll.

Klar, zusätzlich sollte da nichts mehr kommen.

Grüßle

PvF

PS: Ralf: Was hast du denn seit März unternommen?

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2013 13:25
(@ralfk)
Zeigt sich öfters Registriert

Also..............

das Bafög-Amt wollte Ende 2012 zunächst einmal das ich meinem Sohn monatlich über 500 Euro Unterhalt pauschal überweise. Sie haben das aufgrund ihrer Berechnung einfach so festgestellt.
Daraufhin habe ich ihnen geschrieben, das ihre Berechnung fehlerhaft ist und ich nichts zahlen werde. Sie haben nicht mein bereinigtes Netto ermittelt,das interessiert sie scheinbar auch nicht, und wollen auch nicht den nachehel. Unterhalt, den ich momentan noch an meine Ex entrichte (ca.566 Euro pro Monat) anerkennen, obwohl dieser betitelt ist. Zugleich bin ich natürlich auch noch meiner Tochter,17j, lebt bei mir, unterhaltspflichtig. Den nachehel. UH an meine Ex-Frau zahle ich noch bis Februar 2014, danach bin ich verpflichtet an ihre Rentenkasse  aus meinem Urteil zum schuldrechtlichem Versorgungsausgl. monatlich etwa 390 Euro zu entrichten.

Dann ging ds Bafög-Amt ab Oktober 2012 in Vorrausleistung und zahlten meinem Sohn ab Oktober 2012 bis Mai 2013 monatlich 354 Euro und jetzt nach seiner Hochzeit 540 Euro bis September 2013. Und schrieben mir, das ich nunmehr nur noch die Gelegenheit hätte den vollen Betrag von knapp 5000 Euro ( für sein erstes Schuljahr) bis Ende September 2013 an sie zu entrichten. Danach wollen sie gegen mich Zivilgerichtsklage erheben.

Gleichfalls wird er nachtürlich für die nächsten 2 Jahre auch noch Bafög beantragen, denn die schul. Ausbildung dauert 3 Jahre. Das wären dann zusammen fast 18000 Euro Unterhalt.

LG.....Ralf 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2013 15:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn für das Kind kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht, kann dort Unterhalt als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Allerdings mindern alle Einkünfte und Bezüge der Kindes den absetzbaren Betrag. Das heißt im deinem Fall bei den genannten Beträgen: theoretisch ja, praktisch Nein, er hat zu viel Einkommen

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2013 16:09