Hallo zusammen,
zuerst mal eine kurze Schilderung des Falles !
Ich lebe seit Juni 2005 von meiner Ex getrennt, wir sind seit dem 15.11.2006 geschieden.
In 2005 hatte ich Steuerklasse 3, sie 5, seit 2006 bin ich in Steuerklasse 1.
Seit 1.1.2006 zahle ich den festgesetzten Unterhalt von KU(1) 505€ KU(2) 505€ und TU/EU von 542€, also 1552€ pro Monat.
In 2005 habe ich Aufgrund meiner Steuerklasse 3 für die 7 Monate KU(1) 3767€ KU(2) 3767€ und TU 11331,83 € überwiesen,
also durchschnittlich 2695,12 € pro Monat.
Nun streiten wir über die Steuererklärung 2005.
Sie will getrennte Veranlagung weil Sie dann 4500€ zurück bekommt, ich aber 7500€ nachzahlen muß,
oder Sie will von mir die 4500€ und die zusammenveranlagung wäre OK!!!
Sie will mich also auf Steuerklasse 1/4 zurückrechnen, hat aber Unterhalt von 3 genommen.
Mir platzt zu langsam die Hutschnur, denn ich bin das gemolken werden echt satt!!!
Wer weiß Rat !!
Gruß Albatros_9
Hi,
zuerstmal mach´dir keine Gedanken, alle "unsere" Exen sind so 😉
kuck mal hier http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-718.html
und
hier http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-415.html.
und hier mein Topic zu dem Steuerthema:
http://www.vatersein.de/modules.php?name=Forum&topic=7599.msg76889#msg76889
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
ts - was 13 Sekunden ausmachen können :rofl2:
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Albatros_9,
sorry, wenn ich Dir auf Deine Frage nicht antworten kann. Dein Fall aber dient als sehr deutliches Beispiel dafür, was man bereits im Trennungszeitpunkt unbedingt alles beachten sollte, weil es einem sonst zwar sehr spät, aber trotzdem äußerst schmerzhaft auf die Füße fallen kann:
Entweder sofort die Steuerklasse auf 1 ändern (auch wenn man das nicht "muß"), damit der KU/TU/EU nach dem dann verringerten Nettoeinkommen berechnet wird.
Oder aber in einer Trennungsfolgevereinbarung verbindlich festschreiben, daß sich die Ex zur gemeinsamen Veranlagung verpflichtet.
Ist keines dieser beiden Dinge zeitnah geregelt worden, steht viel Ärger an, wie Dein Fall jetzt zeigt.
Gib doch mal an, wie hoch die Erstattung/Nachzahlung im Falle einer gemeinsamen Veranlagung wäre.
Viele Grüße Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Im Falle einer gemeinsamen Veranlagung ist das eine Erstattung von ca. 500 €
Moin Albatros,
trink heute Abend einen Beruhigungsschnaps und verfahre so, wie
ich und lsw und alles wird gut 😉
Schreibe nach deinem Drink das Briefchen an die EX, und schicke einfach eine Steuererklärung mit gemeinsamer Veranlagung ans FA.
Das FA fragt dann schon was du machen willst, zumindest mich hatten die gefragt ob ich EX verklagen möchte.
Somit mußt du auch noch keine Steuern nachzahlen, und wenn EXe nicht zustimmt verliert sie den Prozess und hat alle Kosten am Hals.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Sie hat definitiv getrennte Veranlagung beim FA beantragt !!!!
Was soll ich machen ????? ( Ist nen rechenexemple )
1. Auf zusammenveranlagung klagen !!! (Würde 100 € bringen )?????
2. Auf Schadensersatz klagen !!! ( würde ca. 15.000 ) betragen??????
3. Egal was auch immer zusätzlich auf Paragraphen 1579 Nr. 4?????
( Titel da Nachscheidungsfolgevereinbahrung zu GA )
Für euch noch mehr Fakten !!!
Hat seit 2001 ( für mich nachweislich seit 25.09.2005 ) eine Beziehung zum Chef ( 1. vorstellen auf einer Familienfeier )
Wohnt in einem Eigenheim ( voll abbezahlt ) 1.300 Netto € Einkommen (2*505 ) KU ( 200% DT) Kinder sind 14 und 16 und 524 € Eu
Mir bleiben z.Zt. ca 1300 € (Netto)
Hatte folgenden Brief per Einschreiben abgesendet
Hallo XXXXXXXX,
mein Steuerberater informierte mich, dass du nicht der Zusammenveranlagung zustimmtest und statt dessen die getrennte Veranlagung wähltest.
Dies ist im Einklang mit dem Einkommensteuergesetz durchaus legitim.
Da du mir jedoch dadurch einen massiven finanziellen Schaden zufügen würdest, wärest du im Rahmen der (nach-)ehelichen Solidarität verpflichtet, deine Zustimmung zu geben. Deine Zustimmung kann ggf. durch ein Gericht ersetzt werden.
Auch der im Jahr 2005 geflossene Unterhalt, berechnet aus Steuerklasse 3/5, muss dann entsprechend deines Wunsches auf getrennte Veranlagung nachträglich angepasst werden, da die Berechnungsgrundlage durch deine Entscheidung verändert ist und dies ansonsten zu einer doppelten Belastung für mich führen würde. Mit diesen Zahlungen wurde ja bereits dein Steuernachteil mehr als ausgeglichen. ( Siehe Anlage 1 )
Ich gehe davon aus, du wusstest das alles nicht und deine Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung wird nun problemfrei erfolgen.
Abschließend der Hinweis vorbeugend: Für den Fall, dass ich unnötigerweise Klage wegen deiner fehlenden Zustimmung einreichen müsste, oder einer Schadensersatzklage in Höhe von 15.502,11 € ( Aufgeteilt in 7.268,28 € Steuernachzahlung, sowie 8.233,83 € zuviel gezahlter Unterhalt für 2005 ) sehe ich auch aufgrund der Mutwilligkeit deines Vorgehens einen klaren Verstoß gegen den Paragraphen 1579 Nr. 4 BGB .
Es grüßt dich
XXXXXXX
Sie hat definitiv getrennte Veranlagung beim FA beantragt !!!!
Was soll ich machen ?????
hi albatros,
schritt 1: sofort die gemeinschaftliche veranlagung beantragen,
ohne angaben zu einkommen und unterschrift von ex
dafür mit anschreiben an´s FA, dass du im falle einer nichtzustimmung
ex auf ebendiese verklagen wirst (kopie deines schreibens an ex fügst du bei)
und das am besten alles ganz flott
schritt 2: den EU loswerden,
dazu heut abend mehr, denn es ist kein
Verstoß gegen den Paragraphen 1579 Nr. 4 BGB
sondern exens verhalten erfüllt den tatbestand des 1579,
und das nicht nur in nr. 4.
lg und einen schönen tag
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
noch was, albatros,
wenn du irgendwo in den posts über den hinweis stolperst,
ex könne ihre zustimmung zur gemeinsamen veranlagung
von deiner zusicherung abhängig machen,
ihr den steuerlichen schaden durch die nicht-getrennte veranlagung zu erstzen,
so gilt dieses nicht für dich.
ihren steuerlichen nachteil glichst du - wie von dir bechrieben - bereits über den
hohen EU aufgrund der alten st.-kl. III aus (2-mal abkassieren is´nich´ :wink:)
ex hat zuzustimmen, ohne wenn und aber. punkt.
tut sie´s nicht, musst du halt klagen,
das - an dieser stelle tatsächlich vorhersehbare - urteil ersetzt ihre unterschrift,
ex trägt die kosten des verfahrens
... und du hast ein schönes verwirkungsargument
(aus heutiger sicht ärgert es mich fast, dass ich ex damals die (BGH-)urteile dritter mitgeschickt habe.
sie "fühlte" sich dermaßen im recht, dass es für sie lehrreich (und für mich genugtuend) gewesen wäre,
sie hätte ihr "eigenes" urteil bekommen (und ich gabz nebenbei ein zusätzliches verwirkungsargument)
damals hoffte ich (träumer) noch immer auf eine friedliche trennung, nun ja ...)
lg
wolf
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)