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Liebe Experten,
2015 erhielt ich erstmalig Unterhaltsvorschuß.
Führt das nun dazu, dass ich nur noch den halben Kinderfreibetrag bekomme?
Danke und Gruss,
gardo
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2016 19:57
Hallo,
ja, die Übertragung ist dann nicht möglich.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Geschrieben : 05.06.2016 20:47
Danke LBM!
Auch wenn ich natürlich gerne was anderes gehört hätte.
Gruss,
gardo
Themenstarter Geschrieben : 05.06.2016 22:49