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Unterschied zwischen Haupt- Nebenwohnsitz

 
(@onkeltom)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und guten Abend allerseits,

ich mache es mal kurz und knapp...
Macht es irgendeinen Unterschied wenn die Kinder mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei mir gemeldet sind?
Dabei meine ich nicht ausschließlich steuerrechtlich sondern auch im Allgemeinen.

Ich beschreibe meine Gesamtsituation mal im entsprechenden Unterforum und verlinke den Beitrag dann hier. Das macht es sicher einfacher sich ein Bild zu machen.

Ich bedanke mich schon mal für Eure Zeit und Antworten!

Ciao,
Onkel Tom

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2015 23:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Was ist mit allgemeinen Unterschieden gemeint? Bestandteile des Sorgerechts, oder Auswirkungen auf den Unterhalt? Planung der Ferien und damit Gestaltung des Umgangsrechtes - oder was? Bitte etwas spezifischer, ansonsten kann man nicht darauf antworten.

LG oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 03:10
(@onkeltom)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie

Ich meine damit ob sich daraus in irgendeiner Form Rechtsfolgen ergeben. Konkreter kann ich es eben aus Unkenntnis sämtlicher Rechtsformen nicht machen.

Ciao,
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2015 03:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ganz allgemein möchte ich mal behaupten, dass am Wohnsitz des Kindes gar nichts konkret festgemacht wird. Da müssen dann weitere Umstände auch tatsächlich vorhanden sein. Am Wohnsitz wird eigentlich nur der ständige Aufenthalt des Kindes (könnte in einem Rechtsstreit Auswirkung auf das ABR oder sogar auf das SR haben) und der Anspruch auf den Bezug des Kindergeld es festgemacht werden, ebenso die zuständige Schule. Ist aber alles "kann" - nicht "muss". Von daher ist m.E. nichts expliziet damit verbunden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 03:23
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Am Wohnsitz wird eigentlich nur  [...]  der Anspruch auf den Bezug des Kindergeld es festgemacht werden,

zur Konkretisierung: das KG kann auch an den ET ausgezahlt, der nicht den HWS bei sich hat. Muss halt nur gemeinsam ggü der Behörde erklärt werden.

Und Schule: dass kann ja auch als Vorteil genutzt werden, wenn es bei zwei (nahen) Schulbezirken. die Auswahl der Schulen vergrößert.

Gruß. Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2015 03:29
(@onkeltom)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

ich habe nun die Kinder nachträglich zum Tag des Auszug der KM mit NWS auch ohne Zustimmung der KM beim mir angemeldet. Die Sachbearbeiterin war sehr zuvorkommend! Nähreres dazu im anderen Thread Behörden...

was ich bisher zu diesem Thema zusammtragen konnte ihr in kurzen Stichpunkten:
Hauptwohnsitz (HWS)
lebensmittelpunkt + indiz bei abr
default auszahlung kindergeld
alleinerziehendenfreibetrag wenn beide single (wenn nur einer single dann kann er diesen auch mit NWS geltend machen)
schule des einzugsbereichs (Vorteil vom dem totoHH sprach)

Nebenwohnsitz (NWS) = freibetrag nach günstigerprüfung bzgl. KG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2015 05:53
(@Inselreif)

schule des einzugsbereichs (Vorteil vom dem totoHH sprach)

ist abhängig vom Bundesland

Nebenwohnsitz (NWS) = freibetrag nach günstigerprüfung bzgl. KG

:question:
Der (halbe) KFB ist völig unabhängig vom Wohnsitz.
Der (halbe) Freibetrag BEA kann auf den Betreuungselternteil übertragen werden, wenn das Kind beim Umgangselternteil nicht gemeldet ist. Aber: 1. kann der mutwillige Antrag auf Übertragung gegen die nacheheliche Solidarität verstossen und 2. kann der Umgangselternteil der Übertragung widersprechen und (dem Finanzamt) die tatsächliche Betreuung anderweitig nachweisen. Auch damit kommt dem Wohnsitz nur Indizwirkung zu.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2015 09:45
(@onkeltom)
Schon was gesagt Registriert

Moinmoin Inselreif,

danke für die Präzisierung!
Gilt das mit der nachehelichen Solidarität auch wenn man nicht verheiratet war? Nur interessehalber...

Ciao,
Tom

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2015 11:59
(@Inselreif)

Hi Tom,

wenn man nicht verheiratet war, gibt es natürlich kein "nachehelich".
Dann muss man (etwas schwächer aber nicht unmöglich) über "rechtsmissbräuchlich" argumentieren.

Ergänzend zur Vorsicht: beides gilt natürlich nur bei mutwilligem Antrag. Also einem, der dem Antragsteller keinen Vorteil bringt. Der Vorteil wäre, wenn die Freibeträge günstiger sind als der Kindergeldbezug.
Das ist normalerweise nur bei relativ hohem Einkommen der Fall.
Wird aber der Freibetrag BEA voll übertragen und der KFB bleibt 1/2 (also man hat faktisch 3/4 des Gesamtfreibetrags), wird das Kindergeld trotzdem nur hälftig angerechnet. Dadurch ist die Konstruktion schon bei niedrigeren Einkommen günstiger. Bitte also mit dem geschätzten Einkommen der Holden sehr genau nachrechnen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2015 13:08
(@meziel)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich verstehe nur Bahnhof  :redhead:

Wofür steht die Abkürzung BEA?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2015 21:07




(@Inselreif)

"Betreuung und Ausbildung"

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2015 23:35