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Veranlagung im Trennungsjahr - Ex praktiziert "Teilverweigerung"

 
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

da ich mich letztes Jahr von meiner Frau getrennt habe (Scheidungsantrag ist gestellt), habe wir ja für das Jahr 2010 noch die Möglichkeit einer gemeinsamen Veranlagung.
Da unsere Einkommen in ihrer Höhe sehr unterschiedlich waren, macht diese Veranlagungsform auch wirklich Sinn.

Nun hat meine Ex zwar zugesagt, an der gem. Veranlagung teilzunehmen - sie rückt aber mit den notwendigen Unterlagen nicht heraus.
Sie hat letztes Jahr Fortbildungskurse im Wert von ca. 3000 Euro besucht und darüber hinaus dürften private Vorsorgeaufwendungen von ca. 600 Euro angelaufen sein.

Wenn ich lediglich die Daten ihrer Jahresbescheinigung nutze (die habe ich bekommen), so wird für uns eine Steuernachzahlung von ca. 1.300 Euro fällig. Wenn sie mir die vollständigen Belege (samt Kontoauszügen) geben würde, so würde die Nachzahlung um ca. 820 auf 480 Euro reduziert.

Ich habe sie gestern auf die hohe Steuernachzahlung hingewiesen. Sie meinte aber, dass sie mir nicht mehr Unterlagen geben möchte (sie hat wohl etwas zu "verstecken").

Wenn ich den steuerlichen Vorteil (bzw. die Minderung der Nachzahlung) wegen ihr nicht realisieren kann - könnte das dann unterhaltsrechtlich von Bedeutung sein?

Mfg
koala

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2011 18:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

gib die Steuererklärung ab und bitte das FA eventuell fehlende Unterlagen bei Deiner Ex anzufordern.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 07.03.2011 20:32
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Eine klarstellende Nachfrage @LBM: Koala soll die Steuererklärung mit den hohen (ungefähren) Werbungskosten für Fortbildung der Ex sowie deren (geschätzten) Vorsorgeaufwendungen einreichen und das FA bitten, falls die Belege benötigt werden, diese bei Ex einzufordern?

Was würde passsieren, wenn Ex plötzlich nichts mehr von ihren Ausgaben weiß? Würde Koala dann ein Prob mit dem FA bekommen?

Gruß Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2011 00:50
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Toto,

die Ex muss ja die Steuererklärung mit unterschreiben. Tut sie das nicht, so sollte er die Steuererklärung mit Antrag auf Zusammenveranlagung abgeben und darum bitten, die Anlage N (nichtselbständige Einkünfte) sowie die dazugehörigen Belege bei Ex direkt anzufordern. Gleiches gilt für die fehlende Unterschrift. Auch im FA ist ja bekannt, dass die Zusammenveranlagung zivilrechtlich eingefordert werden kann.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2011 00:55