Hallo zusammen,
die Kindesmutter hat mit allen Mitteln den Umgang boykottiert.
Habe ( erfolgreich ) geklagt.
Sehe mein Kind regelmässig, die Kindesmutter hat es akzeptiert.
Bin berufstätig, liege wegen 13ten Einkommen 8 € über dem aktuellen SB.
Ich habe Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe beim Umgang Wikipedia gelesen.
Wer trägt die Gerichts/Anwaltkosten ?
Wie hoch ist der Streitwert ?
Bedeutet das, dass ich sofern ich mehr verdiene die Kosten tragen muss ?
Verdiene nächsten Monat vermutlich unter 1300 € Netto. Nach Abzug KU und Werbungskosten = 987 € bei weit über 1500 € Bruttoeinkommen ?
SGB 2 bedürftig.
Hi Gum,
wenn das Verfahren bereits abgeschlossen ist, trägst Du die Dir auferlegten Kosten selber. Nachträgliche Verfahrenskostenhilfe gibt es nicht.
Gruss von der Insel
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Habe bereits vor dem Verfahren Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung genehmigt bekommen.
Bin aber skeptisch. Mein Anwalt war der Meinung, dass auch Stromkosten zu den Mietnebenkosten gehören.
Ich dachte bei einem Verkehrsunfall trägt der Unfallverursacher die Prozess und Anwaltkosten. Es gibt ein Streitwert.
Bekommt man eine Rechnung vom Familiengericht nachdem das Verfahren abgeschlossen ist ?
Mache mir Sorgen, wenn ich 100 € Prozesskostenhilferaten zahlen müsste, würden mir wegen KU und Werbungskosten 887 € verbleiben. Trotz 1800 Brutto.
Ich dachte bei einem Verkehrsunfall trägt der Unfallverursacher die Prozess und Anwaltkosten. Es gibt ein Streitwert.
Ja und? Reden wir hier von einem Verkehrsunfall oder einem Umgangsverfahren? Im Übrigen trägt die Kosten nicht "der Unfallverursacher" sondern derjenige ganz oder teilweise, dem sie ganz oder teilweise auferlegt werden. Das ist im familiengerichtlichen Verfahren nicht anders.
Das ist alles recht verwirrend. Zum einen sagst Du, Du hättest erfolgreich geklagt und die Mutter akzeptiert den Umgang. Zum anderen läuft das Verfahren noch weiter?
Wenn Du einen VKH-Beschluss hast, gilt das was in dem Beschluss steht. Rechnungen für Gerichtskosten oder den eigenen Anwalt kommen nicht. Lediglich die Gegenseite könnte ihre Kosten gegen Dich festsetzen lassen, wenn Dir diese vom Gericht auferlegt werden.
Üblicherweise werden aber im Umgangsverfahren die Kosten gegeneinander aufgehoben, so dass die Gegenseite ihre Kosten selbst tragen muss. Deine Kosten (die zunächst von der VKH gedeckt sind) wären dann je nach Verfahrensverlauf knapp 800 bis gut 900 Euro.
Die VKH wird regelmässig, in der Regel ab Abschluss des Verfahrens jährlich, überprüft. Wenn sich daraus Raten ergeben, musst Du diese dann zahlen bis die Kosten gedeckt sind, höchstens aber 48 Raten. 100 Euro Rate halte ich bei Deinen Einkommensverhältnissen für sehr unwahrscheinlich. Dazu müsste man aber, wenn es so weit ist, mit den genauen und vollständigen Zahlen rechnen. Vier Jahre nach Verfahrensabschluss können dann keine Raten mehr festgesetzt sondern nur noch schon festgesetzte Raten abgesenkt werden.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
wir reden über ein Umgangsverfahraren. (Verkehrsunfall war nur ein Beispiel ! )
Mit erfolgreich geklagt meinte ich, dass ich mein Kind regelmässig sehe ( das bedeutet für mich erlogreich )
Vorher war es leider nicht möglich.
Das Verahren läuft tatsächlich weiter. Es gab im Mai 2014 eine Gerichtsverhandlung.
Weder meine Ex, mein Anwalt noch ich haben ein Schriftstück erhalten, dass das Verfahren abgeschlossen ist.
Die Jugendambearbeiterin muss schwer krank sein, da viele Terimine wegen Krankheit abgesagt wurden. ( Ironie )
100 Euro Ratenzahlung, ist tatsächlich etwas übertrieben, aber nicht utopisch. Sonderzahlung dank Verdi e.t.c.
Falls ich " nur " 900 € in 4 Jahren zurückzahlen müsste könnte ich damit leben, warte die Rechnung ab ! Danke für Deine Hilfe !