Hallo,
meine Ex und ich haben uns im Januar 2009 getrennt. In einem im Februar 2009 notariell beglaubigten Trennungs- und Ehescheidungsfolgenvertrag hat meine Ex die Ferienwohnung überschrieben bekommen und ich das bis dahin gemeinsame Haus (samt hoher Hypothekendarlehn). Gleichzeitig habe ich meiner Ex und den 3 Kindern, die bei Ex wohnen, bis zum Ende der Grundschulzeit (Ende 2013) ein Wohnrecht bei gleichbleibender Miete eingeräumt, weil ich wollte, dass die Trennung für unsere Kinder möglichst leicht wird.
Im März 2009 bin ich aus dem Haus aus- und in eine Mietwohnung eingezogen. Die Steuerklasse habe ich leider erst zum 01.06.2009 von 3 auf 4 geändert. Die Scheidung wurde im März 2010 beantragt.
Nun war ich für die Steuererklärung 2009 beim Steuerberater um die Einkommenssteuererklärung für 2009 durchzuführen. Bisher habe ich dies immer selbst gemacht, aber wegen der Vermietung wollte ich keine Fehler machen.
Der Steuerberater sagt mir nun: Bei einer gemeinsamen Veranlagung wären die Verluste aus der Vermietung nicht anzusetzen. Ich könnte wählen, ob ich gemeinsame Veranlagung oder Verluste aus V+V ansetzen möchte. Beides zusammen ginge nicht.
Ist diese Aussage richtig ?
Liebe Grüße,
Thomas
Moin,
das klingt zuerst komisch, ist aber richtig.
Der Grund liegt darin: Kosten für die Miete sind nichtabzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG). Wenn Deine Ex Dir Miete zahlt und Du dadurch Verluste aus VuV erzielst, würde sie letztlich ihre Miete durch die gemeinsame Veranlagun als Verluste geltend machen. Da wären andere Steuerpflichtige dann im Nachteil, oder anders ausgedrückt. Jeder Eigenheimbesitzer könnte sonst einen Mietvertrag mit dem Ehepartner machen und somit Kosten steuerlich geltend machen, die sonst als Kosten der priv. Lebensführung vom Steuerabzug ausgeschlossen sind. Das ist gegenüber reinen Wohnungsmietern, die Miete nicht steuerlich geltend machen können, nicht vertretbar.
Verträge zwischen nahen Angehörigen müssen diverse Voraussetzungen erfüllen, um steuerlich anerkannt zu werden.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
danke für deine schnelle und verständliche Antwort.
Dann werde ich mir mal ausrechnen lassen, was für mich günstiger ist: Gemeinsam veranlagen oder Verluste aus V+V ansetzen.
Liebe Grüße,
Thomas