Verlustverrechung
 
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Verlustverrechung

 
 elwu
(@elwu)

Hallo,

ich hacke gerade meine Steuererklärung für 2009 in die SteuerSparErklärung 2010 der akademischen Arbeitsgemeinschaft. Für '08 hatte ich in '09 Gewinne aus Veräußerungsgeschäften versteuert. In '09 habe ich mit ebensolchen einen kleineren Verlust herbeispekuliert. Die Software schlägt einen Rücktrag vor, den würde ich natürlich gerne ausnutzen. Wie ist da der Ablauf, reicht das ankreuzen und das FA macht dann automatisch eine Nachberechnung des '08er Steuerbescheides?

/elwu

Zitat
Geschrieben : 04.03.2010 17:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja, da sollte ankreuzen reichen. Die Verlustverrechnung erfolgt analog § 10d EStG, das ist dann auch die Änderungsvorschrift für den Rücktrag auf einen bestandskräftigen Veranlagungszeitraum.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 21:55