Verweigerung der st...
 
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[Sticky] Verweigerung der steuerlichen Varanlagung im Trennungsjahr.....Vorgehensweise

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(@babbedeckel)
Registriert

Hi @all,

da meine EX der Zusammenveranlagung nicht zustimmt(steht im Schreiben ihrer RAin), kommt auf mich ein guter Brocken zu (sind ca. 6000 Mücken)  😡
Ich weiß, u.a. dank vs  :thumbup:, daß ich dann zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen kann.
Wie wir alle wissen, dauert es relativ lange, bis so eine Verhandlung vonstatten geht.
zeitlicher Ablauf wird sein:
- EX reicht die getrennte Veranlagung ein
- Ich werde aufgefordert ebenfalls die Est.-Erklärung abzugeben
- Ich bekomme den Bescheid
...ich muß blechen ... erstmal

Ab wann kann ich denn auf Schadensersatz klagen ?
Erst ab Eingang,des Schreibens der Steuernachzahlung, vom FA ?
Oder
Schon früher, wenn der Steuerberater seine Berechnung gemacht hat.
Da ich weiß, daß das FA die Knete, innerhalb 3 Wochen, zurückverlangt, möchte ich wissen, ob es
evtl. eine Möglichkeit der Verzögerung gibt, um den Zeitraum zwischen der Steuernachzahlung und
des Gerichtstermins, zum Schadensersatz, so kurz wie möglich zu halten.

Ach ja, der SB vom FA meinte nur, da könne er nix machen, wenn EX eine alleinige Veranlagung wünscht.
Naja, habe ich mir eh gedacht.

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

Zitat
Topic starter Geschrieben : 09.10.2006 15:59
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin babbedeckel,

ich bin nicht der Steuerfachmann; da kann Dir möglicherweise sky detailliertere Auskünfte geben.

Mir fällt bei Deinem Posting allerdings der Grundsatz der "nachehelichen Solidarität" ein. Beleuchte die anstehenden (Unterhalts-)fragen doch auch mal aus diesem Gesichtspunkt. Vor allem, weil Madame bei Alleinveranlagung selbst ja möglichweise auch eine höhere Steuerlast hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 16:21
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@brille007, die "nachehelichen Solidarität" juckt das FA nicht. Das ist dann eine
zivilrechtliche Sache  :knockout: ...sprich ich muß EXchen dann auf Schadensersatz verklagen.
Bezüglich Unterhalt...wäre auch ´ne Idee, um ihren TU/EU wegfallen zu lassen,
wegen "Böswilligkeit"..."Unzumutbarkeit".
Nö EX bekommt vom FA genügend zurück, da sie Lst.-Klasse 5 war. Ich war 3.

Gruß
babbedeckel, der sich immer freut, wenn man/frau Phantasie walten läßt  🙂

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 09.10.2006 16:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Babbedeckel,

naja, so ganz richtig ist es nicht, das FA kennt das mit der nachehelichen Solidarität auch. Steht halt im Widerspruch dazu, dass getrennt veranlagt werden muss, wenn einer die getrennte Veranlagung wählt.

Du könntest natürlich zum Zeitschinden erst mal Einspruch einlegen. Des weiteren könntest Du Stundung beantragen.

Selbst wenn beides abgelehnt wird, bringt es ein bißchen Aufschub.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 17:02
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo babbedeckel,

warum so kompliziert, wenn´s viel leichter (und billiger) geht

nicht exchen auf schadensersatz verklagen,
sondern auf zustimmung zur gemeinsamen veranlagung !

zitat aus meinem schreiben an mein exchen:

Deine Zustimmung zur Zusammenveranlagung ist nicht formgebunden und muss auch nicht durch Unterschrift unter einer gemeinsamen Steuererklärung erfolgen, weshalb die Zustimmung durch Verurteilung zur Erteilung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung als gegeben anzusehen ist.
(vergl. OLG Frankfurt v. 24. 8.1989 – 3 WF 43/89, FamRZ 1989, 1321)

musst´ ihr natürlich zusichern, den steuerlichen nachteil,
den sie durch die schlechtere steuerklasse ab trennung zu erleiden hat, auszugleichen

(oder mit deinen forderungen gegen sie zu verrechen :wink:)

kriegst noch ne pn

lg

wolf

edit:

rechtschreibung verbessert  :redhead:

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 17:22
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@lsw, leider nimmt mein EXchen noch nicht einmal Einschreiben(mit Rückschein)
entgegen.  😡
Das mit der Zustimmung auf gem. Veranlagung werde ich natürlich versuchen,
aber der SB vom FA meinte "Bei Ihren privaten Dingen mischen wir uns nicht rein..."
Ich werde auf jeden Fall eine Steuererklärung diese Woche abgeben.
FA wird wohl nicht so mitspielen.

Was mich auch noch wundert, daß ihre RAin so mitspielt. Ob die das mit dem Zugewinn verrechnen
wollen !? hmmmm.....

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 09.10.2006 18:46
(@Platt)

Hi,

ich habe nicht mehr alles genau im Kopf. Daher die Frage, um welches Jahrgeht es hier und wart Ihr in dem Veranlagunszeitraum schon getrennt?

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 18:52
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

leider nimmt mein EXchen noch nicht einmal Einschreiben(mit Rückschein

dann machst´ es halt so, wie ich dir anderer stelle schon mal vorschlug:

zustellung in anwesenheit eines zeugen
(oder per GV schlug man dir, glaub, ich alternativ vor)

aber der SB vom FA meinte "Bei Ihren privaten Dingen mischen wir uns nicht rein..."

hattest du den selben SB wie ich ?  😉

klar sagen die das, is ja nun mal auch viel leicher so
und mehr rumkommen tät für´s FA nebenbei auch noch ...

lass dich nicht in boxhorn jagen, erklär dem guten SB,
dass wenn er deine gemeinschaftliche veranlagung nicht bearbeiten  will,
solange exchens unterschrift nicht drunter ist,
dann müsst´er eben warten, bis du sie dazu verklagt hast

bei mir hat´s mit den beiden schreiben, die ich dir schickte, geklappt
was das FA veranstaltet hat, exchen zur unterschrift zu bewegen, kann ich nicht sagen

aber es hat geklappt
und zwar völlig stressfrei

zumindest für mich  😉

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 19:08
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich bin nicht der Steuerfachmann

*kuckuck*

Wir brauchen da gar nicht groß orakeln. Der BGH hat hierzu eindeutig entschieden (>hier<)und die Ex hat kein Wahlrecht. Der Ausgleich im Innenverhältnis entstammt einer veralteten Rechtsauffassung des OLG Hamm (>hier<).

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 19:45
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Wir brauchen da gar nicht groß orakeln. Der BGH hat hierzu eindeutig entschieden (>hier<)und die Ex hat kein Wahlrecht. .

aha  :redhead: klingt ja super. Na dann werde ich mal die Steuererklärung machen. Dann hat mich der "faule" SB also nur bequatscht. Nur das ist derjenige, der meine St.-Erklärung bearbeitet  :knockout:
Da bin ich mal gespannt ...

Gruß
babbedeckel

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AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 09.10.2006 22:24




(@schmusepapa)
Registriert

@babbedeckel,

ich hatte ne ähnliche Situation. Steuererklärungen standen aus, das Finanzamt drohte bereits mit Strafgeld. Nach dem Theater bzgl. der Steuererklärung des Vorjahres habe ich die Steuererklärung einfach gemacht und abgegeben - ohne die Unterschrift der "Ex". Auf deren Unterschrift hätte ich sicher noch Monate warten müssen, Strafgelder gezahlt und meinen Anwalt damit beschäftigen müssen.

Ich habe damit die Frist gewahrt, kein Strafgeld gezahlt und war den Ärger los.

Manchmal gilt: Nicht so viel fragen, machen  :wink:!

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 23:00
(@babbedeckel)
Registriert

Hallo,

habe einen Brief nun vom FA. bekommen.

....
....
Zusammenveranlagung oder getrennte Varanlagung ?
Sie haben in Ihrer Est.-Erkl. 2005 die Zusammenveranlagung gewählt. Allerdings haben nur sie die Erklärung unterschrieben. Ihre Frau hat die Erklärung nicht unterschrieben, weil sie die getrennte Veranlagung beantragt hat.
......
....blubber bla....
.....
Die Vorraussetzungen für eine Zusammenveranlagung wären somit gegeben.
Ehegatten werden jedoch getrennt veranlagt, wenn einer von Ihnen dies beantragt. Grundsätzlich muß der andere Ehegatte dann die getrennte Veranlagung hinnehmen, auch wenn die Zusammenveranlagung für beide günstiger wäre.
Ich bitte sie, zu diesen Ausführungen Stellung zu nehmen und mir bis zum 13.12.2006 folgendes mitzuteilen:
Soll ihre getrennte Veranlagung sofort durchgeführt werden, oder werden Sie ihre Ehefrau auf Zustimmung zur Zusammenveranlagung verklagen ?

Weiß der Mensch nun nicht mehr was er machen soll ?
Naja dann werde ich wohl noch ein Briefchen schreiben müssen  😡

Gruß
babbedeckel

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AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 11.11.2006 19:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Huhu!

Hat Deine Frau keine/negative/geringfügige Einkünfte? Dann kannst Du ihn auf R 26 (3) S. 4 EStR aufmerksam machen, nachdem der Widerruf bzw. die Nichtzustimmung der Ehefrau rechtsunwirksam ist.

Wenn ihr ebenbürtige Einkünfte habt, weiß ich nicht, ob das geht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2006 11:23
(@babbedeckel)
Registriert

Moin,

@lbm
doch meine NOCH - Frau  😉 hat und hatte Einkünfte.

Im Sinne eines Verklagens auf Zusammenveranlagung vor dem Finanzgericht werde ich wohl keine
große Chance haben !?
Dann bleibt mir nur ein Verklagen auf Schadensersatz.  :knockout:

Hmm.....

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 12.11.2006 11:36
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Im Sinne eines Verklagens auf Zusammenveranlagung vor dem Finanzgericht werde ich wohl keine
große Chance haben !?

´türlich hast du eine chance, babbedeckel,

schreib dem finanzamtsfuzzi, dass du exchen auf zustimmung verklagen würdest und gut is´
(die höchstrichterlichen urteile kennst du doch)

selbstverständlich kannst du auch dein kreuzchen bei getrennter veranlagung machen,
ein paar tausend eus an nachzahlung latzen und das exchen dann auf schadensersatz verklagen

und der richter wird dir allerhöchstwahrscheinlich auch recht geben,
nuuuuur, ob exchen dir den schaden jemals auch ersetzt ....

schreib dem fuzzi und gut is´

lg und einen schönen sonntach

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2006 11:53
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das FA handelt richtig. Das EStG besagt ganz klar, dass die Zustimmung zur Zusammenveranlagung als Willenserklärung durch Unterschrift erfolgt und nur für das Jahr gilt, zu dem die Erklärung abgegeben wurde.

Ich meine, weiter oben hatte ich einiges an Urteilen benannt. Die knallst du der Ex um den Latz und zeigst dich eindeutig kampfbereit und siegesgewiss:

"Liebes Exherzschnuckelpups,

das FA blabla informierte mich, dass du nach deren Aktenlage nicht der Zusammenveranlagung zustimmtest und statt dessen die Getrennte Veranlagung wähltest.

Dies ist im Einklang mit dem Einkommensteuergesetz durchaus legitim.

Da du mir jedoch dadurch einen massiven finanziellen Schaden zufügen würdest, wärest du im Rahmen der (nach-)ehelichen Solidarität verpflichtet, deine Zustimmung zu geben. Deine Zustimmung kann ggf. durch ein Gericht ersetzt werden.  Zu deiner ersten Information füge ich die maßgeblichen Urteile bei.

Ich gehe davon aus, du wusstest das alles nicht und deine Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung wird nun problemfrei erfolgen. Ein einfaches Schreiben an das FA blabla ist ausreichend. Du musst nicht dort hinfahren und auf dem Mantelbogen unterschreiben.

Weiterhin erhältst du Kopie des Schreibens des FA blabla vom wasweißich, in dem nach meinem weiteren Vorgehen gefragt wird. So du deine Zustimmung nicht bis zum

(Briefdatum plus 5 Tage)

gegeben haben solltest, würde ich den Rechtsweg beschreiten. Das FA blaabla wird von mir entsprechend informiert.

Abschließen der Hinweis vorbeugend: Für den Fall, dass ich unnötigerweise Klage wegen deiner fehlenden Zustimmung einreichen müsste, würde dir keine Prozesskostenhilfe zustehen. Als Gründe für die Nichtgewährtung sind für dieses Verfahren Mutwilligkeit und Aussichtlosigkeit anzuführen.

Es grüßt dich

Dein Babbedeckl"

Einwurfeinschreiben und ganz aufmerksam in Richtung Exchen lauschen, ob's da irgendwie detoniert.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2006 17:00
(@babbedeckel)
Registriert

Hallo,

danke erstmal an alle Tipgeber  :thumbup:

Ich meine, weiter oben hatte ich einiges an Urteilen benannt. Die knallst du der Ex um den Latz und zeigst dich eindeutig kampfbereit und siegesgewiss:
Einwurfeinschreiben und ganz aufmerksam in Richtung Exchen lauschen, ob's da irgendwie detoniert.

  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Einschreiben geht heute abend raus an EXchen (12 Seiten)....da bin ich mal gespannt.  :puzz:
Weiter habe ich dasselbe Schreiben an meine Schwiegereltern geschickt, mit der Bitte, daß sie
doch auf EX einwirken möchten.
Ich gehe nämlich davon aus, daß EX das Schreiben nicht liest  :knockout:

Das mit dem "siegessicher" hmmm..., da habe ich -zugegebenermaßen- doch manchmal Probleme.
Aber ihr seid ja da  😉

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 13.11.2006 14:09
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*gröhööööl*

Liebster Babbedeckel!

Bitte lass uns Exfamiliens Reaktion auf Dein 12-Seiten-Pamphlet SOFORT hören! *hachistdatschön*

Ich freu mich jetzt schon!!!

GLG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.11.2006 16:58
(@drbeka)
Schon was gesagt Registriert

hallo,

bitte lass mich auch erfahren, ob das was gebracht hat.
Ich bin in einer ähnlichen Situation.
Meine Ex hat sich von mir im Laufe von 2005 getrennt, ist aber erst April 2006 ausgezogen und hat sich bis dahin alles von mir bezahlen lassen (Kosten für Wohnen, Strom, Telefon, ....), da das ganze gemeinsam von meinem Konto abgebucht wurde und sie nichts zahlen wollte.
Jetzt weigerte sie sich plötzlich bei der Steuererklärung für 2005 (also nicht mal für 2006) und hat dem FA gesagt, wir wären schon seit November 2004 getrennt.
Einkommen hatte sie 2005 praktisch keines, Ende 2005 hat sie sogar ALG bezogen.
Das FA hat meiner Angabe, daß wir auch 2005 noch nicht getrennt waren, keinen Glauben geschenkt und jetzt einen Bescheid über eine Nachzahlung von knapp 5000 Euro geschickt.

Wenn ich das ganze hier richtig verstanden habe, kann ich:

1. dem FA sagen, dass ich eventuell auf Zustimmung zur Gemeinsamveranlagung klagen werden
2. meiner Nochfrau per Einschreiben mitteilen, dass sie dem FA sagen soll, dass sie zustimmt ansonsten würde das oben beschriebene passieren

liege ich da richtig ?
(meine Erfahrungen mit Ämtern sind ehrlich gesagt so schlecht, dass ich dem hier gesehenen Optimismus nicht so recht glauben kann  ;( )

AntwortZitat
Geschrieben : 17.12.2006 18:28
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@drbeka, mache es so....  😉
EXchen will dir nur einen auswischen ...
...und wie Deep so schön sagt "Knall ihr das Urteil vor´n Latz"...
Bei mir ist zwar noch nichts durch, aber ich bin zuversichtlich.
Bei mir geht natürlich, wegen EXchen alles über RA.
EXchen ging mit dem Schreiben, von mir, zum RA.
Ich weiß aber noch nicht, ob EXchen jetzt zugestimmt hat.
Ach ja, am Freitag kam vom FA, daß ich noch Umsatzsteuer anzugeben hätte(bin nebenbei selbsständig).

Wahrscheinlich hat EX beim FA mich noch angehängt  :gunman: :gunman: :gunman:
Jedenfalls vermutet das mein Steuerberater.

...und @drbeka EX ist dazu verpflichtet !!!
Steuergesetzmäßig nicht, ABER per Zivilgesetz ...

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 17.12.2006 22:31




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