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[Sticky] Verweigerung der steuerlichen Varanlagung im Trennungsjahr.....Vorgehensweise

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 RUDY
(@rudy)
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moin,

wenn Deine Ex Dich beim Finanzamt angschwärzt hat, schau mal zum Themenbereich Verwirkung von Unterhalt. Viel Spass dabei.

Rudy

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 10:59
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

@Rudy...hoffentlich hat sie das  😉

Eben mit SB vom FA gesprochen:

  • EXchen hat nun der gemeinsamen Veranlagung zugestimmt ...
  • bzgl. Umsaz- und Gewerbesteuer muß ich noch die Bögen hinsenden...fertisch.
    Von EX oder so hat SB nix erwähnt, war aber etwas verhalten ...naja

Alles wird gut ....

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 18.12.2006 11:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

  • EXchen hat nun der gemeinsamen Veranlagung zugestimmt ...

  :thumbup:

Ihre anwaltliche Konsultation in dieser Sache war bestimmt nicht kostenfrei.  :rofl2:

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 11:56
(@schaufel293)
Zeigt sich öfters Registriert

Es freut mich, dass Du offensichtlich erfolgreich warst.  🙂 🙂

Typisch, erst wird halt alles probiert, aus reiner Bösartigkeit  :gunman: :gunman: :gunman: und wenn Frau merkt, dass der Ex nicht mich sich spaßen lässt und voll im Recht ist, dann erst nachgeben.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 12:01
(@babbedeckel)
Registriert

Moin,

Ihre anwaltliche Konsultation in dieser Sache war bestimmt nicht kostenfrei.  :rofl2:

:rofl2: :rofl2: :rofl2:

hehe, und das 100 % -ig.
Nur, natürlich hat EXchens RAin mein RA angeschrieben, und mein RA widerum auf dieses Schreiben geantwortet.
Kostet mich natürlich auch was !? Oder ? Ich kann ja nix dafür ...  :puzz:

Ach ja, die -voraussichtliche- Rückerstattung fließt nun zu meiner EX. Habe EXchen Konto -für Extra- angegeben.
Wahrscheinlich sehe ich die hälftige Knete nicht mehr.
Wieder ein weiteres Argument...schaun mer mal  😉

Gruß
babbedeckel

PS: ..und Thx @Deep für deine Vorformulierungen  :thumbup:

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 18.12.2006 12:33
(@babbedeckel)
Registriert

Hallo,

so, vor 2 Wochen erhielt ich ein Schrieb vom FA, daß noch entschieden werden würde, wo die St.-Erstattung hinüberwiesen wird.
Danach ging die Knete auf mein Konto  :rofl2: , obwohl ich(bzw. Steuerberater) bei der Est.-Erklärung Exchens Konto angegeben habe.
Jetzt Kommts:
Wieder ein Schrieb vom FA:

...das Restguthaben der Est. von 2005 in Höhe von xxx wurde versehentlich auf ihr Konto bei der Sparkasse xxxx erstattet.
Wie sie aber in der Erklärung 2005 angegeben haben, sollte das Guthaben auf das Konto ihrer Ehefrau überwiesen werden.
Ich bitte sie, die Erstattung von xxx dem FA unter Angabe .....  zu überweisen.
Danach wird das Guthaben der Bankverbindung ihrer Frau gutgeschrieben.
Ich bitte um Erledigung bis spätestens 16.02.07

Zu sagen wäre noch; meine EX rief mich letzte Woche an, wo denn das hälftige Geld bleiben würde. Ich habe ihr daraufhin gesagt, daß ich das Geld einbehalte, da sie noch Schulden bei mir hätte (KU etc.).
EXchen hat natürlich das FA angerufen.

Für mich klingt der Brief aber so freundlich, daß die auf Freiwilligkeit hoffen !?
...und dann das das Geld erst nach meiner Überweisung zu meiner EX fließt.

Hmmm, werde wohl nächste Woche telefonieren...erst müssen sie sich entscheiden....dann rückentscheiden ...pfff
Auf jeden Fall sehe ich von diesem Betrag nix mehr, wenn ich den zurücküberweise. Ein Karibikurlaub mit LG ist auf jeden Fall drin.

Gruß
babbedeckel

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AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 03.02.2007 09:52
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

guten morgen babbedeckel,

schreib dem FA doch, du hätt´s die kohle mit forderungen gegens exchen verrechnet  :rofl2:

oder überweis ihnen nur - vereinbarungsgemäß  😉 - die hälfte

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2007 10:10
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wenn die Summe die EXchen zusteht die Forderungen des KU unterschreitet, würde ich nichts an Ex ausgleichen.

Einen Zweizeiler über die Verrechnung an das FA und gut ist.

Das FA wird sich nicht in die Gefahr begeben, die Summe zweimal zu überweisen und dann aufgrund von Entreichnerung von keiner Seite etwas wiederzusehen.

Viel Spass in der Karibik.

Guß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.02.2007 13:31
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Einen Zweizeiler über die Verrechnung an das FA und gut ist.
Das FA wird sich nicht in die Gefahr begeben, die Summe zweimal zu überweisen und dann aufgrund von Entreichnerung von keiner Seite etwas wiederzusehen.

Viel Spass in der Karibik.

Die Summe die mir EX, bzgl. KU schuldet, ist höher.  😡
...und Karibik....Kasper, ich bunker das mal lieber, für die nächsten Gerichts-, RA- und
EU-kosten.  :knockout:

Gruß
babbedeckel

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AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 03.02.2007 13:45
(@drbeka)
Schon was gesagt Registriert

hi,

ich wollte nochmal kurz erzählen wie es bei mir ausgegangen ist.
Wie von euch geraten habe ich freundliches SChreiben an Ex geschickt und FA darüber informiert.
Einige Tage später habe ich von FA erfahren, daß mein Widerspruch akzeptiert wird, da meine Ex vorbei gekommen sei und ihre Unterschrift geleistet hat.
Also noch mal vielen Dank an alle Ratgeber, es hat geholfen  🙂

Gruß
drbeka

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2007 23:59




(@babbedeckel)
Registriert

Einige Tage später habe ich von FA erfahren, daß mein Widerspruch akzeptiert wird, da meine Ex vorbei gekommen sei und ihre Unterschrift geleistet hat.

:thumbup: :thumbup: :thumbup:

ja ja diese Sorten erst mit der Nase drauf stoßen, dann geht´s  😉

Gruß
babbedeckel

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AntwortZitat
Topic starter Geschrieben : 04.03.2007 02:35
(@derausdenwolkenfiel)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

bei mir gehts jetzt auch in die 2. Runde. Ich habe die Zusammenveranlagung (weil Exchen nicht mitzieht :thumbdown:) eingereicht und wurde vom FA einzeln veranlagt. Nun, denn. Jetzt kommen die Themen dieses Threads zum Einsatz und wir schauen mal, wie 2009 die Wege laufen. Wie gut, daß diese Themen Euch bekannt sind, Super-Schade ist, daß mein Anwalt dies alles nicht kennt  :knockout:

Ihr hört von mir wie es weiter geht. Und nicht zu vergessen: Liebe Grüße an alle Moderatoren und Beitragenden - macht weiter so. Ihr gebt unheimlichen Rückhalt :thumbup: Danke!

Liebe Grüße DadWf

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2009 09:26
(@derausdenwolkenfiel)
Schon was gesagt Registriert

Zwischenbericht zur 2. Runde

Das FA hat die Zusammenveranlagung ohne Unterschrift von Exchen abgelehnt. In meinem Einspruch habe ich die Höhe der Steuerschulden für eine Zusammenveranlagung anerkannt und für den Überschießenden Teil der Alleinveranlagung auf die Urteile bzgl. "Verurteilung zur Erteilung der Zustimmung zur Zusammenveranlagung" hingewiesen. Dazu hat sich das FA noch nicht geäußert , aber den betreffenden Teil vorläufig vom Vollzug ausgesetzt - was ich mal positiv werte.

Die Einwendungen bzgl R 26 (3) S. 4 EStR  sind vom FA abgelehnt worden, da im betreffenden Kalenderjahr (die letzten 2/3 des Trennungsjahres) kein gemeinsamer Haushalt geführt wurde. Weitere Prüfungen werden so in diesem Punkt nicht statt finden. Laut FA.

Da die Nachforderungen des FA meine finanziellen Möglichkeiten übersteigen ( ich kann meine 50% Immobilie mangels Exchens Kooperation nicht weiter beleihen ) , darf ich nun erst mal einen Finanzstriptease hinlegen, um eine Stundung der Hauptsteuerschuld zu erlangen. Hat jemand für diesen Gang nach Canossa einen Tipp bereit?

Liebe Grüße an Alle aus dem "Dschungel"

DadWf

PS: nach dem Brief an Exchen bzgl. "Zusammenveranlagung", bekam ich erstmal einen Drohbrief wg "Anstiftung zum Steuerbetrug" von Ihrem Anwalt. Nachdem ich dann etwas mit "Verleumdung" antwortete, war dieser Kessel gleich wieder kalt.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2009 01:36
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Hallo,

hier bin ich mal wieder ...

Mein Trennungsjahr ist am 20.2. (Gott sei dank) um und der Scheidungsantrag ist auch schon gestellt.

Also noch das Übliche: Vermögensausgleich, nachehelicher Unterhalt, Rentenansprüche.

Meine Ex teilte mir die Tage telefonisch mit, dass sie sich für 2009 (also das Trennungsjahr) getrennt veranlagen möchte. Sie hätte mit dem FA telefoniert und das ginge!

Bedeutet für mich natürlich eine Steuernachzahlung im 4stelligen Bereich, obwohl ich ja nach StKl. 3 TU und KU gezahlt hatte.

Die Inhalte aus dem Thread

sind mir bekannt und so, we es aussieht, hat sie wohl keine Chance, damit Erfolg zu haben.

Mir geht es jetzt hier zunächst um einen Rat zur Vorgehensweise.

a. Ich könnte meine Ex jetzt bereits auffordern, der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen und die entsprechenden Urteile mit Begleitschreiben an sie lossenden.

b. Ich könnte meine Steuererklärung abgeben; "Gesamtveranlagung" ankreuzen und sehen was passiert 🙂

Folgende Fragen habe ich:

1. Soll ich gleich bei der Abgabe der Steuererklärung einer möglichen getrennten Veranlagung widersprechen?

2. Werde ich automatisch (jetzt nach dem Trennungsjahr) vom FA informiert, wenn meine EX sich alleine veranlagen lassen möchte oder wird dann auf den Wunsch meiner EX hin sofort getrennt veranlagt.

Bitte um Eure Ratschläge in dieser Angelegenheit. Bin hier übrigens total froh, dieses Forum gefunden zu haben ... viele Dinge sind tatsächlich so passiert, wie hier berichtet wird und viele Dinge bei Newcomern erkenne ich aus meiner frühen Trennungsphase wieder.

Es vergeht kaum ein Tag, an dem ich hier nicht vorbeischaue und mich "informiere" ...

LG
Pluto1024

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2010 10:52
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Pluto1024,

es würde mich wundern, wenn du Widerspruch einlegen könntest für eine Sache, die noch gar nicht passiert ist.
Das FA hat mich damals bei der Einzelveranlagung meiner Ex nicht informiert. Dürfen sie wahrscheinlich auch gar nicht.
Ich würde versuchen Ex klar zu machen, dass sie früher oder später der gemeinsamen Veranlagung zustimmen muss. Tu das mit etwas Nachdruck > leg Urteile dazu usw.
Bei mir wurde damals ihre Zustimmung im ganzen mit "verwurschtelt". Ein großer Termin bei Gericht: Auto,  Hausrat, Steuer. Ihre Unterschrift habe ich mir dadurch erkaufen können, dass ich ihr den finanziellen Nachteil ausgleiche, den sie ja durch die gemeinsame Veranlagung hat.
Der Witz dabei: Bezahlt habe ich die 1200.- € bis Heute nicht. Ex und ihre RA haben es bis jetzt übersehen. Ich lass es einfach mal auf mich zukommen. Sind nun schon 3 Jahre...

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2010 11:03
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Du kannst nur gegen Deinen eigenen ESt-Bescheid Einspruch einlegen, aber nicht im Voraus und auch nicht gegen den der Ex. Das Problem ist, dass Deine Ex steuerrechtlich "Recht" hat und das FA sie getrennt veranlagt, wenn sie das beantragt. Und das darf das FA auch nicht mitteilen, die dürfen nicht mal sagen, dass Deine Ex dort steuerlich geführt wird.

Du musst auf zivilrechtlichem Weg die gemeinsame Veranlagung erreichen/einklagen, dann wird der Einkommensteuerbescheid Deiner Ex nach § 175 AO geändert, das heißt, wenn die zivilrechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, wird auf einen gemeinsame Veranlagung geändert, selbst wenn die Veranlagung schon bestandskräftig ist.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2010 11:55
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

Vielen Dank für Eure Tipps ... ich werde daher auch diese Sache auf mich zukommen lassen müssen ... gegen den zu Steuerbescheid Widerspruch einlegen, die Ex mit Frist von 14 Tagen nach Bescheidseingang auffordern, für das Trennungsjahr der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen und nach Fristablauf meinen RA damit beauftragen ...

Korrigiert mich, wenn das der falsche Weg ist 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2010 12:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja, EINspruch einlegen, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO stellen sowie Ruhen des Verfahrens nach § 363 AO beantragen, weil Du davon ausgehst, dass die Zustimmung der Ex auf dem Klageweg erfolgen wird.

Dann weiß das FA, dass es keinen Sinn macht, bei Dir zu drängeln, weil ein zivilrechtliches Verfahren entstehen wird und stellt die Entscheidung über Deinen Einspruch bis zum Verfahrensende zurück. Und Du hast keinen Zeitdruck. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung soll bewirken, dass Du die Steuerschuld nicht bezahlen musst. Darüber zu entscheiden, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Sollte der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt werden, kannst Du dagegen ebenfalls Einspruch einlegen und beantragen, statt der Zahlung eine Sicherheit zu hinterlegen (KfZ-Brief, Bankbürgschaft).

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2010 12:12
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

@ lbabbedeckel und DerausdenWolkenfiel .

Hallo Ihr beiden . Mich würde interessieren wie das Ganze bei Euch weitergegangen ist da bei mir im Moment genau die selbe Sch.... ansteht . Ich habe die LS abgegeben und das Kreuzchen mal bei Zusammenveranlagung gemacht . Jetzt bin ich gespannt wie das Finanzamt reagiert und werde eine Schreiben an das Finanzamt vorbereiten - muß jetzt noch die entsprechenden Urteile raussuchen .

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2010 13:21
(@pluto1024)
Rege dabei Registriert

ja, EINspruch einlegen, Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO stellen sowie Ruhen des Verfahrens nach § 363 AO beantragen, weil Du davon ausgehst, dass die Zustimmung der Ex auf dem Klageweg erfolgen wird.

Dann weiß das FA, dass es keinen Sinn macht, bei Dir zu drängeln, weil ein zivilrechtliches Verfahren entstehen wird und stellt die Entscheidung über Deinen Einspruch bis zum Verfahrensende zurück. Und Du hast keinen Zeitdruck. Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung soll bewirken, dass Du die Steuerschuld nicht bezahlen musst. Darüber zu entscheiden, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Sollte der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt werden, kannst Du dagegen ebenfalls Einspruch einlegen und beantragen, statt der Zahlung eine Sicherheit zu hinterlegen (KfZ-Brief, Bankbürgschaft).

LBM

So, nun ist der Steuerbescheid heute gekommen ... wie bereits angenommen, hat EX die gemeinsame Veranlagung abgelehnt. Ich bin gegenüber dem FA wie von LBM geschrieben vorgegangen und habe meiner EX eine 14tägige Frist per Einwurfeinschreiebn zur Zustimmung der gemeinsamen Veranlagung gesetzt.

Die ist zwar mit ihrem neuen Lover seit gestern 3 Wochen im Urlaub ... aber das Frsitversäumnis habe ich ja nicht zu verantworten. Oder kann mir das wieder negativ ausgelegt werden, dass ich ihr quasi in bekannter Abwesenheit eine Frist setze? Schließlich kam die erste "Aktion" ja auch von ihr.

Pluto1024

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2010 17:59




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