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VKH

 
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo

Ich hab da mal ne Frage

Bei der Einkommensteuer sind die Scheidungskosten absetzbar. Aber was gebe ich da jetzt an?
Die Raten von 45.- € und das über 4 Jahre oder den vollen Betrag von 1933,-€ einmalig im Jahr der Scheidung

Danke

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2012 17:46
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

ich kenns jetzt nur so, dass was im Jahr 2011 auch angefallen ist. Aber da lass ich mal lieber die Steuerexperten vor, bei unserem Steuerrecht würde mich nichts wundern.

Viel wichtiger zu wissen ist, dass für 2011 auch die Kosten für die Vermögensauseinandersetzung mit von der Steuer abgesetzt werden können, nicht mehr nur die reinen Scheidungskosten. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2012 17:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo RD,

für 2011 alles ansetzen, was Du auch in 2011 bezahlt hast. Nennt sich "Abflussprinzip".

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2012 18:22
(@roselladady)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM

Gezahlt hab ich von Mai bis Dez je 45.-  alsi Gesamt 360,-€

Dann trag ich das so ein

Danke

Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.01.2012 18:41
(@exodus)
Schon was gesagt Registriert

Ich hoffe ich kann in diesem Threat auch was dazu erfragen.

Reicht als Nachweis für das FA die Anwaltrechnung und die dazugehörigen Überweisungen per Kontoauszug. Hab 2011 100€ p/m bezahlt.
Und wie kann ich das noch Rückwirkend für 2010 beantragen?

Auf der Erklärung für 2011 und dem gleichen Verfahren?

2010 hab ich auch ca. 1200€ bezahlt.

Es kommt noch dazu das ich 2 Rechungen vom Anwalt über rund 3500€ hab. Einmal Scheidung und einmal Unterhalt.
Das steht so aber nicht auf der Rechnung drauf sondern nur diese RVG + Nummer xyz. Kommt das FA mit diesen Angaben klar oder muss da deutlich "Scheidungskosten" o.ä. stehn.

Sorry Roselladady das ich den Beitrag so Missbrauche aber ich fand das passte gerade so in den Zusammenhang und ist evtl auch für idch noch hilfreich.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2012 17:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

Anwaltsrechnung und Zahlungsbeleg reichen.

2010 ist gegessen, wenn im Kopf Deines Bescheides nicht steht:

"...steht gem. § 164 AO unter Vorbehalt der Nachprüfung".

Wenn der Bescheid vor mehr als 4 Wochen zugegangen ist oder dieser Satz nicht drin steht, kannst Du die Kosten nicht mehr geltend machen.

Kosten von Zivilprozessen wurden vom BFH (12.5.11) mittlerweise als agB "zugelassen", allerdings gibt es von der Finanzverwaltung einen Nichtanwendungserlass, d. h. dieses Urteil nicht über den Einzelfall anzuwenden. Ich würde es trotzdem versuchen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2012 18:47