Von welcher Summe b...
 
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Von welcher Summe berechnet man den Nachteilsausgleich?

 
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich habe meinem Ex die Anlage U unterschrieben, er sich im Gegenzug bereit erklärt, den steuerlichen Nachteil auszugleichen.

Nun möchte ich gerne wissen, wie man den Nachteilsausgleich berechnet.
Wenn ich mit dem Programm nämlich lediglich aufgrund meines Einkommens den Nachteil berechne, komme ich auf 3000 Euro.

Wesentlich weniger ist es, wenn ich auch die außergewöhnlichen Belastungen berücksichtige (z.B. Scheidungskosten), dann käme ich auf knapp 1000 Euro. Meine Steuerberaterin meint, dass die Scheidungskosten nicht berücksichtigt werden und mein Ex mir also den größeren Betrag ausgleichen muss.

Stimmt das?

LG
Smilla

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.11.2010 23:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Smilla,

verglichen wird: Dein zu versteuerndes Einkommen mit und ohne Unterhalt. Die Differenz, die sich dann aus der jeweils festgesetzten Steuer ergibt, muss Dein Ex bezahlen.

Beispiel:
Zu versteuerndes Einkommen ohne Unterhalt 13.000 Euro = Steuer 974 Euro
Zu versteuerndes Einkommen mit Unterhalt  16.000 Euro = Steuer 1.711 Euro
Die Differenz von 737 Euro muss Ex Dir erstatten.

Und zu versteuerndes Einkommen ist immer das, was nach Berücksichtigung aller steuerbegründenden und steuermindernden Faktoren ergibt.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 00:02
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Smilla,

long time no see, wie die Nigerianer sagen.

Der steuerliche Nachteil ist die Differenz zwischen der Steuerlast die du mit und ohne Unterhalt zu bezahlen hättest.

Dabei hast du alles geltend zu machen, was die Steuerlast senkt.
Und zwar in beiden Rechnungen.

Steuerliche Abzüge nur in der "niedrigen" Variante geltend einzurechnen, um das Delta künstlich nach oben zu treiben ist nicht zulässig.

Wobei mir allerdings der Betrag von 3.000,- € Nachteilsausgleich und vor allem die 2.000,- Differenz zur kleineren Variante extrem hoch vorkommen.

Von welcher Größenordnung reden wir denn so?
Gruss Beppo

Edit: Die schnelle LBM mal wieder.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 00:07
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM,

schnell wie immer 🙂

Vermutlich sitze ich auf der Leitung:
Bedeutet das also, dass ich alle Angaben (inklusive Scheidungskosten und anderen außergewöhnlichen Belastungen) berücksichtigen muss und meine Steuerberaterin falsch lag?

LG
Smilla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 00:10
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

richtig. Er muss Dir nur den Nachteil ausgleichen, der durch die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen an Dich entsteht. Das heißt aber nicht, dass der Nachteil durch Nichtberücksichtigung von agB oder Sonderausgaben oder Kinderbetreuungskosten oder, oder, oder erhöht werden darf.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 00:12
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

ich bin fast täglich hier...aber meist nicht angemeldet  😉

Nun, ich habe Steuerklasse 2 und im Jahr 2009 lediglich Teilzeit gearbeitet, somit war mein Verdienst im Verhältnis niedrig.
Mein Ex hat aber aufgrund eines "Tricks" den Höchstsatz von 13805 Euro geltend machen können.

Wenn ich alle Vor- und Nachteile im Steuerprogramm eingebe, komme ich auf ca. 300 Euro Erstattung (ohne Unterhalt) bzw. knapp 900 Euro Nachzahlung (mit Unterhalt)

Wenn ich aber die Scheidungskosten (knapp 10.000 Euro) rauslasse, ergibt sich folgende Konstellation: 300 Euro Erstattung (ohne Unterhalt) bzw. 3000 Euro Nachzahlung (mit Unterhalt)

LG
Smilla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 00:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Smilla,

vermutlich hast Du nicht gerade viel Steuern gezahlt, wenn Du unabhängig von den außergewöhnlichen Belastungen 300 Euro erstattet bekommst.

Dein Ex kann aber auch die gezahlten Steuern im Jahr der Zahlung (Abfluss) wieder als Unterhalt geltend machen. Vom Prinzip schadest Du Deinem Ex nur, wenn Du die Scheidungskosten nicht absetzt, für Dich bleibt es aber unter dem Strich völlig unerheblich. Die Scheidungskosten stellen agB dar, warum solltest Du sie also nicht absetzen? Weil es für Dich egal ist aber Dein Ex statt 1200 Euro 3.300 Euro zahlen muss? Davon profitiert doch nur das FA und nicht Du.

Oder versteh ich Dich jetzt falsch?

Was heißt getrickst? Entweder hat er 13.805 gezahlt oder nicht??

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 00:20
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo LBM,

Mein Ex musste mir laut Scheidungsvereinbarung einen gewissen finanziellen Ausgleich fürs Haus bezahlen. Um es steuerlich geltend machen zu können, hat er einen Teil hiervon als Unterhalt deklariert. Damit wurde der finanzielle Ausgleich künstlich geringer und der Unterhalt künstlich erhöht.

Meine Steuerberaterin meinte, die Scheidungskosten wären (im Gegensatz zu den anderen agBs) nicht steuermindernd einzurechnen.
Sie meinte, ich solle diese zwar in der Steuererklärung angeben, mein Ex dürfte aber diese Kosten nicht für den Nachteilsausgleich berücksichtigen.

LG
Smilla 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 00:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann soll sie dir mal die Rechtsgrundlage zeigen.

Ich halte das für Betrug.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 00:32
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Beppo,

nach meinem Termin habe ich auch gleich im Internet gesucht, bin aber nicht fündig geworden.
Sie macht diesen Job nun seit 15 Jahren, deswegen dachte ich, sie wird davon Ahnung haben.

Ich unterstelle ihr auch nicht, dass sie da betrügerische Absichten hatte!
Wäre schon deswegen Quatsch, weil jeder Ex ja Anspruch darauf hat, die Steuerberechnung des Anderen einzusehen.

LG
Smilla 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 00:40




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es spricht aber schon die reine Logik dagegen.

Es heißt schließlich "Nachteilsausgleich" das heißt es sind tatsächlich entstehende Nachteile auszugleichen.

Wenn du durch irgendwelche Umstände gar keine Nachteile hast, sind auch keine auszugleichen.
Egal, warum du keine Nachteile hast.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 00:47
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich werd sie diese Woche noch mal anrufen und fragen, wie sie darauf kommt.
Bin gespannt auf die Antwort!

LG
Smilla

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 00:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Betrug ist übrigens die Deklaration des Zugewinnausgleichs als Unterhaltszahlung.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.12.2010 18:20
(@smilla)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, eigentlich nicht...

Es ging um einen bestimmten Betrag, den er mir schuldig war.
In der Scheidungsvereinbarung haben wir uns dann auf einen geringeren Betrag fürs Haus und dafür einen höheren Betrag für Unterhalt "geeinigt".
Ich denke mal, das ist legitim und wird so in vielen Scheidungsfällen gehandhabt.
Für ihn war es halt vorteilhafter und mir war es letztendlich egal.

LG
Smilla   

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.12.2010 18:33