Hallo,
lebe seit geraumer Zeit (März 2008) in Trennung. Habe mich mit meiner (Ex) Ehefrau geeinigt dieses Jahr noch in den alten Steuerklassen zu verbleiben (Ich 3, Sie 5), bezahle ihr jedoch dieses Jahr monatich den Gehaltsausgleich
auf Steuerklasse 1.
Meine Situation: Tochter 14 Jahre (fast 15) lebt bei mir, der Wohnsitz ist bei mir gemeldet. Meine Tochter hat den Kontakt zur Mutter abgebrochen.
Ich dachte immer, dass ich (bzw. auch meine (Ex) Ehefrau) automatisch zum 1. Januar nächsten Jahres auf Steuerklasse 1 eingestuft werden mit halbe / halbe Kinderfreibetrag. Nun höre ich, dass ich auch Steuerklasse 2 haben könnte. Besitze natürlich nicht das alleinige Sorgerecht, habe auch keinen Bock mich darüber vor Gericht zu streiten.
Fragen:
Erfülle ich mit meiner geschilderten Situation die Voraussetzungen für Steuerklasse 2 ? Wenn JA, muß ich irgendwo was und wann beantragen ? Muß ich mich mit meiner (Ex) Ehefrau um irgend etwas streiten, damit ich die Steuerklasse 2 bekomme (möchte das nicht unbedingt) ?
Danke im Voraus für Eure Antworten. Bitte verfassst diese verständlich, nicht im beamtendeutsch.
Danke Manni
Moin
Die STK II steht dir zu, wenn du
a) dauernd getrennt lebst, geschieden oder verwittwet bist,
b) das Kindergeld bekommst (minderjähriges Kind oder Grund-Zivildienstleistend)
c) keine andere Person über 18 in deinem Haushalt wohnt (Keine Lebensgefährtin oder älteres Kind für das b nicht in frage kommt)
Da der Kontakt zur Mutter abgebrochen wurde, gehe ich davon aus, das ihr in getrennten Wohnungen lebt (man bin ich schlau). Wenn du und deine Tochter allein in deiner Wohnung wohnt und du das Kindergeld beziehst, kannst du die STK wechseln.
Deine Ex kommt dann in die STK 1
Gruß
Martin
Nachtrag: Du solltest akribisch darauf achten, das wenn in Zukunft mal eine Person die Punkt b) nicht erfüllt bei dir einzieht, du die STK sofort wechselst. Sonnst tut es nämlich hinterher im Portmanai sehr weh.....
Hi,
das mit dem Ausgleich zahlen...hmmm.....weil du 3 und sie 5 hat, ist ja sehr nobel von dir.
Nicht das der Schuß nach hinten losgeht. In dem Moment wo sie TU/EU beziehen möchte.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Erfülle ich mit meiner geschilderten Situation die Voraussetzungen für Steuerklasse 2? Wenn JA, muß ich irgendwo was und wann beantragen?
Hallo,
ja, und ja. Meine Tochter ist am 16ten Dezember zu mir gezogen. Am 17ten habe ich sie mit Hauptwohnsitz bei mir angemeldet (sie war bereits vorher mit Nebenwohnsitz gemeldet) und dabei auch gleich eine Haushaltsbescheinigung für die Vorlage bei der Familienkasse mit ausstellen lassen. Mit der zur Familienkasse, Kindergeld beantragt. Vom Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte für 2008 an mich zurücksenden lassen. Mit der und der Meldebestätigung zum Finanzamt, von Steuerklasse 1/0,5 auf II/1 (weil Exchen natürlich keinen Kindesunterhalt zahlt) ändern lassen. Ex bezieht ALG II und keinen Unterhalt mehr von mir, daher kann sie auch nicht auf irgendwelche Steuerdinge pochen. Sie hat die 1/0, solange sie keinen KU zahlt. Bei mir macht allerdings der Unterschied zwischen 1/0,5 und II/1 gerade mal 54€ netto aus im Monat. Davon sind durch die 0,5 auf 1 beim Kinderfreibetrag gewaltige 6€.
Phoenix,
wie ist das zu verstehen mit c)? Wieso sollte ich kein Kindergeld erhalten wenn ich z.B. mit meiner LG zusammenleben würde?
/elwu
Moin
wie ist das zu verstehen mit c)? Wieso sollte ich kein Kindergeld erhalten wenn ich z.B. mit meiner LG zusammenleben würde?
Hab ich doch gar nicht geschrieben....
c) keine andere Person über 18 in deinem Haushalt wohnt (Keine Lebensgefährtin oder älteres Kind für das b nicht in frage kommt)
Das in Klammern sind 2 Beispiele für andere Personen über 18 Jahre. Also a) wäre die LG und b) ein älteres Kind, welches selbst nicht mehr in die Kindergeldberechtigung fällt.
Es ging hier um die STK II und nicht um Kindergeldanspruch. Die STK II würde man verlieren, wenn man mit der LG zusammen zieht, den Kindergeldanspruch natürlich nicht.
Gruß
Martin
Hallo,
danke für Eure Antworten. Wie es aussieht erfülle ich derzeit alle Voraussetzungen für Steuerklasse 2 (a b c).
Naja, weiß das ich mit meinen Zahlungen edel bin, bringt mich aber nicht in Finanznöte.
Lass es jetzt auf mich zukommen, das Jahr ist ja noch ein wenig lang. Wer weiß was noch alles so passiert.
Danke Manni
Moin,
in diesem Zusammenhang: Da du von deinem Mehr an Netto das Weniger an Netto deiner Ex ausgleichst, könntet ihr doch beide auch jetzt gleich in die 4 gehen? Und, wie sieht's denn mit der ESt aus? Die zu erwartende Erstattung bleibt denn bei dir ?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought,
jaja, meine Ex wollte das auch so mit 4/4. Zu der Zeit führten wir auch ein paar schöne Streitgespräche (meine Ex hat gute Berater die sie ständig aufmischten, was besser ist und was nicht). Konnte Sie dann aber noch überzeugen dieses Jahr in den alten Steuerklassen zu bleiben mit dem Vorteil der gemeinsamen Veranlagung bei den Steuererklärung, (Ehegattensplittingtabelle). Welchen Nachteil hätte es mir gebracht, gute 500 € Netto jeden Monat weniger. Da bezahl ich Ihr lieber den Ausgleich, dann behalt ich wenigstens auch noch was von den 500 €. Meine Ex verdient nicht viel, verzichte sogar auf KU, wäre eh nicht viel gewesen. Denke ist besser so, sonst wäre ein offener Streit ausgebrochen und die Anwälte würden sich freuen.
Gruß
Manni
Die STK II würde man verlieren, wenn man mit der LG zusammen zieht, den Kindergeldanspruch natürlich nicht.
Hallo,
ah, jetzt. wirds klar. Ja, stimmt. Völlig daneben übrigens, diese allein dem sparen geschuldete familienfeindliche Regelung des Gesetzgebers.
/elwu
Hallo Phoenix,
Kinder über 18, die im Haushalt leben, sind unschädlich für die Stkl. 2.
@ Manni:
Der Sinn, warum Du auf Stkl 3 bestehst, erschließt sich mir nicht, schon gar nicht, wenn Du ihr Nachteile ausgleichst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
Kinder über 18, die im Haushalt leben, sind unschädlich für die Stkl. 2.
Meines Wissens nach verliert man die STK II wenn eine Kind über 18 ist und die Bedinungen für das Kindergeld nicht mehr erfüllt (z.B. durch Arbeit/Ausbildung). Lediglich wenn das Kind Studiert oder Grund-/Zivieldienstleistend oder arbeitslos (bis 27) ist, sind die Bedinungen für die STK II erfüllt.
Alleinerziehend und alleiniger volljähriger Verdiener = STK II
>Hier findest du eine PDF vom vamv-bundesverband wo das recht schön erklärt ist.>
Gruß
Martin
Tschuldigung,
meinte natürlich
Hallo Lausebackesmama,
(Hallo Phoenix,)
Zitat:
Der Sinn, warum Du auf Stkl 3 bestehst, erschließt sich mir nicht, schon gar nicht, wenn Du ihr Nachteile ausgleichst.
LG LBM
würde ich der Steuerklasse 4 /4 zustimmen, so hätte ich pro Monat, bei meinem Gehalt, gute 500,- Euro weinger bar in der Kippe.
Ich bezahle daher in diesem Trennungsjahr (bis zum 31.12.2008) meiner Frau den Differenzbetrag zu der Steuerklasse 4 (also den Ausgleich von Steuerklasse 5 auf 4 in Netto), so bleibt mir auch noch dieses Jahr ein gewisser erheblicher Restbetrag von den 500,- Euro zur Verfügung , das ist doch wenigstens was. Das muß natürlich auch bei der Steuerklärung (Anlage U) angegeben werden, Ausgaben für mich - Einnahmen für Sie.
"Google" doch bitte mal nach diesem Thema, ich denke meine Entscheidung ist eigentlich o.K.
Gruß Manni
Hallo Manni,
hast Du vor, Dich für 2008 gemeinsam oder getrennt veranlagen zu lassen?
Wenn Du Dich gemeinsam veranlagen lässt, kannst Du nicht gleichzeitig Unterhalt an Deine Ex absetzen, denn sie würde Dir eine Anlage unterschreiben, die wiederum in eurer gemeinsamen Veranlagung berücksichtigt wird. Linke Tasche - rechte Tasche.
Wenn ihr euch getrennt veranlagen lasst, dann hättest Du aufgrund deines höheren Einkommens, das kaum besteuert wurde, eine hohe Nachzahlung zu leisten, die dann ggf. durch die Unterhaltszahlung etwas kompensiert wird.
Ob sich diese Variante für Dich lohnt, wage ich zu bezweifeln.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
moin, zusammen,
nicht mehr auf manni bezogen, aber dennoch nicht off-topic :wink::
1. zum merkblatt des vamv: gleich der allererste punkt hat eine (dort nicht erwähnte) ausnahme: wenn ein (auch volljähriges) aupair im haus (gemeldet) ist, gilt dieses nicht als 'weitere erwachsene'.
2. kleiner zusatz zu lbm: kinder über 18, die im haushalt leben und für die ein anspruch auf kinderfreibetrag besteht, sind stkl-2-unschädlich (siehe FAQ OFD niedersachsen: 'Frage: Ich habe eine Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse I erhalten. Kann ich für mein über 18 Jahre altes Kind die Steuerklasse II mit 0,5 Kinderfreibeträgen für 2008 bekommen, wenn das Kind nur bei mir gemeldet ist?
Besteht für das Kind ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag (ggf. 0,5), so kann die Steuerklasse II gewährt werden, wenn das Kind zu Beginn des Kalenderjahres bei Ihnen gemeldet war.
details zum KFB siehe u.a. das entspr. antragsformular.
gruss
ulli
p.s.: die o.a. infos gelten für nudelsachsen. obs auch woanders so ist, weiss ich nich.
ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)
@ulliberne: Stimmt Ulli, ich habe es unsauber formuliert.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."