Hallo!
Meine Ex und ich verkaufen jetzt wegen der Trennung das gemeinsame Haus.
Wir müssen ca. 15.000 Euro Vorfälligkeitszinsen bezahlen, unglaublich .
Kann man die Kosten von der Steuer absetzen ??
Danke
Nein. Wieso sollte man?
Gruss von der Insel
Ich glaub das geht wohl irgendwie wenn man die Immobilie vermietet hat, aber nicht wenn man selbst drin wohnt.
Gruss,
gardo
Korrekt.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Vor ein paar Jahren gab es bei den Banken große Aufregung, weil der BGH feststellte,
das bestimmte Widerrufsklauseln in den Darlehensverträgen fehlerhaft waren. Die ganzen
Noch was anderes dazu:
Verträge waren dann komplett nichtig, einschliesslich Vorfälligkeitsentschädigungsklausel.
Diesen "Widerrufsjoker" nutzten dann viele Häuslebauer, um aus ihren Verträgen auszusteigen
um dann ein neues Darlehen mit günstigeren Konditionen abzuschliessen.
Nach einiger Zeit haben die Banken geschlossen gegengesteuert, indem sie den "Jokerspielern" eine
Umschuldung verweigert haben.
Wenn euer Vertrag nach 2002 abgeschlossen wurde, dann könnt ihr das durch den Verbraucherschutz
gegen kleine Kostennote prüfen lassen und die
Chancen sollen nicht schlecht stehen, wie die Hamburger Verbraucherzentrale mal in einer
Prüfung von über 3.000 Verträgen und einer Fehlerquote von 80% festgestellt hat.
Kann aber auch sein, das die Bank dabei nicht mitspielen will und dann geht es evtl. vor Gericht.
Bei den Streitwerten kann das ein teurer Prozess werden.
Der BGH will in dieser Sache im Juni 2015 erneut entscheiden.
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Hallo Rudi,
ich habe ja in dem anderen threat schon angesprochen, dass du dir das mit dem Haus gut überlegen solltest. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Heute, ca. 2 Jahre später, würde ich einiges anders machen. Nun gut, das kann man nicht mehr ändern.
Bei mir war die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ähnlich.
Wie lange läuft denn schon das Darlehen bwz. wann sind 10 Jahre rum? Nach 10 Jahren kannst du ohne Verlust den Vertrag kündigen.
Aber, wie du schon geschrieben hast ( in dem anderen threat), scheint ja schon alles gelaufen zu sein. Und da musst du wohl oder übel in den sauren Apfel beissen.
Ich wünsche dir alles Gute!
LG,
Rohga
Eigentlich ist die Antwort auf das OP ganz einfach:
Wenn bisher die Voraussetzungen für eine steuerliche Berücksichtigung der Darlehenszinsen bestanden haben, dann gilt dies auch für die Vorfälligkeitsentschädigung, sonst nicht.