Hallo liebe Foris,
wer kann helfen? Die Ex Frau hat die Anlage U unterschrieben und verpflichtet sich ab 2004 die folgenden Jahre ihr Unterhaltseinkommen zu versteuern. Der Ex Mann verpflichtet sich die Nachteile auszugleichen.
Nun das Problem: Die Ex Frau gibt ihre Steuererklärungen für 4 Jahre erst Jahre später ab und t sie dem Ex Mann erst ende 2009 zukommen. Hier sind bereits Zinsen und Säumniszuschläge angefallen, die nun mein Mann zahlen soll, weil er sie nicht aufgefordert hat eine Steuererklärung abzugeben.
Normalerweise verpflichtet sie sich doch mit der UNTERZEICHNUNG der Anlage U das Geld zu verteuern.
Was kann man dem Gericht noch vorlegen, damit mein Mann die zinsen nicht bezahlen muss.
Außerdem hat sie nicht alle Angaben gemacht und somit die Steuerlast sehr hoch gehalten, was kann man in diesem Fall tun?
In früheren Fällen hat sie eine 2. Steuererklärung gemacht und hat sich somit gezahlte Steuern wieder geholt.
Bin für jeden Ratschlag dankbar
Grüße Elli
Hi Elli,
bitte aufpassen: der Unterhaltspflichtige muss den Nachteil erstatten. Das ist weder die Nachzahlung, die unten auf dem Steuerbescheid steht noch irgendwelche Kosten, die durch Schusseligkeit der Ex entstanden sind. Wenn sie bei der Abgabe der Steuererklärung vor dem Finanzamt falsch parkt, ist das daraufhin verhängte Bussgeld vielleicht ebenfalls in adäquat kausalem Zusammenhang entstanden aber sicherlich nicht erstattungsfähig.
Ihr macht zwei Rechnungen auf: eine mit ihren Angaben ohne die Anlage U und eine mit ihren Angaben mit der Anlage U (also das, was aktuell beschieden ist). Die Differenz ist zu übernehmen.
Über irgendwelche anderen fehlenden Angaben und den Gesamtbetrag muss man sich nur dann noch unterhalten, wenn sie ohne die Anlage U gar nicht verpflichtet gewesen wäre, eine Steuererklärung abzugeben. Das artet dann aber schnell in Kleinfieselei aus und führt dazu, dass sie das nächste Mal einen Steuerberater nimmt und dessen Kosten ersetzt verlangt.
Gruss von der Insel
Hallo Du auf der Insel, 🙂
das wir die Nachteile ausgleichen müssen das ist klar.
Aber wenn sie ihre Steuererklärung erst fünf Jahre später macht, warum sollen wir dann die Zinsen dafür bezahlen?
Und ist sie nicht verpflichtet ihre Angaben korrekt zu machen, um die Steuerlast gering zu halten?
Grüße Elli
Wenn sie sowieso eine Steuererklärung abgeben musste, kann Euch die Steuerlast völlig egal sein. Ob sie das muss, wissen wir hier leider nicht.
Die einzige Zahl, die dann für die Nachteilsberechnung relevant ist, ist der empfangene Unterhalt. Sieht man einmal von eher geringen Progressionsnachteilen ab, wirken sich alle anderen Angaben nicht aus.
Und dass Dein Mann Zinsen, Säumniszuschläge etc. übernehmen soll, hat doch ausser seiner Ex niemand behauptet, oder? Da würde ich keine Panik schieben, so lange nicht das Gericht einen anderen Hinweis gibt.
Gruss von der Insel
Moin.
Aber wenn sie ihre Steuererklärung erst fünf Jahre später macht, warum sollen wir dann die Zinsen dafür bezahlen?
Eben genau das musst Du auch nicht!
Einfach nur der Vergleich der Steuerberechnungen mit und ohne Unterhalt - Differenz von Dir auszugleichen. Der Verspätungszuschlag ist ihr Bier!
Gruss, Toto
Leider FALSCH! 😡
das Gericht hat soeben entschieden, das alle Zinsen etc von meinem Mann getragen werden müssen und er in der Verpflichtung steht
sie zu benachrichtigen wann sie ihre Steuererklärung abgeben muss.
Wir können es nicht fassen.
:knockout:
Was war die Begründung?
Wie sieht es hiermit aus:
Wenn sie sowieso eine Steuererklärung abgeben musste, kann Euch die Steuerlast völlig egal sein. Ob sie das muss, wissen wir hier leider nicht.
:question:
Und - nur am Rande - was waren Deine Hoffnungen, als Du gestern, kurz vor Mitternacht hier
Bin für jeden Ratschlag dankbar
geschrieben hast, wo doch heute Vormittag schon eine Gerichtsverhandlung darüber war??
Gruß toto
Begründung war ein Urteil vom Finanzgerichtshof.
Also eine Steuererklärung muss sie ja nur machen, weil sie die Anlage U unterschreibt und mein Mann die Unterhaltszahlungen bei sich absetzt.
Wenn sie die Anlage U unterschreibt verpflichtet sie sich die Unterhaltszahlungen zu versteuern und muss eine Steuererklärung abgeben.
Da sie es unterschrieben hat, ist es mir unverständlich wieso man sie dann noch auffordern soll.
Es steht auch nirgends geschrieben das wir sie dazu auffordern müssen, zumal anscheinend die Anwälte und Richter es selber nicht wissen.
Und mit der Steuerlast ist es ja nicht unerheblich, ob man für 5 Jahre 5000 € Steuern zahlt oder 100€.
Meine Hoffnung war das ich noch eine Nachteule antreffe, die mir den Weg weist. 🙂
Auch wenn die Gerichtsverhandlung heute war, wir können ja in Berufung gehen.
Begründung war ein Urteil vom Finanzgerichtshof.
wobei die Finanzgerichtsbarkeit nicht an der Rechtsprechung der Familiengerichtsbarkeit beteiligt ist.
Also eine Steuererklärung muss sie ja nur machen, weil sie die Anlage U unterschreibt und mein Mann die Unterhaltszahlungen bei sich absetzt.
Wie Toto schon anmahnte: bitte prüfe das penibel nach. Es gibt genügend Leute, die müssen auch ohne die Anlage U eine Steuererklärung abgeben.
Auch wenn die Gerichtsverhandlung heute war, wir können ja in Berufung gehen.
in der Tat wartet die schriftliche Begründung ab und dann sollte man eine Beschwerde ernsthaft in Erwägung ziehen.
Gruss von der Insel
Sie bekommt doch( genügend) Unterhalt und kann sich auch ohne Arbeit ein schönes leben machen.
Und wenn sie die Anlage u nicht unterschreibt braucht sie den Unterhalt doch nicht versteuern, oder?
Hab ich jetzt etwas falsch verstanden :question:
Ich vermute, dass die Zinszahlung ihm zugeschlagen wurde, weil er ja durch die verspätete Forderung auch einen Zinsvorteil hatte.
M.W.n. ist das beim Finanzamt generell so.
Je später das Geld fließt, desto mehr Zinsen werden fällig.
Egal wer die Verzögerung zu verantworten hat.
Bei den aktuellen Zinssätzen ist es natürlich Unsinn, bei deinem Heini einen Zinsvorteil auf Guthabenzinsen anuzunehmen aber Richter sind in dieser Frage eben etwas schlicht gestrickt.
Aber um wieviel Geld reden wir hier eigentlich?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallöchen,
ich glaub ich habe mich falsch ausgedrückt. Es sind Zinsen und Säumniszuschläge für die geforderte Zahlungen angefallen.
Weil die Ex ihre Steuererklärungen für insgesamt 5 Jahre uns erst 5 Jahre später zugestellt hat. Das heißt die Forderung war schon vorher fällig,
deswegen verlangt das Finanzamt diese Zuschläge.
Diese belaufen sich auf ca. 500 €, die ges. Forderung auf 5000 € und wenn die Ex ihre Angaben gemacht hätte, wären es nur 500 €
Es will einfach nicht iin meinen Schädel, das die Frauen sich alles erlauben können und kein Stück Eigenverantwortung und Stolz besitzen.
Und die Richter fallen noch auf diese armen Seelen rein.
Grüße Elli
Also langsam wird die Story richtig chaotisch und auch widersprüchlich, was den Grund der Säumniszuschläge angeht.
Hier sind bereits Zinsen und Säumniszuschläge angefallen, die nun mein Mann zahlen soll, weil er sie nicht aufgefordert hat eine Steuererklärung abzugeben.
Weil die Ex ihre Steuererklärungen für insgesamt 5 Jahre uns erst 5 Jahre später zugestellt hat. Das heißt die Forderung war schon vorher fällig,
Es ist nicht Aufgabe Deines Mannes irgend etwas ans Finanzamt zu bezahlen. Dessen Ex ist dafür verantwortlich, ihre Steuererklärung abzugeben und eine eventuelle Nachzahlung zu leisten.
Dann hat sie Deinem Mann den ihr entstandenen Nachteil darzulegen (und ich wiederhole: ihr Nachteil ist nicht automatisch der Betrag der Nachzahlung) und er erstattet ihr dieses Geld auf welches Konto auch immer sie möchte, meinetwegen auch direkt an die Finanzkasse aber dazu muss sie ihn auffordern.
Gruss von der Insel
Hat der Richter euch denn nun nur die Zinsen aufgedrückt oder auch mangelhaften Angaben der Ex?
(Edit: Hatte es im falsche Faden gepostet und nun hierher verschoben wo es hin gehört.)
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Guten Morgen,
ihr Nachteil ist nicht automatisch der Betrag der Nachzahlungen," Zitat"
Weches ist denn der Betrag des Nachteils?
Grüße Elli
Diese Begründung würde mich in der Tat mal interessieren-
Nachdem der Finanzgerichtshof sich nicht mit Fragen des Familienrechts auseinandersetzt kann ich mir nur schwerlich vorstellen das es von dort ein Urteil gibt das besagt der UH-Zahler hat dem UH-Empfänger irgend welche Säumnisszahlungen zu erstatten.
Bin sehr gespannt was das Familiengericht da draus gemacht hat, sicherlich in der Art "Das arme, arme, arme getrennte Hascherl hat zwar unterschrieben das es den UH in ihrer ST-Erklärung angeben muss, aber es kann ihr ja nicht zugemutet werden zu wissen das sie dann auch wirklich eine St-Erklärung machen muss".
Übrigens: Den Ansatz mit "Dann geh ich halt zum Steuerberater und lass mir das vom Ex zahlen" haben schon Frauen versucht, sind aber meines Wissens nach bisher alle gescheitert, da sich dann doch kein Richter getraut hat auszuurteilen das das Eintragen von einer Zahl in ein Formular unzumutbar schwierig ist ...
Moin
Begründung war ein Urteil vom Finanzgerichtshof.
Wie ist das Aktenzeichen, und welches Finanzgerichtshof war es?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Ihr zwei,
es wurde gesagt, das wir es versäumt hätten die Ex aufzufordern und sie gar nicht wußte wann sie ihre Erklärung abgeben sollte,
deswegen soll mein Mann die Zuschläge bezahlen.
In dem Urteil ging es wohl auch darum.
Das Aktz. muss ich noch besorgen kann ein paar Tage dauern, es steht vielleicht auch in unserem Urteil drin.
Grüße Elli
Die ganze Story ansich klingt sehr seltsam.
Normalerweise wird hExe vom FA - zunächst kostenfrei - dazu aufgefordert ihre Steuererklärung einzureichen wenn dies nötig ist. Das kann auch dadurch ausgelöst werden das das FA des UH-Zahlers eine Kontrollmeldung an das FA von hExe abgibt.
Dadurch entstehen keine Kosten. Erst wenn man dieses ignoriert fängt die Kostenpflichtigkeit an.
Hallo Habakuk,
die Ex behauptet das sie seit 2004 nicht mehr benachrichtigt wird und auch der Finanzbeamte meinte das sie dazu nicht mehr verpflichtet wären.
Zu Beginn der Verhandlung wollte das Familiengericht die Sache an ein anderes Gericht abgeben, dies wurde aber abgelehnt.
Es hieß, dafür sei das Familiengericht zuständig.
Dann dürften sie vermutlich auch nicht ein Urteil des Finanzgerichtshof mit hinzuziehen.
So wie ich ein Aktz. habe, werde ich es Euch mitteilen.
Grüße Elli