Liebe Leute,
ich lebe mit meiner DEF seit Anfang des Jahres getrennt und werde Anfang des nächsten Jahres die Scheidung einreichen. Nun stellen sich mir 2 Fragen:
1. Zur Zeit haben wir die Steuerklassen 3/5. Wann reiche ich den Antrag zum Wechsel in die Steuerklasse 1 ein? Im Dezember oder im Januar. Es könnte ja theoretisch sein, dass im Dezember noch ein Trennungsversuch erfolgt, der dann aber Im Januar 2013 scheitert. In diesem Fall wäre ja eine gemeinsame Veranlagung für 2013 noch möglich, auch wenn wir im gleichen Jahr geschieden werden.
2. Ich habe im Netz ein Dokument ( http://hilo-nord.de/wp-content/uploads/2011/12/Steuerklassenwechsel-2012.pdf ) gefunden, welches beim Finanzamt eingereicht werden muss, um die Steuerklasse zu wechseln. Leider ist dort kein Feld für die Steuerklasse 1 vorgesehen oder muss ich nur den Punkt ankreuzen, dass wir uns dauerhaft getrennt haben?
Danke und Gruß
Brainstormer
Hi,
Du brauchst dieses Formular: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0
und das andere was Du in Erwägung ziehst ist schlicht Beschiss und kann als Steuerhinterziehung betrachtet werden. Außerdem suggerierst Du für Berechnung von Unterhalt mehr Geld als da ist.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
danke für die schnelle Antwort und den Link, aber irgendwie funktioniert der nicht. Ich bekomme einenen Fehler, dass die Sitzung abgelaufen ist.
Was meine andere Frage betrifft, formuliere ich es vielleicht einmal anders: Spricht irgendetwas dagegen, den Antrag erst im Januar 2013 einzureichen? Der Wechsel gilt dann ja sowieso rückwirkend für das ganze Jahr.
Danke und Gruß
Brainstormer
Hi,
also wenn ich darauf klicke, geht die.... wenn nicht kopier mal und aktualisiere.. oder gib "Erklärung über das dauerhafte Getrenntleben" bei Tante Guhgel ein.
Du musst zwei Dinge trennen: Die Steuerklassenwahl ist unabhängig vom Antrag auf Veranlagung zu sehen (bzw. der Pflichtveranlagung). Du darfst in 2013 nicht mehr zusammen veranlagen, wenn in 2012 die Trennung erfolgte. Die Steuerklassen sind zwar zu ändern, aber da ist dann jeder Monat Dein Nachteil, wenn Du Stkl. 3 hast.
Ich würde es ab Januar gleich machen.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Brainstormer,
Es könnte ja theoretisch sein, dass im Dezember noch ein Trennungsversuch erfolgt, der dann aber Im Januar 2013 scheitert. In diesem Fall wäre ja eine gemeinsame Veranlagung für 2013 noch möglich, auch wenn wir im gleichen Jahr geschieden werden.
was Du in Erwägung ziehst ist schlicht Beschiss und kann als Steuerhinterziehung betrachtet werden.
Auf den Steuerformularen heißt es: dauerhaft getrennt lebend. Gibt es tatsächlich (!) einen Versöhnungsversuch, der sich bis ins neue Jahr erstreckt, so ist die Trennung für das neue Jahr eben nicht dauerhaft (die Trennung betrifft nicht das gesamte Jahr), und somit gibt es m.E. an einer Zusammenveranlagung nichts zu mäkeln. Im Übrigen, gerade in der gefühlsduseligen Zeit zu Weihnachten kommen manche Expartner durchaus auf die verrückte Idee, es noch einmal miteinander zu versuchen, nur um dann am Neujahrstag festzustellen, dass die Silvesterböllerei nur ein leises Knattern war im Vergleich zu dem Knall, der sich aus dem erneuten Zusammenleben ergibt ...
Problematisch wird es immer dann, wenn einer der beiden Expartner nachher bestreitet, dass es diesen Versöhnungsversuch tatsächlich gegeben hat. Du selbst hättest, zumindest steuerlich betrachtet, kein Interesse an so einem Dementi. Deine Ex womöglich schon ... und damit machst du dich erpressbar.
Außerdem suggerierst Du für Berechnung von Unterhalt mehr Geld als da ist.
Das ist ein weiteres und unbestreitbares Problem. So gesehen wäre, bei einem ernstgemeinten Versöhnungsversuch, die Steuerklassenkombination III/V zwar legal, aber dumm.
In dieser Situation wäre eher die Steuerklassenkombination IV/IV zu empfehlen - zwar kassiert ihr den Steuervorteil, der sich aus dem gescheiterten Trennungsversuch ergibt, dann erst später (nämlich mit dem Steuerbescheid irgendwann Mitte 2014, statt bereits monatlich während des Jahres 2013) - aber da Steuerklasse IV und Steuerklasse I sich kaum unterscheiden, ist der entscheidende Moment erst der, wo ihr die gemeinsame Steuererklärung für 2013 abgebt (und mit der Unterschrift unter diesen Formularhaufen deklariert insbesondere auch die holde Maid, dass es diesen Versöhnungsversuch tatsächlich gegeben hat). Den Möglichkeiten deiner Ex sowohl zur Erpressung als auch zur Unterhaltsoptimierung sind damit vergleichsweise enge Grenzen gesetzt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. natürlich solltest du nicht auf die Idee kommen, Steuerklassen III/V oder IV/IV zu beantragen, noch bevor ihr den Versöhnungsversuch startet, das wäre ja inkonsequent. Aber wenn du, wie ich vorgeschlagen habe, ohnehin auf IV/IV abzielst, kannst du genau so gut gleich auf Klasse I gehen, die Unterschiede zur IV sind ohnehin vernachlässigbar.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi Brain,
aus der Erfahrung: Wer schon so lange getrennt lebt, wird sicherlich keinen "Versöhnungsversuch" mehr fahren. Dafür ist die Entfremdung der Ex-Partner meist schon viel zu sehr vorangeschritten.
Geh Anfang Dezember zum Finanzamt und lass die Sache im Vorraus für den Januar klären (bzw. fordere Deine Lohnsteuerkarte rechtzeitig an, auch da kann es vor den Feiertagen Verzögerungen geben). Ansonsten bekommt man Probleme mit den Feiertagen und Du wirst nachher noch mit der alten Steuerklasse im neuen Jahr geführt. Gruß Ingo
Geh Anfang Dezember zum Finanzamt und lass die Sache im Vorraus für den Januar klären (bzw. fordere Deine Lohnsteuerkarte rechtzeitig an, auch da kann es vor den Feiertagen Verzögerungen geben). Ansonsten bekommt man Probleme mit den Feiertagen und Du wirst nachher noch mit der alten Steuerklasse im neuen Jahr geführt. Gruß Ingo
Lohnsteuerkarten gibt es nicht mehr 😉
Zum Finanzamt gehen, die Erklärung über das dauerhafte Getrenntleben abgeben (von beiden unterschrieben) und sich für den AG einen neuen Ausdruck der aktuellen Steuerklasse mitgeben lassen. Ab 2013 sollen die Arbeitgeber die Daten sowieso online abfragen können HIER.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke für die zahlreichen Antworten.
Ich dachte eigentlich ich hätte es eingangs erwähnt, aber offensichtlich habe ich es vergessen. Wir leben getrennt innerhalb einer Wohnung und eine Kommunikationsbasis ist durchaus vorhanden. TU fließt noch nicht, da dieser dem Wohnvorteil entspricht. Meine Frau wird aber definitiv Anfang nächsten Jahres in eine eigene Wohnung ziehen. Aus diesem Grund hatte ich mir die Frage gestellt, ob es ausreichend wäre, die Änderung der Steuerklasse erst zu diesem Zeitpunkt (also im Januar) zu beantragen.
Danke und Gruß
Brainstormer
Hallo Brainstormer,
ob es ausreichend wäre, die Änderung der Steuerklasse erst zu diesem Zeitpunkt (also im Januar) zu beantragen.
Ich dachte, ich hätte es bereits erwähnt, aber die Steuerklasse ist nicht das Entscheidende, sondern die Frage "Zusammenveranlagung ja oder nein?" - und richtig Ärger an der Backe hast du, wenn letzteres nicht mit ersterem übereinstimmt.
Im Moment habt ihr Steuerklassen III/V. Ich an deiner Stelle würde umgehend, d.h. noch in diesem Jahr, auf IV/IV wechseln. Yep, das bedeutet zunächst weniger Geld im Säckel, aber das ist nicht verloren - alles, was ihr jetzt zu viel an Steuern zahlt, holt ihr euch über die Steuererklärung für 2012 vom Finanzamt zurück. Anschließend kannst du getrost "vergessen", die Steuerklasse zum Januar 2013 erneut zu wechseln, denn für dich ist die IV im nächsten Jahr entweder richtig oder zumindest beinahme richtig (die III hingegen könnte u.U. grottenfalsch sein):
- Wenn es einen Versöhnungsversuch in 2013 gibt und es zur Zusammenveranlagung kommt, dann ist die IV genau so erlaubt wie es die III wäre. Anders als die III gaukelt die IV aber keine optisch hohen Einkünfte bei dir vor, die entsprechend hohe Begehrlichkeiten für zukünftige Alimentierung wecken könnten.
- Wenn die Sache mit der Zusammenveranlagung letztlich doch scheitern würde, wäre die IV zwar falsch, weil es die I sein müsste, aber da I und IV nahezu gleich hohe Steuerabzüge von Lohn bedeuten, ist das ein minder schweres Problem.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke Malachit. Mein Denkfehler war, dass ich dachte, man könnte mit Steuerklasse 1 trotzdem zusammenveranlagt werden.
Danke und Gruß
Brainstormer
Hallo Brainstormer,
Danke Malachit. Mein Denkfehler war, dass ich dachte, man könnte mit Steuerklasse 1 trotzdem zusammenveranlagt werden.
Äh, ist diese Aussage nicht selbst ein Denkfehler? Ich behaupte mal ganz rotzfrech, trotz Steuerklasse I ist sehr wohl eine Zusammenveranlagung möglich, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Grundsätzlich: Die Steuerklasse legt "nur" fest, wie hoch die "Abschlagszahlung" (monatliche Lohnsteuer) auf die tatsächliche Steuerlast ist; abgerechnet wird zum Schluss, d.h. mit dem Steuerbescheid. Die Abweichung zwischen "Summe der Abschlagszahlungen" und "festgesetzter Einkommenssteuer" wird dann in Form einer Steuernachforderung oder Steuerrückzahlung ausgeglichen. Normalerweise haben sowohl Staat als auch Steuerbürger ein gewisses Interesse daran, dass die Abschlagszahlungen möglichst nahe an der tatsächlichen Steuerlast liegen (genau dafür gibt es seit ewigen Zeiten die verschiedenen Steuerklassen, und neuerdings zusätzlich das Faktorverfahren), aber wenn dies mal nicht geklappt hat, dann wird dies einfach durch eine besonders hohe Nachforderung bzw. Rückzahlung ausgeglichen, und damit hat sich's (jedenfalls im steuerlichen Sinne).
Was die Sache mit Steuerklassenwahl / Zusammenveranlagung betrifft, ein ganz einfaches Beispiel: Zu Beginn des Jahres ist ein Ehepaar bereits getrennt, und als pingelige Menschen haben sie ab Januar sogar die dafür passenden Lohnsteuerklassen, z.B. I/I oder I/II. Nun gibt es aber gegen Ende des Jahres einen Versöhnungsversuch, der vielleicht sogar von dauerhaftem Erfolg gekrönt ist. Für eine Änderung der Lohnsteuerklassen ist es im Dezember selbstverständlich schon zu spät, und rückwirkend geht das schon gleich gar nicht - aber dennoch müsste unter diesen Randbedingungen m.E. eine Zusammenveranlagung problemlos möglich sein, auch wenn die Steuerklasse während des ganzen Jahres eine andere Sprache gesprochen hat.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Sorry, nochmal für Doofe: ich denke, ein neuer Faden wäre unsinnig, also hänge ich mich hier dran.
Wir wollen zum 1. Mai die Trennung offiziell machen. Ich melde mich um, reiche diesen Zettel beim FA ein und die geben mir was für den Arbeitgeber. Soweit verstanden. Nicht verstanden habe ich die Folgen.
Mein Gehalt wird ab Mai StKl 1 versteuert?
Wie wird denn die Jahreserklärung "versteuert" (d.h. muss ich dann quasi die Differenz für Jan-Apr nachzahlen?)?
Wir werden für 2013 "zusammen veranlagt" bedeutet konkret was eigentlich?
Danke im Voraus
Moin psoidonuem,
wenn ihr zum 01.05. die Trennung offiziell macht, wechselst du am Besten anschließend in die LSK4. Für dieses Jahr könnt ihr dann noch zusammen veranlagt werden und profitiert vom Splittingvorteil. Der höhere Lohnsteuerabzug wird dann via Steuererklärung ausgeglichen. Ab 01.01. nächsten Jahres wechselst du in die LSK1 und ab dann werdet ihr getrennt veranlagt.
Gruß
Brainstormer
Wir werden für 2013 "zusammen veranlagt" bedeutet konkret was eigentlich?
Solange ihr verheiratet seid, werden eure Einkünfte in einen Topf geworfen und gemeinsam versteuert.
So als wenn ihr nicht z.B. 80.000,- und 20.000,- verdienen würdet, sondern jeder 50.000,-
Das passiert unabhängig davon, welche Steuerklassen ihr vorher hattet.
Und es gilt für das ganze Jahr solange ihr mindestens 1 Tag nicht getrennt wart.
Die Steuerklassen steuern nur, wieviel ihr voraus zahlt.
Abgerechnet wird zum Schluss.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das klingt jetzt so, als ob der 1. Mai insofern ein blödes Datum wäre ,als dass ich dann 8 Monate lang mehr Steuern zahle, die ich dann irgendwann 2014 per Steuererklärung eh wieder bekomme.
Ich nehme aber an, ich soll es trotz ungünstigem cash-flow trotzdem machen, weil dann die Basis für den Unterhalt der Ex niedriger ist?
Ich nehme aber an, ich soll es trotz ungünstigem cash-flow trotzdem machen, weil dann die Basis für den Unterhalt der Ex niedriger ist?
Richtig, und die Basis für die Berechnung des KUs ebenfalls.
Gruß
Brainstormer
Und darüberhinaus bekommt deine Ex auch sofort mehr, was ihre Gier vielleicht auch dämpft.
Erst recht wenn sie, wie du behauptest, zu blöd ist, die Zusammenhänge zu verstehen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke!
Werde immer verwirrter. Sowohl meine Anwältin als auch mein StB sagen, ich solle die Steuerklasse wechseln, weil ich für dieses Jahr nicht mehr zusammen veranlagt werden kann. Trotz des Schreibens, dass wir ab jetzt getrennt sind. Andererseits sagt die Anwältin aber auch, das prüft eh keiner nach, und ich könnte es also auch bleiben lassen. Hier habe ich es so verstanden, dass ich sie auf jeden Fall wechseln soll, obwohl ich dieses Jahr noch zusammen veranlagt werden kann.
Moin Psoidonym,
selbstverständlich könnt ihr im Jahr der Trennung noch zusammen veranlagt werden.
Du musst dieses Jahr nicht unbedingt in LSK 4 wechseln, allerdings wäre das aufgrund der Unterhaltsberechnung vorteilhaft.
Nächstes Jahr musst du dann in LSK 1 wechseln.
Gruß
Brainstormer